Wenn eine vermietete Wohnung leer steht, laufen viele Kosten weiter: Darlehenszinsen, Hausgeld, Grundsteuer, Versicherungen, Heizkosten oder Renovierungskosten. Steuerlich sind Werbungskosten bei Leerstand aber kein Selbstläufer. Entscheidend ist, ob Sie die Immobilie weiterhin ernsthaft vermieten wollen.
