Lohnsteuer kompakt Steuerwissen
Die ganze Welt des Steuerwissen
Rund ums Thema "Übungsleiterfreibetrag"
Übungsleiter und Ehrenamtliche: Vorteilhafte Neuregelung ab 2019

pixabay/Gellinger Lizenz: CC0-Lizenz
Bei nebenberuflich ausgeübten Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer, Dirigent oder Chorleiter, Trainer oder Mannschaftsbetreuer usw. bleiben Vergütungen bis zu 2.400 Euro steuerfrei (§ 3 Nr. 26 EStG) und auch sozialversicherungsfrei (§ 14 Abs. 1 SGB IV). Gleiches gilt für nebenberuflich ausgeübte künstlerische Tätigkeiten, z.B. als Organist in der Kirche, sowie für die nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen. (mehr …)
Nebentätigkeit: Übungsleiterfreibetrag nicht für nebenberufliche Vortragstätigkeiten?

pixabay/robinsonk26 Lizenz: CC0-Lizenz
Für eine Nebentätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer, Pfleger und Künstler bleiben Vergütungen bis zum sog. Übungsleiterfreibetrag von 2.400 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei. Dazu ist erforderlich, dass die Tätigkeit nebenberuflich für eine gemeinnützige Organisation oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts (z.B. Behörden des Bundes, der Länder, Kreise, Verbandsgemeinden und Gemeinden, Feuerwehren, Religionsgemeinschaften, Innungen, Handwerkskammern, Universitäten, Fachhochschulen, Volkshochschulen) geleistet wird und gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dient (§ 3 Nr. 26 EStG). (mehr …)
Schlagwörter: Ausbilder, BFH, Bundesfinanzhof, Erzieher, Kinder, Nebentätigkeit, Steuervergünstigung, Übungsleiter, Übungsleiterfreibetrag, Vortragstätigkeit
Übungsleiterfreibetrag: Ehrenamtliche Nebentätigkeit beim Hauptarbeitgeber

pixabay/sferrario1968 Lizenz: CC0-Lizenz
Oftmals üben hauptberufliche Mitarbeiter nebenberuflich und ehrenamtlich Tätigkeiten für ihren Hauptarbeitgeber aus. Dafür erhalten sie gesonderte Vergütungen bzw. Aufwandsentschädigungen. Wie werden die Zahlungen für ehrenamtlich ausgeübte Nebentätigkeiten an hauptamtliche Mitarbeiter steuerlich beurteilt? Und darf der Übungsleiterfreibetrag in Anspruch genommen werden? (mehr …)
Schlagwörter: BFH, Bundesfinanzhof, Hauptarbeitgeber, Hauptberuf, Haupttätigkeit, Nebentätigkeit, Übungsleiterfreibetrag
Wenn die Ausgaben für die Übungsleitertätigkeit höher sind als die Einnahmen…

pixabay/Stefan_Schranz Lizenz: CC0-Lizenz
Nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer, Pfleger und Künstler sind steuerbegünstigt: Die Vergütungen hierfür bleiben bis zu 2.400 Euro im Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei. Der steuerfreie Höchstbetrag ist nicht allzu üppig, doch viele Vereine können selbst diesen Betrag nicht einmal zahlen. (mehr …)
Schlagwörter: BFH, BFH-Urteil, Bundesfinanzhof, Finanzverwaltung, Freibetrag, Übungsleiter, Übungsleiterfreibetrag
Übungsleiterfreibetrag: Helfer im Hintergrunddienst des Hausnotrufs begünstigt
Sind Vergütungen für Rettungshelfer, die im Hintergrunddienst von Hausnotrufbetreibern nebenberuflich tätig sind steuerfrei? Das Finanzgericht Köln hat in einem aktuellen Urteil gegen den Fiskus entschieden. Die im sog. Hintergrunddienst des Hausnotrufs gezahlten Vergütungen unterlägen vollumfänglich der Steuerbefreiungsvorschrift des § 3 Nr. 26 EStG – und auch die Bereitschaftszeiten seien begünstigt. (mehr …)
Schlagwörter: Finanzgericht, Freibeträge, Oberfinanzdirektion, Übungsleiterfreibetrag, Urteil
Begünstigte Nebentätigkeit: Steuerliche Verbesserung für Rettungsschwimmer
Rettungsschwimmer der DLRG bewachen jedes Jahr die Küsten von Nord- und Ostsee, Badeeinrichtungen in den Binnengewässern und Flüssen, Schwimmbäder und Veranstaltungen am, auf und im Wasser. Die DLRG ist darüber hinaus im Katastrophenschutz der Länder und im Rettungsdienst tätig. Die Rettungsschwimmer arbeiten grundsätzlich ehrenamtlich und erhalten lediglich eine Aufwandsentschädigung. Die Frage ist, wie die Vergütungen steuerlich zu behandeln sind. (mehr …)
Schlagwörter: DLRG, Ehrenamt, Freibetrag, steuerfrei, Übungsleiterfreibetrag, Urteil