Schlagwort: Fortbildungskosten

Geld sparen: Steuertipps, die jeder Selbstständige kennen sollte

Selbstständig sein bedeutet nicht nur, sein eigenes Geschäft aufbauen und führen, sondern auch, seine Finanzen in den Griff zu bekommen. Die Welt der Steuern kann zwar komplex sein, aber mit dem richtigen Wissen sowie den passenden Strategien können Selbstständige erhebliche Einsparungen erzielen sowie ihr Einkommen maximieren.
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Mehr aus der Steuererklärung rausholen: Fortbildung im Fokus

Für die meisten Steuerpflichtigen lohnt sich eine Steuererklärung, ganz egal, ob es sich um Angestellte, Beamte, Handwerker oder Lehrer handelt. Für abhängig Beschäftigte ist dabei die Anlage N das wichtigste Formular. Hier werden alle Einnahmen eingetragen: Gehalt, Lohn oder Lohnersatzleistungen wie Elterngeld oder Arbeitslosengeld. Die Steuerlast lässt sich durch Werbungskosten (z.B. für eine Fortbildung) senken. Liegen diese über dem Pauschbetrag von 1.000 Euro, wirken sich die Kosten zusätzlich aus. Wann lohnt sich das Sammeln von Belegen? Und wo verstecken sich bei Fortbildungen oft vergessene, abzugsfähige Kosten? Dieser Beitrag liefert Tipps.
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Profi-Fußballer: Sky-Abonnement als Fortbildungskosten absetzen?

Viele Fußball-Interessierte haben ein Abonnement des Pay-TV-Senders Sky, z.B. für die Programmpakete Fußball Bundesliga und Sport (UEFA Champions League, DFB-Pokal u.a.) zu 49 Euro monatlich oder für das Gesamtpaket zu 59 Euro monatlich. Damit kann das Sportvergnügen gesteigert werden, weshalb die Abo-Gebühren zu den nichtabzugsfähigen Kosten der privaten Lebensführung zählen. Die Frage ist, ob die Abonnementgebühren bei einem Profi-Fußballspieler beruflich veranlasst sein können und deshalb als Werbungskosten absetzbar sind.
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