(2017)		  
		                Was sind Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung		  		  
		   		      	      		       		    	      	  					  		      	      	  		      	      					
           	           	
           	                
  			      			                    			
   				
  			  
				
				  				  				  				  				  				  				  				Geht eine Spende in den Vermögensstock einer Stiftung, sind im Jahr der Spende und den folgenden neun Jahren bis zu 1 Million Euro als Sonderausgaben absetzbar. Über den noch nicht berücksichtigten Spendenbetrag erteilt das Finanzamt jedes Jahr einen Feststellungsbescheid. Der Spendenhöchstbetrag von 1 Million Euro kann nur einmal innerhalb von 10 Jahren in Anspruch genommen werden, aber innerhalb dieses Zeitraums beliebig verteilt werden. Bei höheren Spenden kann der Betrag von 1 Million Euro als Stiftungsspende behandelt und der übersteigende Betrag als "normale" Spenden im Rahmen des Höchstbetrages von 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte abgesetzt werden. Bei zusammen veranlagten Ehegatten gilt seit 2013 ein Spendenhöchstbetrag von 2 Millionen Euro. Es muss nicht mehr nachgewiesen werden, welcher Ehegatte die Spende geleistet hat und aus welchem Vermögen die Spende entnommen wurde.
Seit 2013 gilt der erhöhte Sonderausgabenabzug von 1 Mio. Euro nur für Spenden "in das zu erhaltende Vermögen" einer Stiftung. Es muss sich also um eine "Vermögensstockspende" handeln. Anders liegt der Fall bei Verbrauchsstiftungen für Spenden "in das verbrauchbare Vermögen" der Stiftung. Diese sind steuerlich absetzbar nur bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte oder bis zu 4 Promille der Summe aus Umsätzen und Löhnen und Gehältern. Ein verbleibender Betrag ist zeitlich unbegrenzt vortragsfähig, d.h. er wird jedes Jahr bis zu 20 % des GdE als Sonderausgaben berücksichtigt, bis er verbraucht ist.
  				
  				  				  				  				  				
							
				  
								  
					
                    
                    
                    
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