Die Erhöhung von Übungsleiterfreibetrag und Ehrenamtspauschale tritt zum 1.1.2026 in Kraft und bringt steuerliche Entlastungen für viele Menschen, die sich nebenberuflich oder ehrenamtlich engagieren. Betroffen sind unter anderem Übungsleiter, Betreuer sowie Personen, die in Vereinen, Stiftungen oder für öffentliche Einrichtungen tätig sind. Ziel der Anpassung ist es, ehrenamtliches Engagement finanziell besser zu würdigen und an die gestiegenen Lebenshaltungskosten anzupassen.
