Schlagwort: Zuwendungsbestätigung

Höhere Grenze für vereinfachten Spendennachweis

Sowohl Spenden als auch Mitgliedsbeiträge müssen durch eine formelle Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster (umgangssprachlich: Spendennachweis) nachgewiesen werden. Ohne Zuwendungsbestätigung gibt es keine Steuerermäßigung! Dieser Beleg ist eine zwingende Voraussetzung für den Sonderausgabenabzug.


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Spenden: Keine Spendenbescheinigung mehr für UNICEF-Weihnachtskarten

Jedes Jahr bietet das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen UNICEF Weihnachtskarten und andere Grußkarten an. Mit dem Kauf der Karten wird die weltweite Arbeit von UNICEF für Kinder in rund 150 Ländern unterstützt. Aufgrund einer Ausnahmeregelung – aus Billigkeitsgründen – konnte der Käufer solcher Karten bisher von einem Steuervorteil profitieren.


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Spenden: Gutes tun wird vom Fiskus belohnt

Spenden können Sie komplett als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Wenn Sie mehr als 20 Prozent Ihrer gesamten Jahreseinkünfte für gute Zwecke stiften, wird Ihnen dieser Teil erst fürs nächste Jahr angerechnet. Ein Limit gibt es für Zuwendungen an politische Parteien. Hier sind bis zu 1.650 Euro (Verheiratete 3.300 Euro) im Jahr abzugsfähig.
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