In welcher Höhe kann ich die außergewöhnlichen Belastungen geltend machen?                                    
                                                
                Hier können Sie die tatsächlichen Ausgaben eintragen. Diese werden  jedoch nicht in voller Höhe anerkannt. Denn es wird hiervon noch Ihre  zumutbare Eigenbelastung abgezogen. Diese richtet sich nach Ihrem  Einkommen, Familienstand und der Zahl Ihrer Kinder und wird vom  Finanzamt berechnet. Diese zumutbare Eigenbelastung beträgt ein bis  sieben Prozent der gesamten Einkünfte. Auf jeden Fall sollten Sie die  entsprechenden Ausgaben nachweisen können.
Wenn Sie mit Ihren Ausgaben unter der zumutbaren Eigenbelastung  bleiben, lohnt es sich gar nicht, die Kosten in der Steuererklärung  anzugeben. 
Pflegepauschbetrag: Liegen Sie auch nach dem Abzug der  Eigenbelastung noch über dem Pflegepauschbetrag, geben Sie Ihre  Aufwendungen zur Pflege an, so wie sie tatsächlich angefallen sind. Dann  müssen Sie sie allerdings auch einzeln nachweisen können, wofür Sie  Geld ausgegeben haben. Allerdings können Sie auf diese Weise mehr als  den Pflegepauschbetrag geltend machen.
Tipp: Für das  Finanzamt zählt nicht, wann die Kosten angefallen sind, sondern wann Sie  sie gezahlt haben. So sollten Sie versuchen, mehrere Ausgabe-Positionen  in ein Jahr zu legen, um die Summe der Ausgaben zu erhöhen und so über  das Limit Ihrer zumutbaren Eigenbelastung zu kommen.
Beispiel: Steht eine hohe Zahnarztrechnung an, die aber erst im kommenden Jahr  fällig wird? Wenn Sie jedoch bereits für das laufende Jahr andere  Ausgaben unter den außergewöhnlichen Belastungen verbuchen könnten,  bitten Sie Ihren Zahnarzt um eine vorzeitige Rechnung oder um eine  Teilrechnung. So können Sie möglicherweise alle Ausgaben, die über den  zumutbaren Belastungen liegen, noch in der Steuererklärung für das  laufende Jahr geltend machen.
Wichtig: Der Höchstbetrag  wird jedoch nur bei den allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen  abgezogen. Ausgaben, die bei den besonderen außergewöhnlichen  Belastungen angesetzt werden, bleiben ungekürzt.
Anhand dieser Tabelle können Sie ungefähr Ihre zumutbare Eigenbelastung berechnen:
Einkünfte insgesamt | 
Alleinstehende und getrennt veranlagte Eheleute, keine Kinder | 
Zusammen veranlagte Eheleute, keine Kinder | 
Alleinstehende oder Verheiratete, ein oder zwei Kinder | 
Alleinstehende oder Verheiratete, drei oder mehr Kinder | 
| bis 15.340 Euro | 
5 Prozent | 
4 Prozent | 
2 Prozent | 
1 Prozent | 
| 15.340 bis 51.130 Euro | 
6 Prozent | 
5 Prozent | 
3 Prozent | 
1 Prozent | 
| 
 über 51.130 Euro 
 | 
7 Prozent | 
6 Prozent | 
4 Prozent | 
2 Prozent | 
                
                                                                                            
                                                                            (2011):  In welcher Höhe kann ich die außergewöhnlichen Belastungen geltend machen?