Schlagwort: Vorsorgeaufwendungen


Krankenversicherungsbeiträge für Kinder nur mit Steuer-ID

Eltern können auch die eigenen Krankenversicherungsbeiträge Ihres Kindes (Kind ist Versicherungsnehmer) als Sonderausgaben absetzen, wenn sie für das Kind Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag haben, zum Beispiel für Kinder in Berufsausbildung (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 EStG).
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Solidarverein: Sind die Beiträge als Sonderausgaben abzugsfähig?

Es gibt neben gesetzlicher oder privater Krankenversicherung einen weiteren Weg, sich abzusichern: die Solidargemeinschaften. Der erste Solidarverein entstand vor fast 100 Jahren. Damals gründeten Polizisten und Pfarrer berufsspezifische Vereine dieser Art, die bis heute existieren. Seit den 90er-Jahren kamen offenere Vereine hinzu. Sie heißen Samarita, Artabana oder Solidago und haben inzwischen rund 20.000 Mitglieder.
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Vorsorgeaufwendungen: Abzug bei Tätigkeit im Nicht-EU-Ausland?

Viele Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland sind bei einem Unternehmen im Ausland beschäftigt oder für ein deutsches Unternehmen längere Zeit im Ausland tätig. Wo der Arbeitslohn dann zu versteuern ist, hängt von den Regelungen im jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ab. Wie verhält es sich aber mit Rentenversicherungsbeiträgen und anderen Vorsorgeaufwendungen, die mit der Auslandstätigkeit in Verbindung stehen.


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Pflegezusatzversicherung: Einkommensunabhängige Förderung

Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen nicht aus, um im Fall der Pflegebedürftigkeit die tatsächlichen Kosten zu decken. Daher ist eine private Pflegezusatzversicherung eine notwendige und sinnvolle Ergänzung.
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Vorsorgeaufwendungen: Ende der Günstigerprüfung

Vorsorgeaufwendungen werden seit 2005 nach neuen Regeln steuerlich berücksichtigt. Seit 2010 gibt es für Vorsorgeaufwendungen drei verschiedene Abzugsbeträge: für Beiträge zur Altersvorsorge, zur Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung sowie zu anderen Versicherungen. Demgegenüber gab es bis zum Jahr 2004 für sämtliche Versicherungsbeiträge nur einen einheitlichen Vorsorgehöchstbetrag. Um Verschlechterungen zu vermeiden, führte das Finanzamt in den folgenden 15 Jahren von Amts wegen eine sog. Günstigerprüfung durch (§ 10 Abs. 4a EStG).
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Immobilienfinanzierung: Beiträge zur Risikolebensversicherung keine Werbungskosten

Bei Darlehen zur Finanzierung einer Vermietungsimmobilie verlangt die finanzierende Bank oder Bausparkasse im Allgemeinen den Abschluss einer Risikolebensversicherung. Dies hat sowohl für die Bank als auch für den Darlehensnehmer einen großen Vorteil: Falls der Darlehensnehmer während der Vertragslaufzeit verstirbt, bekommt die Bank den ausstehenden Kredit von der Versicherungsgesellschaft und der Erbe eine schuldenfreie Immobilie.
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Altersvorsorge: Erhöhung des Sonderausgaben-Abzugsbetrages

Zu den Aufwendungen für die Altersvorsorge zählen die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, berufsständischen Versorgungseinrichtung, landwirtschaftlichen Alterskasse, Rürup-Rentenversicherung sowie seit 2014 zu einer Basis-Berufsunfähigkeitsversicherung (§ 10 Abs. 1 Nr. 2a EStG). Die Beiträge sind als Sonderausgaben absetzbar bis zu einem bestimmten Höchstbetrag, wirken sich allerdings bis zum Jahre 2025 tatsächlich nur mit einem bestimmten Prozentsatz steuermindernd aus.


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Vorsorgeaufwendungen: Einfache Ermittlung des Abzugsbetrages für 2015

Die Ermittlung der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen ist wahrlich eine Wissenschaft für sich: Um den abzugsfähigen Vorsorgehöchstbetrag korrekt zu berechnen, muss nicht nur das aktuelle Abzugsvolumen des Jahres 2015, sondern auch das Abzugsvolumen nach altem Recht 2004 ermittelt werden. Beide Beträge sind dann im Rahmen der Günstigerprüfung gegenüberzustellen.


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Krankenversicherung: Keine Kürzung um Zuschüsse aus einem Bonusprogramm

Beiträge zur Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung sind seit 2010 in tatsächlicher Höhe und unbegrenzt als Sonderausgaben absetzbar. Darauf sind Beitragsrückerstattungen der Krankenversicherung anzurechnen. Sie mindern die abzugsfähigen Beiträge unabhängig davon, ob und in welcher Höhe sich die Beiträge steuermindernd ausgewirkt haben (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG).
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Rürup-Rente: Beiträge im Jahre 2015 mit höherem Betrag absetzbar

Bei Rürup-Rentenversicherungen sind die erworbenen Versorgungsansprüche nicht vererblich, nicht kapitalisierbar, nicht veräußerbar, nicht übertragbar und nicht beleihbar. Die Beiträge sind zusammen mit anderen Altersvorsorgebeiträgen (zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken, landwirtschaftlichen Alterskassen) bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro / 40.000 Euro (Alleinstehende / Verheiratete) als Sonderausgaben absetzbar – allerdings erst ab dem Jahr 2025! Bis dahin gelten nur ein bestimmter Prozentsatz und ein entsprechender anteiliger Höchstbetrag.
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Altersvorsorge: Erhöhung des Sonderausgaben-Abzugsbetrages ab 2015

Aufwendungen für die Altersvorsorge sind als Sonderausgaben absetzbar bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro / 40.000 Euro (Alleinstehende / Verheiratete). Bis zum Jahre 2025 wirken sich die Beiträge jedoch nur mit ei-nem bestimmten Abzugssatz bis zu einem anteiligen Abzugshöchstbetrag steuermindernd aus. Begünstigt sind Bei-träge zur gesetzlichen Rentenversicherung, berufsständischen Versorgungseinrichtung, landwirtschaftlichen Alterskasse, Rürup-Rentenversicherung sowie seit 2014 zu einer Basis-Berufsunfähigkeitsversicherung (§ 10 Abs. 3 EStG).
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Riester-Rente: Wie sich die Riester-Förderung während der Elternzeit lohnt

Mütter oder Väter, die sich in den ersten drei Lebensjahren um ihr Kind kümmern, bekommen auf ihrem Rentenkonto Kindererziehungszeiten gutgeschrieben – und zwar drei Entgeltpunkte. Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, beträgt die Gutschrift nach der gesetzlichen Neuregelung ab 1.7.2014 statt einem nun zwei Entgeltpunkte (§ 56 und § 249 SGB VI). Personen sind in der Zeit, für die ihnen Kindererziehungszeiten gutgeschrieben werden, per Gesetz in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert (§ 3 Nr. 1 SGB VI).
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Fragen und Antworten: Was genau ist mit „beitragspflichtigen Einnahmen i. S. der Rentenversicherung“ gemeint?

Nutzerfrage: „Unterpunkt Riester Rente: Was soll ich bei beitragspflichtigen Einnahmen zur Riester Rente eingeben?“

Lohnsteuer kompakt: „In der Regel entspricht das beitragspflichtige Einkommen i. S. der gesetzlichen Rentenversicherung Ihrem Bruttojahreseinkommen.
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