Schlagwort: Kirchensteuerpflicht

War das besondere Kirchgeld in Sachsen verfassungswidrig?

War das besondere Kirchgeld in Sachsen verfassungswidrig?

Wenn nur ein Ehegatte einer Religionsgemeinschaft angehört, die Kirchensteuer erhebt, wird in vielen Bundesländern bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten das besondere Kirchgeld erhoben. Hintergrund für die Einführung des Kirchgeldes waren die Fälle, in denen der gut verdienende Ehegatte aus der Kirche ausgetreten ist, um die Kirchensteuer zu sparen, seine Familie jedoch in der Kirche verblieben ist.
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Zahlungspflicht der Kirchensteuer für konfessionslosen Ehegatten

Zahlungspflicht der Kirchensteuer für konfessionslosen Ehegatten

Kirchensteuerpflicht besteht grundsätzlich nur für Mitglieder einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft, die ihren Wohnsitz in Deutschland und im Bereich dieser Religionsgemeinschaft haben. Maßgebend ist die formelle Mitgliedschaft, nicht etwa die Intensität des Glaubens und die Beteiligung am religiösen Leben. Wer also keiner steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehört, braucht keine Kirchensteuer zu zahlen. Gilt das aber auch bei bei Ehegatten?
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Kirchensteuer: Religionsausübung trotz Austritt weiter möglich?

Kirchensteuer: Religionsausübung trotz Austritt weiter möglich?

Viele Katholiken – und auch viele Protestanten – bewegt die Frage: Kann man aus der Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts austreten und dennoch weiterhin Mitglied in der Kirche als Glaubensgemeinschaft bleiben? Kann man also gläubiges Mitglied der Kirche sein, ohne Kirchensteuer bezahlen zu müssen? 
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Steuererklärung für 2015: Das ist neu

Steuererklärung für 2015: Das ist neu

Sie sind gut ins neue Jahr gerutscht und brauchen noch einen guten Vorsatz fürs neue Jahr? Wie wär’s mit dem hier: Die Steuererklärung noch im Januar angehen! Klingt nicht so spannend? Je früher Sie sich an die Arbeit machen, desto schneller haben Sie Ihr Geld zurück.Bei der Steuererklärung für 2015 gibt es ein paar Neuerungen, die Sie kennen sollten.
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Abgeltungsteuer: Kirchensteuereinbehalt ab 2015 auch von Versicherungen

Auszahlungen aus Lebensversicherungen, die nach dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden, gehören im Erlebensfall zu den steuerpflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen. Das Versicherungsunternehmen muss davon also Abgeltungsteuer und den Solidaritätszuschlag einbehalten. Wer Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft ist, muss davon ebenfalls Kirchensteuer zahlen.
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