Was kann ich als Werbungskosten absetzen?                                    
                                                
                Alle Ausgaben, die Ihnen im Zusammenhang mit der vermieteten Immobilie entstehen, können Sie als Werbungskosten absetzen. Dazu zählen insbesondere folgende Aufwendungen:
- Verwaltungskosten
 
- Kosten für Makler, Wohngeld, Anzeigen oder einen Vermietungsservice
 
- Schuldzinsen für einen Kredit
 
- Abschreibung
 
- Grundsteuer
 
- Kontoführungsgebühren, Überziehungszinsen etc.
 
- Versicherungen (Haftpflicht, Feuer, Wasser etc.)
 
- Stromkosten für Hausbeleuchtung
 
- Heizung und Warmwasser
 
- Kosten für Abwasser, Müllabfuhr, Schornsteinfeger, Straßenreinigung
 
- Hausmeisterkosten (auch Hausverwaltung und –reinigung)
 
- Fahrten zur Wohnung, zum Makler oder zur Eigentümerversammlung
 
- Schönheitsreparaturen
 
Nebenkosten, die Sie mit Ihren Mietern abrechnen, können Sie nur dann als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung angeben, wenn Sie diese als auch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung eintragen.
                
                                                                                            
                                                                            (2016): Was kann ich als Werbungskosten absetzen?