Wenn eine vermietete Wohnung leer steht, laufen viele Kosten weiter: Darlehenszinsen, Hausgeld, Grundsteuer, Versicherungen, Heizkosten oder Renovierungskosten. Steuerlich sind Werbungskosten bei Leerstand aber kein Selbstläufer. Entscheidend ist, ob Sie die Immobilie weiterhin ernsthaft vermieten wollen.
Schlagwort: Einkunftserzielungsabsicht
Nebentätigkeit: Neue Dienstanweisungen zur Steuerfreiheit
Bei nebenberuflich ausgeübten Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer, Dirigent oder Chorleiter, Trainer oder Mannschaftsbetreuer usw. bleiben Vergütungen bis zu 2.400 Euro steuerfrei (§ 3 Nr. 26 EStG) und auch sozialversicherungsfrei (§ 14 Abs. 1 SGB IV). Gleiches gilt für eine künstlerische Nebentätigkeit, z. B. als Organist in der Kirche, sowie für die nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen.

