Vom Monatsgehalt behält der Arbeitgeber Lohnsteuer nach den Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmalen (ELStAM) ein. Dies sind Lohnsteuerklasse, Familienstand, Religionszugehörigkeit, Zahl der Kinderfreibeträge, Pauschbetrag für Behinderte sowie ein Lohnsteuerfreibetrag (für hohe Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen). Im monatlichen Lohnsteuertarif sind u. a. der Arbeitnehmerpauschbetrag (1.000 Euro) und der Sonderausgabenpauschbetrag (36 Euro bzw. 72 Euro) mit einem Zwölftel bereits berücksichtigt.
Schlagwort: Lohnsteuer
Fragen und Antworten: Was genau ist mit „beitragspflichtigen Einnahmen i. S. der Rentenversicherung“ gemeint?
Nutzerfrage: „Unterpunkt Riester Rente: Was soll ich bei beitragspflichtigen Einnahmen zur Riester Rente eingeben?“
Lohnsteuer kompakt: „In der Regel entspricht das beitragspflichtige Einkommen i. S. der gesetzlichen Rentenversicherung Ihrem Bruttojahreseinkommen.
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Fragen und Antworten: Wie Sie einen Steuerklassenwechsel in der Einkommensteuererklärung angeben.
Nutzerfrage:“ Wir hatten einen Steuerklassenwechsel, wie gebe ich das in Ihrem Programm an?“
Fragen und Antworten: Wie Sie für die Einkommensteuererklärung Ihre Steuernummern herausfinden.
Nutzerfrage: „Ich habe Probleme mit der Steuernummer, wo finde ich welche Nummer?“
Lohnsteuer kompakt: „Es gibt grundsätzlich drei verschiedene Nummern, die in der Steuererklärung an unterschiedlichen Stellen abgefragt werden:
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Welche Versicherungen in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden können.
Jetzt aber schnell – Ihre Steuererklärung sollte bis 31.05.2013 fertig sein. Wir haben eine Übersicht für Sie, welche Versicherungen abgesetzt werden können.
Die 5 häufigsten Fehler bei der Steuererklärung
Auch wenn Lohnsteuer kompakt Ihnen fast die ganze Arbeit abnimmt. Auf einige Dinge sollten Sie dennoch achten. Wir haben Ihnen hier die 5 häufigsten Fehler bei der Steuererklärung zusammengestellt:
„com“ nimmt Lohnsteuer kompakt unter die Lupe
Nach dem Testurteil „gut“ von der €uro am Sonntag hat nun auch das Computer Magazin „com!“ Steuerprogramme für 2013 getestet und Lohnsteuer kompakt unter die Lupe genommen. Dabei schnitt unsere Anwendung, unter den geprüften Online-Programmen am besten ab.
Wählen Sie die Leistung, die Sie wirklich brauchen!
Wir haben unser Produktportfolio aktualisiert und zwei tolle Produktneuheiten mit erweitertem Leistungsumfang im Angebot. Ab sofort sind diese drei Versionen von Lohnsteuer kompakt im Online-Shop erhältlich.
Wir sagen: DANKE! – Über 5.000 Kunden-Meinungen für Lohnsteuer kompakt
Insgesamt über 9.000 Kundenmeinungen aus drei Portalen (Facebook, Trusted Shops, Google+) wurden insgesamt für Lohnsteuer kompakt abgegeben. Die meisten stammen dabei aus dem Bewertungsportal von Trusted Shops. Allein in den vergangenen zwölf Monaten wurden über 5.000 positive Bewertungen auf Trusted Shops eingereicht!
Neues Merkblatt zur Steuerklassenwahl 2013
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat gemeinsam mit den obersten Finanzbehörden der Länder ein neues Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2013 herausgegeben. Das Merkblatt soll Ehegatten, die beide Arbeitnehmer sind, die richtige Wahl der Steuerklasse erleichtern.
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So gelingt der Steuerendspurt 2012
Zum Jahresende verlangt das Finanzamt Steuerzahlern noch Einiges ab: Fristen wollen beachtet, Formulare ausgefüllt und Anträge unterschrieben werden. Wer sich an die Fristen hält, kann mehr Geld in Geschenke anlegen.
„Ehepaare können noch bis zum 30. November ihre Steuerklasse wechseln. Das lohnt sich zum Beispiel, wenn einem der Ehepartner Arbeitslosigkeit droht oder die Ehefrau schwanger ist“, sagt Leander Bretschger, Geschäftsführer von Lohnsteuer kompakt.
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Jetzt Lohnsteuer-Freibeträge für das Jahr 2013 beantragen!
Elektronisches Verfahren kommt 2013 – Freibeträge müssen wieder wie vor der Übergangszeit 2011/2012 jährlich beantragt werden
Unter dem Namen „ELStAM“ (für „Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale“) werden künftig alle Daten für den Lohnsteuerabzug zwischen Finanzämtern, Unternehmen und Arbeitnehmern digital übermittelt. Zum 1. Januar 2013 startet das neue Verfahren.
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Telefoninterviewer sind Arbeitnehmer und keine Selbständige
Telefoninterviewer, die für ein Meinungsforschungsinstitut tätig werden, sind steuerrechtlich als Arbeitnehmer und nicht als Selbständige anzusehen. Das Institut hat deshalb als Arbeitgeber Lohnsteuer einzubehalten und abzuführen, andernfalls kann es für die Lohnsteuer in Haftung genommen werden. Dies entschied der 2. Senat des Finanzgerichts Köln in seinem Urteil vom 14.3.2012 (2 K 476/06). Der Senat beurteilte die Interviewtätigkeit damit anders als Arbeits- und Sozialgerichte, die in der Vergangenheit die Tätigkeit häufig als selbständig ansahen.
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Glück gehabt: Steuerzahler darf zuviel erstattete Lohnsteuer behalten
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Urteil (VII R 55/10) entschieden, dass das Finanzamt versehentlich zu viel angerechnete und an den Steuerpflichtigen erstattete Lohnsteuer nicht mehr zurückfordern kann, wenn seit dem Erlass des Einkommensteuerbescheids mehr als fünf Jahre verstrichen sind. Zu diesem Zeitpunkt entsteht der Rückforderungsanspruch, der in fünf Jahren verjährt.
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Finanzamtsdaten zu Lohnersatzleistungen teilweise unzutreffend
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) hat in einer Pressemitteilung darauf hingewiesen, dass Finanzamtsdaten zu Lohnersatzleistungen teilweise unzutreffend sind.
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