Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Kosten eines Zweithaushaltes absetzen zu können?                                    
                                                
                Wenn sich Ihr Arbeitsort weit entfernt von Ihrem Wohnort befindet und Sie aus diesem Grund eine Zweitwohnung beziehen müssen, liegt eine doppelte Haushaltsführung vor. Bestimmte Kosten, die Ihnen dadurch entstehen, können Sie von der Steuer absetzen.   
Dafür müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen müssen Sie an Ihrem Wohnort eine Hauptwohnung mit einem eigenen Hausstand haben. Außerdem müssen Sie am Arbeitsort aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung beziehen. Berufliche Gründe liegen zum Beispiel vor, wenn Sie an einen auswärtigen Arbeitsort versetzt worden sind oder wenn Sie eine Arbeitsstelle antreten, die sich außerhalb des eigenen Wohnorts befindet. Die doppelte Haushaltsführung gilt auch dann als beruflich veranlasst, wenn Sie aus privaten Gründen Ihren Hauptwohnsitz von Ihrem Arbeitsplatz weg verlegen und eine Wohnung am Arbeitsort als Zweithaushalt nutzen. 
Als Zweitwohnung wird übrigens jede Unterkunft anerkannt, in der Sie eine Möglichkeit zur Übernachtung haben. Wie oft Sie diese Möglichkeit nutzen ist unerheblich. Unterkünfte können zum Beispiel sein: eine Mietwohnung, ein eigenes Haus, ein Hotelzimmer, Übernachtungsmöglichkeiten bei Freunden oder auch die Baracke auf einer Baustelle. 
Tipp: 
Wenn Sie mehrmals in der Woche nach Hause fahren, können Sie wählen, ob Sie die Kosten der doppelten Haushaltsführung oder die Fahrtkosten für sämtliche durchgeführten Heimfahrten absetzen wollen. Im zweiten Fall sind die Fahrtkosten mit der Entfernungspauschale absetzbar. Dann können Sie die Übernachtungskosten und die Verpflegungspauschbeträge in den ersten drei Monaten aber nicht mehr von der Steuer absetzen. Die zweite Variante bietet sich an, wenn Sie häufig nach Hause fahren und niedrige Übernachtungskosten an Ihrem Zweitwohnsitz haben.
                
                                                                                            
                                                                            (2010): Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Kosten eines Zweithaushaltes absetzen zu können?                                            
                
             
                                
                
                
            
            
                                                                                
                    Für welchen Zeitraum kann ich Verpflegungskosten absetzen?                                    
                                                
                Für die ersten drei Monate nach Bezug einer Zweitwohnung können Sie  Verpflegungskosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen. Es  ist jedoch nicht möglich die tatsächlichen Kosten abzusetzen, sondern  nur Pauschbeträge deren Höhe sich nach der Dauer der Abwesenheit von der  Hauptwohnung richtet. 
Es gelten folgende Pauschbeträge bei einer Abwesenheitsdauer von: 
•    24 Stunden:            24 Euro   
•    14 bis 24 Stunden:     12 Euro   
•    8 bis 14 Stunden:         6 Euro   
Ab dem vierten Monat können Sie die Verpflegungspauschbeträge nicht mehr nutzen.   
Beispiel:
Herr  X aus Mannheim arbeitet seit Februar 2009 in Wiesbaden und hat dort  eine Zweitwohnung. Er fährt an jedem Montag um 6:00 Uhr zu seiner  Arbeitsstelle in Wiesbaden und kommt an jedem Freitag um 16:00 Uhr zu  Hause in Mannheim an. 
Folgende Verpflegungspauschbeträge kann Herr X ansetzen:
Dienstag, Mittwoch und Donnerstag: voller Kalendertag abwesend:    jeweils 24 Euro
Montag und Freitag: mindestens 14 Stunden abwesend:         jeweils 12 Euro     
Samstag und Sonntag: kein Verpflegungspauschbetrag
Für die ersten drei Monate kann Herr X damit folgenden Betrag geltend machen:
39 volle Kalendertage: 39 x 24 Euro = 936 Euro
Sowie für 25 Tage mit mindestens 14 Stunden Abwesenheit: 25 x 12 Euro = 300 Euro
Die  Drei-Monats-Frist startet wieder von Neuem, wenn Sie die Beschäftigung  und auch die Zweitwohnung an einen neuen Ort verlegen. Die Frist beginnt  auch wieder neu, wenn Ihre auswärtige Beschäftigung von einer  vorübergehenden Tätigkeit an einer anderen Arbeitsstelle unterbrochen  wird. Diese vorübergehende Tätigkeit muss dabei die Dauer von mindestens  vier Wochen haben.
                
                                                                                            
                                                                            (2010): Für welchen Zeitraum kann ich Verpflegungskosten absetzen?                                            
                
             
                                
                
                
            
            
                                                                                
                    Welche Umzugskosten kann ich absetzen?                                    
                                                
                In Zusammenhang mit dem Bezug der Zweitwohnung können Sie die  entstehenden tatsächlichen Kosten steuerlich absetzen. Dies beginnt  bereits bei der Wohnungssuche: Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der  Wohnungssuche entstehen wie zum Beispiel Fahrtkosten zur  Wohnungsbesichtigung, Telefon- oder Portogebühren sind als  Werbungskosten absetzbar. Auch die Kosten für den Umzug erkennt das  Finanzamt an. So können Sie die Kosten der Spedition, Aufwendungen für  einen Leihwagen, Helferlöhne oder Umzugskartons absetzen. Auch die  Maklergebühr zur Erlangung der neuen Wohnung ist absetzbar. 
Bitte  beachten Sie, dass Sie Ihre Umzugskosten im Rahmen der doppelten  Haushaltsführung einzeln nachweisen müssen, da die Umzugskostenpauschale  nicht gewährt wird, weil Sie Ihren Lebensmittelpunkt nicht verlagern. 
Die  Absetzbarkeit der Umzugskosten gilt übrigens auch für Ihren Rückumzug  in Ihre Hauptwohnung. Falls Sie beim Auszug aus Ihrer Zweitwohnung  Schönheitsreparaturen durchführen müssen, können Sie diese in der  Steuererklärung angeben.
                
                                                                                            
                                                                            (2010): Welche Umzugskosten kann ich absetzen?