Worauf achtet das Finanzamt bei der Steuererklärung 2025?

Auf was achtet das Finanzamt besonders in der Steuererklärung
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Viele Steuerpflichtige fragen sich, welche Angaben das Finanzamt bei der Steuererklärung 2025 besonders genau prüft.

Eine amtlich veröffentlichte Liste konkreter Prüfungsschwerpunkte gibt es nicht. Im Gegensatz zu früher benennt auch die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen keine offiziellen „Fokusbereiche“ mehr.

Allerdings zeigen gesetzliche Vorgaben, digitale Prüfmechanismen und die Praxis, dass bestimmte Konstellationen häufiger zu Rückfragen führen.

 

Wie wird die Steuererklärung 2025 geprüft?

Die Finanzverwaltung nutzt automatisierte Risikomanagementsysteme. Steuererklärungen werden elektronisch auf Plausibilität geprüft und mit bereits vorliegenden Daten abgeglichen, zum Beispiel mit:

  • Lohnsteuerbescheinigungen des Arbeitgebers
  • elektronisch übermittelte Kapitalerträge
  • Meldungen von Versicherungen
  • Vorjahreserklärungen

Auffälligkeiten können zu internen Prüfhinweisen oder Rückfragen führen. Entscheidend sind dabei:

  • Plausibilität
  • Widerspruchsfreiheit
  • Übereinstimmung mit elektronisch gemeldeten Drittinformationen

 

Bereiche mit erhöhtem Rückfragepotenzial 2025

Die folgenden Themen gelten nicht als offizielle Prüfschwerpunkte, führen jedoch erfahrungsgemäß häufiger zu Nachfragen:

1. Abweichungen zu Vorjahren

Deutliche Veränderungen bei:

  • Werbungskosten
  • Einkünften
  • außergewöhnlichen Belastungen
  • Steuererstattungen

Je stärker Angaben von den Vorjahreswerten abweichen, desto eher erfolgt eine Prüfung.

 

2. Homeoffice-Pauschale 2025

Die Homeoffice-Pauschale beträgt 6 Euro pro Tag, maximal 1.260 Euro pro Jahr.

Voraussetzung:
Die berufliche Tätigkeit muss an dem jeweiligen Tag überwiegend (mehr als 50 % der Arbeitszeit) in der Wohnung ausgeübt worden sein.

Typische Prüfbereiche:

  • Anzahl der angesetzten Homeoffice-Tage
  • Abgrenzung zur Entfernungspauschale
  • Vergleich mit Vorjahresangaben

Bei hybriden Arbeitsmodellen empfiehlt sich eine nachvollziehbare Dokumentation (z. B. Kalender oder Zeiterfassung).

 

3. Entfernungspauschale 2025

Für das Steuerjahr 2025 gilt weiterhin:

  • 0,30 Euro pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer
  • 0,38 Euro ab dem 21. Kilometer(jeweils einfache Strecke)

Wichtig:
Für denselben Arbeitstag kann entweder die Homeoffice-Pauschale oder die Entfernungspauschale berücksichtigt werden.

Typische Fehler entstehen durch:

  • doppelte Berücksichtigung
  • unplausible Arbeitstage
  • rechnerische Fehler bei der Kilometerstaffelung

Hinweis:
Die ab 2026 geplante einheitliche Entfernungspauschale von 0,38 Euro ab dem ersten Kilometer gilt noch nicht für das Steuerjahr 2025.

 

4. Häusliches Arbeitszimmer

Ein häusliches Arbeitszimmer ist steuerlich abziehbar, wenn es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet.

In diesem Fall können entweder die tatsächlichen Kosten oder die Jahrespauschale von 1.260 Euro angesetzt werden.

Steht ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, ist regelmäßig nur die Homeoffice-Pauschale möglich.

Gerade bei hybriden Arbeitsmodellen wird die tatsächliche Nutzung genau geprüft.

 

5. Werbungskosten

Erhöhte Aufmerksamkeit besteht erfahrungsgemäß bei:

  • deutlich steigenden Werbungskosten
  • doppelter Haushaltsführung
  • hohen Reisekosten
  • Fortbildungskosten
  • außergewöhnlich hohen Kfz-Kosten

 

6. Selbständige und Freiberufler

Typische Prüfanlässe sind:

  • stark schwankende Gewinne
  • mehrjährige Verluste
  • ungewöhnlich hohe Betriebsausgaben

 

7. Vermietung und Verpachtung

Häufige Prüfkonstellationen:

  • Vermietung an Angehörige (Fremdvergleich)
  • längerfristiger Leerstand ohne Vermietungsbemühungen
  • hohe Renovierungskosten kurz nach Erwerb

 

8. Kapitalerträge und Kryptowährungen

Besonders relevant sind:

  • nicht erklärte Auslandskonten
  • Veräußerungen von Kryptowährungen innerhalb der einjährigen Haltefrist
  • Abweichungen zu elektronisch gemeldeten Kapitalerträgen

 

Wann kommt es typischerweise zu Rückfragen?

Rückfragen entstehen häufig bei:

  • außergewöhnlich hohen Steuererstattungen
  • starken Abweichungen zu Vorjahren
  • widersprüchlichen Angaben
  • Differenzen zu elektronisch gemeldeten Daten
  • fehlenden oder unvollständigen Nachweisen

 

Fazit zur Steuererklärung 2025

Die Steuererklärung 2025 ist nicht zwingend komplizierter als frühere Erklärungen.
Sie wird jedoch zunehmend datenbasiert und automatisiert geprüft.

Eine amtliche Liste von Prüfungsschwerpunkten existiert nicht.
Erfahrungsgemäß lassen sich Rückfragen jedoch reduzieren, wenn Sie:

  • Abweichungen nachvollziehbar erklären können
  • Homeoffice, Entfernungspauschale und Arbeitszimmer korrekt voneinander abgrenzen
  • Unterlagen strukturiert aufbewahren
  • auffällige Veränderungen plausibel begründen

Eine sorgfältige und konsistente Darstellung erhöht die Wahrscheinlichkeit einer reibungslosen Veranlagung deutlich.

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