Aktuell sind wieder gefälschte E-Mails im Namen von ELSTER im Umlauf. Sie sehen täuschend echt aus, nennen eine konkrete Bescheid-Nummer und versprechen eine Steuererstattung von mehreren hundert Euro. Ausgezahlt werde das Geld angeblich aber erst nach einer „Identitätsprüfung“ – und genau darüber greifen Kriminelle Zugangs- und Bankdaten ab.
Schlagwort: Phishing
Phishing im Namen der Steuerbehörden: So erkennen Sie betrügerische E-Mails
Aktuell häufen sich betrügerische E-Mails im Namen von Steuerbehörden – ein klassischer Fall von Phishing. Dabei täuschen Cyberkriminelle gezielt Bürgerinnen und Bürger, um an vertrauliche Informationen zu gelangen. Besonders perfide: Die Täter geben sich als ELSTER, das Finanzamt oder das Bundeszentralamt für Steuern aus und versenden täuschend echte Nachrichten.
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Steuerbescheide: Vorsicht vor Phishing-Mails
Aktuell gebe es eine auffällige Häufung von Mail-Attacken mit gefälschten Steuerbescheiden, berichtet die Verbraucherzentrale NRW unter Verweis auf den von ihr betriebenen Phishing-Radar. Per E-Mail kündigen die Betrüger dabei Steuerrückzahlungen von mehreren hundert Euro an. Als vorgeblicher Absender der Phishing-Mails firmiert das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), das Finanzamt oder eben ELSTER. Doch wer die in der Mail verlinkte Webseite aufruft, um einen Antrag auf Rückerstattung der Steuergelder auszufüllen, geht in die Falle.
Phishing: Gefälschte E-Mails im Namen des Bundeszentralamts für Steuern
Aktuell sind wieder E-Mails im Umlauf, in denen der Name des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) missbraucht wird. Erneut versuchen Betrüger mit dieser Phishing-Welle, per E-Mail an Konto- und Kreditkarteninformationen von Steuerzahlern zu gelangen. Ihre Masche: Sie geben sich per E-Mail als „Bundeszentralamt für Steuern“ (BZSt ) aus und geben vor, die betroffenen Bürger hätten Anspruch auf eine Steuerrückerstattung.
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