Schlagwort: Rürup-Rente

Rürup-Rente: Wann die BU-Rente keine ergänzende Absicherung mehr ist

Rürup-Rente: Wann die BU-Rente keine ergänzende Absicherung mehr ist

Bei einer Basis-Rentenversicherung (sog. Rürup-Rente) sind die erworbenen Versorgungsansprüche nicht vererblich, nicht kapitalisierbar, nicht veräußerbar, nicht übertragbar und nicht beleihbar. Die Beiträge sind in hohem Maße als Sonderausgaben absetzbar (2018: mit 86 %), dafür sind die späteren Rentenzahlungen mit dem hohen Besteuerungsanteil zu versteuern (2018: mit 76 %).
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Steuern rund um die Berufsunfähigkeitsversicherung

Steuern rund um die Berufsunfähigkeitsversicherung

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung kommt es in erster Linie darauf an, sich vor einem Verdienstausfall zu schützen. Kann die Arbeit aufgrund von gesundheitlichen Problemen nicht fortgeführt werden, zahlt eine Berufsunfähigkeitsversicherung und sichert somit die Existenz auch im Krankheitsfall. Doch wie verhält es sich mit den Steuern rund um die Berufsunfähigkeitsversicherung? Sind Beiträge absetzbar? Welche Steuern muss man zahlen, wenn man die Berufsunfähigkeitsrente erhält? Wir fassen zusammen.
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Steuererklärung für 2015: Das ist neu

Steuererklärung für 2015: Das ist neu

Sie sind gut ins neue Jahr gerutscht und brauchen noch einen guten Vorsatz fürs neue Jahr? Wie wär’s mit dem hier: Die Steuererklärung noch im Januar angehen! Klingt nicht so spannend? Je früher Sie sich an die Arbeit machen, desto schneller haben Sie Ihr Geld zurück.Bei der Steuererklärung für 2015 gibt es ein paar Neuerungen, die Sie kennen sollten.
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Rürup-Rente: Beiträge im Jahre 2015 mit höherem Betrag absetzbar

Abgabe der Steuererklärung auch mittels Fax zulässig

Bei Rürup-Rentenversicherungen sind die erworbenen Versorgungsansprüche nicht vererblich, nicht kapitalisierbar, nicht veräußerbar, nicht übertragbar und nicht beleihbar. Die Beiträge sind zusammen mit anderen Altersvorsorgebeiträgen (zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken, landwirtschaftlichen Alterskassen) bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro / 40.000 Euro (Alleinstehende / Verheiratete) als Sonderausgaben absetzbar – allerdings erst ab dem Jahr 2025! Bis dahin gelten nur ein bestimmter Prozentsatz und ein entsprechender anteiliger Höchstbetrag.
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Steuererklärung für Rentner: Das müssen Sie jetzt wissen

Das Arbeitsleben ist beendet – das heißt aber nicht, dass das Finanzamt nun nichts mehr von Ihnen wissen will. Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, müssen Sie auch als Rentner oder Pensionär eine Steuererklärung abgeben. Denn seit 2005 gilt das Alterseinkünftegesetz, das den Übergang zur nachgelagerten Besteuerung regelt.
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