Schlagwort: BZSt

Kontenabrufe: Heimliche Kontenspionage sprunghaft angestiegen

Kontenabrufe: Heimliche Kontenspionage sprunghaft angestiegen

Mit Hilfe der automatisierten Kontenabrufe können die Behörden heimlich, still und leise feststellen, wer wo wie viele Konten und Depots hat, wann die Konten eröffnet und geschlossen wurden. Davon erfahren die betroffenen Bürger und sogar auch die Banken nichts. Nicht ersichtlich sind jedoch Kontenstände und Kontenbewegungen. Dafür muss gezielt bei den betreffenden Banken nachgefragt werden.


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Kontenabruf: Zulässig jetzt auch für Vollstreckungsbehörden

Kontenabruf: Zulässig jetzt auch für Vollstreckungsbehörden

Mit Hilfe der automatisierten Kontenabfragen können die Behörden heimlich, still und leise feststellen, wer wo wie viele Konten und Depots hat, ohne dass dies Bürger und Banken erfahren. Seit dem 1. April 2005 haben die Finanzämter und Sozialbehörden die Möglichkeit, über das Bundeszentralamt für Steuern auf einen zentralen Datenpool aller Banken zuzugreifen und so ganz einfach per Mausklick festzustellen, bei welchen Banken in Deutschland ein Bürger Konten und Depots unterhält. Das ist das sog. Kontenabrufverfahren (§ 93 Abs. 7 und 8 AO).
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Phishing: Gefälschte E-Mails im Namen des Bundeszentralamts für Steuern

Gefälschte E-Mails im Namen des Bundeszentralamts für Steuern

Aktuell sind wieder E-Mails im Umlauf, in denen der Name des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) missbraucht wird. Erneut versuchen Betrüger mit dieser Phishing-Welle, per E-Mail an Konto- und Kreditkarteninformationen von Steuerzahlern zu gelangen. Ihre Masche: Sie geben sich per E-Mail als „Bundeszentralamt für Steuern“ (BZSt ) aus und geben vor, die betroffenen Bürger hätten Anspruch auf eine Steuerrückerstattung.
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