Wenn eine vermietete Wohnung leer steht, laufen viele Kosten weiter: Darlehenszinsen, Hausgeld, Grundsteuer, Versicherungen, Heizkosten oder Renovierungskosten. Steuerlich sind Werbungskosten bei Leerstand aber kein Selbstläufer. Entscheidend ist, ob Sie die Immobilie weiterhin ernsthaft vermieten wollen.
Schlagwort: Leerstand
Neujahrsfalle beim Immobilienverkauf: So vermeiden Sie die Steuerfalle
Beim Immobilienverkauf innerhalb von zehn Jahren droht oft eine Steuerfalle, die viele nicht auf dem Schirm haben: die sogenannte Neujahrsfalle beim Immobilienverkauf. Besonders bei geerbten Immobilien kann diese überraschend zu einer Steuerpflicht führen. In diesem Artikel erfahren Sie, worauf Sie achten müssen, um teure Steuerfolgen zu vermeiden.

