Schlagwort: Sonderausgabenabzug

Riester-Rente: Zinsen und Erträge sind keine begünstigten Altersvorsorgebeiträge

Sparbeiträge in einen Riester-Vertrag werden vom Staat durch die Altersvorsorgezulage und ggf. einen ergänzenden Sonderausgabenabzug gefördert. Um die volle Zulage zu erhalten, muss ein Mindesteigenbeitrag von 4 % des Vorjahreseinkommens, mindestens aber der Sockelbetrag von 60 Euro, in den Vertrag eingezahlt werden.


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