Schlagwort: Vermieter

Kabelgebühren: Abschaffung des Nebenkostenprivilegs

Abschaffung des Nebenkostenprivilegs für Kabelgebühren

Die Kosten für einen Kabelanschluss oder eine Gemeinschaftsantenne kann der Vermieter bislang im Wege der Betriebskostenumlage mit dem Mieter abrechnen (§ 2 Nr. 15 BetrKV). Diese Umlage der Kabelkosten über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter nennt man Nebenkostenprivileg.
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Heizungsaustausch: Neue Förderungen für die Wärmewende

Heizungsaustausch: Neue Förderungen für die Wärmewende

Am 29.12.2023 wurde die neue Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ im Bundesanzeiger veröffentlicht (Richtlinie BEG-EM vom 21.12.2023). Die neue Förderung wird stufenweise im Jahr 2024 starten. Privatpersonen, die Eigentümer eines Einfamilienhauses sind und dieses selbst bewohnen, können voraussichtlich ab dem 27.2.2024 einen Antrag auf die neue Heizungsförderung für den Heizungsaustausch stellen.
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Airbnb: Finanzämter überprüfen Steuerbescheide der Vermieter

Airbnb: Finanzämter überprüfen Steuerbescheide der Vermieter

Mancher verdient sich über Online-Vermietungsportale – wie Airbnb – etwas dazu. Doch nicht jeder denkt dabei auch an die Steuer. Das könnte teuer werden. Lange Zeit war der Datenschutz zwar auf der Seite der Airbnb-Vermieter, doch die Servicestelle Steueraufsicht Hamburg, eine Sondereinheit der Steuerfahndung, hatte für die deutsche Steuerverwaltung in einem mehrere Jahre andauernden Verfahren erreicht, dass Daten von Vermietern zu steuerlichen Kontrollzwecken übermittelt werden (Entscheidung des irischen High Court vom 22.6.20, 2020 No. 85 MCA).
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Verlustrücktrag: Steuererleichterung durch unterjährigen Verlustabzug

Verlustrücktrag: Steuererleichterung durch unterjährigen Verlustabzug

Viele Unternehmer, Selbstständige, Freiberufler, Landwirte und Vermieter erwarten aufgrund der Corona-Krise für das Jahr 2020 einen Verlust, den sie dann im kommenden Jahr im Rahmen der Steuerveranlagung in das Jahr 2019 zurücktragen können (Verlustrücktrag gemäß § 10d Abs. 1 EStG).
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