Schlagwort: Arbeitnehmer-Sparzulage

Verbesserung bei der Arbeitnehmer-Sparzulage

Verbesserung bei der Arbeitnehmer-Sparzulage

Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen des Arbeitgebers zusätzlich zum Gehalt, die er in eine Anlage nach Wahl des Mitarbeiters überweist. Zu unterscheiden ist dabei zwischen der Anlage in Unternehmensbeteiligungen (Beteiligungssparen) und der Anlage für wohnwirtschaftliche Zwecke (Bausparen).
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Arbeitnehmer-Sparzulage: Statt Anlage VL nur noch elektronische Meldung

Arbeitnehmer-Sparzulage: Statt Anlage VL nur noch elektronische Meldung

Um für vermögenswirksame Leistungen die Arbeitnehmer-Sparzulage im Rahmen der Steuererklärung beantragen zu können, stellt das Anlageinstitut, z.B. die Bausparkasse, dem Anleger jährlich eine Bescheinigung aus – die „Anlage VL“. Diese Bescheinigung ist der Steuererklärung beizufügen. Die „Anlage VL“ in Papierform hat zwei Ziele: Nachweis der vermögenswirksamen Leistungen gegenüber dem Finanzamt und Information des Arbeitnehmers. Bisher wurde die „Anlage VL“ einfach zusammen mit der Steuererklärung eingereicht.
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Arbeitnehmer-Sparzulage: Ab 2017 elektronische Bescheinigung

Arbeitnehmer-Sparzulage: Ab 2017 elektronische Bescheinigung

Um die Arbeitnehmer-Sparzulage für vermögenswirksame Leistungen im Rahmen der Steuererklärung beantragen zu können, stellt das Anlageinstitut, z. B. Bausparkasse, dem Anleger jährlich eine Bescheinigung aus – die „Anlage VL“. Diese Bescheinigung ist der Steuererklärung beizufügen. Die „Anlage VL“ in Papierform hat zwei Ziele: Nachweis der vermögenswirksamen Leistungen gegenüber dem Finanzamt und Information des Arbeitnehmers.
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Das Jahresende 2014 naht: Höchste Zeit für bestimmte Anträge

Das Jahresende 2014 naht: Höchste Zeit für bestimmte AnträgeFreiwillige Steuererklärung für das Jahr 2010

Falls Sie nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, kann die freiwillige Abgabe vorteilhaft sein. Dafür haben Sie im Allgemeinen 4 Jahre Zeit, für das Jahr 2010 also noch bis zum 31.12.2014. Denn nur so können Sie eine Steuererstattung erreichen. Falls es zu einer Steuernachforderung kommen sollte, können Sie ganz einfach Ihren Antrag wieder zurücknehmen. Schauen Sie, wann sich eine freiwillige Steuererklärung für Sie lohnen kann.
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