Schlagwort: Sanierung


Sanierungskosten für eine Grabstätte sind keine außergewöhnliche Belastung

Sanierungskosten für eine Grabstätte sind keine außergewöhnliche Belastung

Früher war eine aufwendig gestaltete Grabstätte keine Seltenheit, während Gräber heutzutage eher schlicht gehalten werden. Entsprechend den gemeindlichen Friedhofsordnungen werden sie auch oftmals bereits nach Ablauf einer Frist von 25 Jahren bzw. 30 Jahren eingeebnet. Nun sind die Kosten für die laufende Grabpflege anerkanntermaßen einkommenssteuerlich nicht abziehbar. Was ist aber, wenn eine sehr alte Familiengrabstätte saniert wird?
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Aufwendungen für die Sanierung eines Gebäudes können außergewöhnliche Belastung sein

Aufwendungen für die Sanierung eines selbst genutzten Wohngebäudes können als außergewöhnliche Belastung in die Steuererklärung eingebracht werden. Dies gilt aber nicht für Kosten üblicher Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen oder die Beseitigung von Baumängeln. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteilen vom 29. März 2012 entschieden (VI R 21/11, VI R 70/10 und VI R 47/10).
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