Witwen-/Witwerrente: Höherer Freibetrag ab Juli 2020

Witwen-/Witwerrente: Höherer Freibetrag ab Juli 2020
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Bei der Witwen-/Witwerrente und Erziehungsrente wird eigenes Einkommen grundsätzlich angerechnet. Zunächst wird aus den Bruttoeinnahmen durch verschiedene Pauschalabzüge ein fiktives Nettoeinkommen ermittelt. Dieses Nettoeinkommen bleibt in Höhe bestimmter Freibeträge anrechnungsfrei (siehe Tabelle). Soweit das Nettoeinkommen die Freibeträge übersteigt, wird es zu 40 % auf die Witwen-/Witwerrente angerechnet.

Aktuell steigen zum 1.7.2020 die Anrechnungsfreibeträge für Hinzuverdienste, weil der aktuelle Rentenwert angehoben wird (West: 34,19 Euro , Ost: 33,23 Euro ). Der Freibetrag für die Einkommensanrechnung ist mit dem aktuellen Rentenwert verknüpft. So ist sichergestellt, dass er mitwächst, wenn die Renten erhöht werden.

Er beträgt für die Witwen-/Witwerrente sowie für Erziehungsrenten das 26,4-fache des aktuellen Rentenwertes. Wenn Sie Kinder haben, steigt der Freibetrag für jedes Kind, das grundsätzlich einen Anspruch auf Waisenrente hat, um das 5,6‑fache des aktuellen Rentenwertes. Es ist nicht notwendig, dass Ihr Kind die Waisenrente tatsächlich bezieht.

Konkret stieg damit der HinzuverdienstFreibetrag von Beziehern einer gesetzlichen Witwen- oder Witwerrente zum 1. Juli 2020 von bisher 872,52 Euro auf 902,62 Euro in den alten Bundesländern und von 841,90 Euro auf 877,27 Euro in den neuen Bundesländern.

Das sind die Anrechnungsfreibeträge (ab 1.7.2020)

Das sind die Anrechnungsfreibeträge (ab 1.7.2020)

Lohnsteuer kompakt

Eine Einkommensanrechnung erfolgt nicht in den ersten drei Kalendermonaten nach dem Tod des Versicherten. In diesem „Sterbevierteljahr“ wird die Witwen-/Witwerrente stets ungekürzt gezahlt.

Seit dem 1.7.2015 wird bei volljährigen Waisen auf die Anrechnung eigenen Einkommens vollkommen verzichtet. Folglich werden Waisenrenten im Gegensatz zur Witwen-/Witwerrente unabhängig von den Einkommensverhältnissen immer in voller Höhe gezahlt. Bei Waisen, die noch keine 18 Jahre alt sind, wurde schon bisher auf eine Einkommensanrechnung verzichtet (§ 97 SGB VI).

5 Kommentare zu “Witwen-/Witwerrente: Höherer Freibetrag ab Juli 2020”:

  1. Susanne Mayer

    Das ist ja eine erfreuliche Nachricht, dass der Freibetrag angehoben wird. Allerdings: Auch wenn es im Prinzip richtig ist, dass eigenes Einkommen der Witwe/des Witwers angerechnet wird, so ist doch der Freibetrag viel zu niedrig. Eine Witwe, insbesondere mit Kindern, hat es schwer, finanziell zurechtzukommen. Oft kann sie nicht voll arbeiten wegen der Kinderbetreuung, darüber hinaus muss sie die anfallenden Kosten, eventuell Abzahlung für Wohneigentum, Energiekosten, Versicherungen etc. alleine bewältigen. Dazu kommen oft höhere Kosten für Kinderbetreuung als in „kompletten“ Familien. Der Freibetrag müsste mindestens bei 1500 Euro liegen.

  2. B.Carstens

    Mein Mann hat 46 Jahre in die Rente einbezahlt ohne sie je in Anspruch genommen zu haben. Und mir wir heute nur ein Teil davon ausbezahlt weil ich selber noch berufstätig sein muss. Und oben drein muss ich noch soviel Lohnsteuer darauf bezahlen. Wo bleibt da die Fairness für einen Menschen der immer dafür gearbeitet hat??

  3. Wiebeck

    Mich regt seit der Zeit, da ich mich mit Renten und Steuern darauf beschäftigen muß auf, daß Verwitwete Personen Steuern auf die anteilige Rente seines verstorbenen Partners zahlen muß und bin der Meinung das sollte abgeschafft werden. Auch sollten endlich einheitliche Werte geschaffen werden, denn es gibt schon lange nicht mehr Ost oder West, nur bei Renten und Löhnen, alle anderen Ausgaben werden auch nicht gestaffelt.

  4. Aßmann Norbert

    Die eingezahlten Beiträge (Renten-,Krankenversicherung und Solibeitrag) sind bereits im Arbeitsleben
    besteuert worden. Als Rentner knöpft uns der Staat nochmal Beiträge ab.
    Ich will ja nicht jammern. Ich freue mich ja, wenn ich sehe wie unseren gewählten Vertreter sich dafür ein
    ein schönes Leben machen können. Keiner wird zur Verantwortung gezogen, wenn er oder sie
    einmal einen Missgriff mit der Verschwendung von Steuergeldern getan hat.
    Genau so schlimm ist es in anderen Bereichen ( z.B. Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk).
    Diese Ebenen werden immer größer. Die Führungsebenen haben ein zu geringes Einkommen.
    Der Gebührenzahler muß doch diese armen Menschen unterstützen. Ich kann nur sagen: „skrupellos“.
    N.Aßmann

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