„Zuhause im Glück“-Teilnehmer müssen Renovierung versteuern

"Zuhause im Glück"-Teilnehmer müssen Renovierung versteuern
pixabay/MamaShaw Lizenz: Pixabay Lizenz

Beim Fernsehformat „Zuhause im Glück“ werden die Eigenheime bedürftiger Familien umgebaut und renoviert. Dabei überlässt der Eigentümer sein Haus für die Filmaufnahmen der Umbau- und Renovierungsarbeiten. Daneben verpflichtet er sich zu Interviews und zur Kamerabegleitung. Zudem räumt er der Produktionsgesellschaft umfassend die Verwendungs- und Verwertungsrechte an den Filmaufnahmen ein. Hierfür erhält der Eigentümer zwar kein Geld, er braucht jedoch die Renovierungskosten nicht zu bezahlen.

Die Frage ist, ob die „erhaltenen“ Renovierungsleistungen versteuert werden müssen. Das Finanzamt hat in einem Streitfall 65 Prozent der angefallenen Kosten als zusätzliches Einkommen besteuert. Weitere Steuerverfahren laufen gegen rd. 30 Teilnehmer der Doku-Reihe.

Aktuell hat das FG Köln entschieden, dass der Teilnehmer an der Doku-Reality-Show „Zuhause im Glück“ die bei ihm durchgeführten Renovierungen als geldwerten Vorteil versteuern muss (FG Köln vom 28.2.2019, 1 V 2304/18). Das Finanzgericht gab dem Finanzamt dem Grunde nach Recht. Denn der Teilnehmer erbringe gegenüber  der Produktionsgesellschaft unterschiedliche Leistungen, die als „sonstige Leistungen“ nach § 22 Nr. 3 EStG versteuert werden  müssten.

Dennoch haben die Finanzrichter die Vollziehung der Steuer überwiegend ausgesetzt. Der Antragsteller muss die Einkommensteuer vorläufig (überwiegend) nicht bezahlen. Denn das Finanzamt habe nicht klar zwischen den Kosten der Renovierung und den allgemeinen Produktionskosten der Sendung differenziert. Nur die reinen Renovierungsleistungen seien steuerpflichtig.

Die Entscheidung ist im vorläufigen Rechtsschutz ergangen, mit dem sich der Antragsteller gegen die Vollziehung und damit die Bezahlung der Einkommensteuer bis zur Entscheidung über seinen Einspruch gewandt hat. Es bleibt also abzuwarten, wie im Hauptverfahren entschieden wird.

4 Kommentare zu “„Zuhause im Glück“-Teilnehmer müssen Renovierung versteuern”:

  1. holger Frenzel

    Wenn dieser staat nicht einmal vor den Rentnern Hat macht, obwohl die renten Bereits im arbeitsleben versteuert wurde wundert mich das garnicht solange sich keiner wehrt treiben die das bis mann nichts mehr hat.

  2. Elli Ebert

    Es ist schon befremdlich, wie der Staat die Ärmsten abzockt. Sind diese Menschen nicht schon genug belastet durch ihre Lebensumstände! Hätten Sie es allein geschafft, hätten sie sich nicht ans Fernsehen gewandt.

  3. Gisela

    In dieser Serie wird kranken Menschen oder Menschen in schwierigen Lebenslagen geholfen. Eigentlich eine liebenswerte Leistung die man nicht in Worte fassen kann. Selbst viele Sponsoren geben kostenlos Leistungen und Werte ab. Die Menschen verlieren in sieben /texte/2023/310/ Tagen ihre größten Sorgen und können wieder Durchatmen. Man bekommt ein neues Leben geschenkt. Ein Leben ohne Angst, Tränen , schlaflosen Nächten und viel Ruhe für die Krankheit.
    Wenn da nicht das Finanzamt wäre. Man sollte sich fragen, was der Staat zahlen müsste, wenn diese Menschen an ihrem Leben zerbrechen und aufgrund der Gesundheit nicht mehr arbeiten können. Ich glaube, wenn wir es aufrechnen würden, müsste der Staat draufzahlen.
    Soll er doch dankbar sein, dass es noch Nächstenliebe gibt. Aber will man das noch?
    Auf jeden Fall bin ich stolz , dass es so ein Team wie Haus im Glück noch gibt. Macht weiter so

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder