Die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ ohne Rentenabschläge – die „Rente mit 63“ oder „Abschlagsfreie Rente“ – kann beanspruchen, wer mindestens 45 Versicherungsjahre nachweisen kann. Von dieser zeitlich befristeten Vorzugsregelung profitieren seit dem 1.7.2014 aber gerade einmal anderthalb Jahrgänge, nämlich Versicherte, die zwischen Juli 1951 und Dezember 1952 geboren sind. Für Geburtsjahrgänge ab 1953 wird die Altersgrenze von 63 Jahren stufenweise auf 65 Jahre angehoben.
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