Schlagwort: Gesetzgebung

Kabelgebühren: Abschaffung des Nebenkostenprivilegs

Abschaffung des Nebenkostenprivilegs für Kabelgebühren

Die Kosten für einen Kabelanschluss oder eine Gemeinschaftsantenne kann der Vermieter bislang im Wege der Betriebskostenumlage mit dem Mieter abrechnen (§ 2 Nr. 15 BetrKV). Diese Umlage der Kabelkosten über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter nennt man Nebenkostenprivileg.
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Altersvorsorge: Voller Abzug der Aufwendungen

Altersvorsorge: Voller Abzug der Aufwendungen

Erfahren Sie die neuesten Entwicklungen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Altersvorsorgebeiträgen. Ab 2023 können Sie bis zum Höchstbetrag von 27.566 Euro (Alleinstehende) bzw. 55.132 Euro (Verheiratete) Ihre Aufwendungen zur Altersvorsorge vollständig als Sonderausgaben geltend machen.


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