Umschulung – Was kann ich steuerlich geltend machen?

Wer eine Umschulung oder Fortbildung besucht, fragt sich, welche Kosten steuerlich absetzbar sind. Im folgenden Artikel gibt es einen informativen Überblick, welche Ausgaben der Maßnahmen steuerlich geltend gemacht werden dürfen.

In der Regel darf man Kosten für einen Abendkurs, einen Lehrgang oder eine Weiterbildung steuerlich geltend machen. Schließlich hat der Besuch einer Umschulung für die berufliche Qualifikation maßgeblich Sinn. Genau darin verbirgt sich auch die Forderung, die im Berufsbildungsgesetz BBiG § 1 festgeschrieben ist. Um die Umschulung steuerlich geltend machen zu dürfen, muss diese den beruflichen Aufstieg unterstützen oder die berufliche Handlungsfähigkeit erhalten. Ein Sprachkurs, der nicht jobbedingt besucht wird, wird vergleichsweise nicht akzeptiert.

Steuerlich geltend machende Fortbildungskosten im Überblick

Die anfallenden Weiterbildungs- und Fortbildungskosten werden in der Anlage N der Steuererklärung angegeben. Dazu zählen Prüfungs- und Kursgebühren sowie notwendige Reisekosten, um den Fortbildungsort zu erreichen. Dazu zählen die Aufwendungen für Bahn oder Bus sowie ein Kilometergeld, wenn man mit dem eigenen Auto fährt.

Ist eine Übernachtung erforderlich, darf die Rechnung für das Hotel oder eine andere Übernachtungsmöglichkeit in die Absetzkosten einbezogen werden. Falls man sich während der Fortbildung an einem Zweitwohnsitz aufhält, erlaubt der Gesetzgeber die Absetzung der Miete. Pauschal macht man bei einer Umschulung auch Verpflegungskosten geltend machen. Das inkludiert die Ausgaben für Essen und Trinken außer Haus während der Fortbildung.

Kursmaterial: Steuerliche Vorteile für welche Materialien

Ebenso fallen Kosten für kursbedingtes Arbeitsmaterial darunter wie ein Fachbuch, das für die Mitarbeit im Kurs gebraucht wird. Außerdem darf man Schreibmaterial für den Besuch der Fortbildung steuerlich geltend machen. Für den Fall, dass man sich im Homeoffice daheim auf den Kurs vorbereiten muss oder auf diesem die Nachbereitung macht, zählt dieser gleichermaßen zu den steuerlich geltend machbaren Fortbildungskosten.

Wer im Rahmen der Fortbildung neben Lehrbüchern und Ausgaben für Kopien auch spezielle Lernsoftware kauft, kommt ebenfalls in den Genuss einer steuerlichen Geltendmachung dieser Ausgaben.

Werbungskosten: Kreditraten, Zinsen und Gebühren für Umschulungen

Bei einer sehr teuren Umschulung, die im Vorfeld die Aufnahme eines Kredits erforderlich gemacht hat, darf man die anfallenden Zinsen für diesen Kredit als Werbungskosten geltend machen. Das gilt ebenso für Gebühren rund um den Kredit. Lediglich bei der Rückzahlung der Kreditraten gibt es keinerlei Vergünstigung zu erwarten.

Übrigens kann man solche Werbungskosten auch zu einem späteren Zeitpunkt geltend machen. Wer zum Beispiel eine längerfristige Umschulung absolviert, kann die dafür angefallenen Kosten sammeln und erst nach dem erfolgreichen Abschluss dieser Weiterbildung geltend machen.

3 Kommentare zu “Umschulung – Was kann ich steuerlich geltend machen?”:

  1. Antonio M.

    Mal ein sehr guter Artiel! Trifft das auch zu wenn man sich z.B. vom Bankkaufmann zum Physiotherapeuten ausbilden lässt?
    Würde mich über eine Rückmeldung freuen.

  2. Ronny Kupka

    Guten Abend
    Ich habe vom Rententräger eine Umschulung genehmigt bekommen, einen Betrag von 1.230.- Euro kann ich den bei der Lohnsteuer ansetzen.

  3. Ronny Kupka

    Guten Abend
    Der Rententräger hat mir eine Umschulung zum Betreungsassistent genehmigt, ein Betrag von 1.230 Euro kann ich den ohne Quittung bei der Lohnsteuer absetzen?

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder