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Verlustbescheinigung bei Kapitalanlagen: Frist bis 15.12.2025 beachten

Verluste aus Kapitalanlagen können steuerlich geltend gemacht werden – doch nur, wenn Sie rechtzeitig handeln. Wer eine Verlustbescheinigung bei Kapitalanlagen beantragen möchte, muss dies bis spätestens 15. Dezember 2025 bei seiner Bank erledigen. Warum diese Frist so wichtig ist und was sich mit dem Jahressteuergesetz 2024 geändert hat, lesen Sie hier.


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