Wer sich nebenberuflich in einem Verein, für eine gemeinnützige Organisation oder im öffentlichen Dienst engagiert, kann von steuerlichen Vorteilen profitieren. Besonders relevant sind dabei der Übungsleiterfreibetrag 2026 und die Ehrenamtspauschale. Beide Freibeträge wurden zum 1.1.2026 erhöht. Gleichzeitig hat die Finanzverwaltung eine aktualisierte Informationsbroschüre veröffentlicht, die viele praktische Fragen beantwortet.
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Schlagwort: Betreuerfreibetrag
Ehrenamt: Neuer Ehrenamtsfreibetrag für Geflüchtete
Für gewisse ehrenamtliche Nebentätigkeiten werden Aufwandsentschädigungen gezahlt, die in bestimmter Höhe steuer- und sozialversicherungsfrei sind. Dies betrifft den Übungsleiterfreibetrag und den Betreuerfreibetrag von jeweils 2.400 Euro (§ 3 Nr. 26 und 26b EStG), den Ehrenamtsfreibetrag von 720 Euro (§ 3 Nr. 26a EStG) sowie den Freibetrag im öffentlichen Bereich von 2.400 EUR (§ 3 Nr. 12 EStG).

