Der steuerfreie Zuschuss für Betreuungskosten durch den Arbeitgeber ist eine steuerliche Möglichkeit, die viele Arbeitnehmer noch nicht kennen. Dabei können Arbeitgeber ihren Beschäftigten unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 600 Euro pro Jahr steuerfrei für kurzfristige Betreuungsleistungen erstatten. Ziel dieser Regelung ist es, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern. Gerade wenn unerwartet ein zusätzlicher Betreuungsbedarf entsteht – etwa bei Krankheit eines Kindes oder wegen außergewöhnlicher Arbeitszeiten – kann der Arbeitgeber unterstützend eingreifen, ohne dass für den Arbeitnehmer Lohnsteuer anfällt.
Schlagwort: steuerfreie Arbeitgeberleistungen
Gesundheitsförderung: Training ohne Berufsbezug nicht begünstigt?
Gesundheitsangebote des Arbeitgebers liegen im Trend. Viele Unternehmen investieren in Kurse zu Bewegung, Ernährung oder mentaler Gesundheit. Steuerlich ist dabei jedoch entscheidend, ob und in welchem Umfang solche Maßnahmen zu Gesundheitsförderung begünstigt sind. Aktuell sorgt ein Urteil des Finanzgerichts Nürnberg für Klarheit – und für neue Unsicherheit, denn der Bundesfinanzhof muss noch entscheiden.

