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Investment deductions

This text refers to the Steuererklärung 2020. You can find the version for the Steuererklärung 2024 at:
(2024): Investment deductions



Was sind Investitionsabzugsbeträge?

Kleine und mittlere Betriebe können seit 2007 für die geplante Anschaffung oder Herstellung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens sog. Investitionsabzugsbeträge bilden. Sie dürfen einen Investitionsabzugsbetrag von 40 Prozent (bis 2019) bzw. 50 Prozent (ab 2020) der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in der Gewinnermittlung abziehen. Die vorgezogene Steuerersparnis soll die Finanzierung erleichtern (§ 7g Abs. 1 bis 4 EStG).

Es gelten folgende Regelungen:

  • Der Höchstbetrag der Summe der in Anspruch genommenen Investitionsabzugsbeträge beträgt 200.000 Euro.
  • Begünstigt sind auch Wirtschaftsgüter, die nicht neuwertig sind, sondern gebraucht erworben werden.
  • Der Investitionszeitraum beträgt drei Jahre.
  • Die Bildung des Investitionsabzugsbetrages ist nicht erforderlich, um die Sonderabschreibung nach § 7g EStG in Anspruch nehmen zu können.
  • Das geplante Investitionsgut muss nur noch seiner Funktion nach benannt und ein Wirtschaftsgut mit gleicher Funktionalität angeschafft werden. Nicht erforderlich sind die genaue Bezeichnung des geplanten Wirtschaftsgutes und die Anschaffung eines gleichartigen Wirtschaftsgutes.

Mittels Investitionsabzugsbetrag sollen nur kleine und mittlere Betriebe begünstigt werden. Daher müssen bestimmte Betriebsgrößenmerkmale erfüllt sein (§ 7g Abs. 1 Nr. 1 EStG)

  • Bei Einnahmen-Überschussrechnern darf der Gewinn - ohne Investitionsabzugsbetrag - nicht höher sein als 100.000 Euro. Dies betrifft vorwiegend Freiberufler, die ihren Gewinn mittels Einnahmenüberschussrechnung unabhängig von einer Umsatz- und Gewinngrenze ermitteln dürfen, während Gewerbetreibende bereits ab einem Gewinn von 60.000 Euro buchführungspflichtig werden und deshalb für sie das Betriebsvermögen maßgebend ist.
  • Bei Land- und Forstwirten darf der Wirtschaftswert (ohne Wohnungswert) oder in den neuen Bundesländern der Ersatzwirtschaftswert nicht höher sein als 125.000 Euro.

Hinweis: Falls im Jahre 2017 Investitionsabzugsbeträge berücksichtigt wurden, müssen diese spätestens bis zum 31.12.2020 investiert sein - oder sie müssen aufgelöst und verzinst werden. In vielen Fällen ist eine solche Investition infolge der Corona-Krise jetzt nicht wie geplant möglich.

Zur Vermeidung dieser negativen Effekte und zur Steigerung der Liquidität der Unternehmen wird die Frist für Investitionsabzugsbeträge, deren dreijährige Investitionsfrist in 2020 ausläuft, um ein Jahr auf vier Jahre verlängert (§ 52 Abs. 16 EStG, eingefügt durch das "Zweite Corona-Steuerhilfegesetz" vom 29.6.2020). Dadurch haben Steuerpflichtige, die in 2020 investieren wollen, aber wegen der Corona-Krise nicht investieren können, die Gelegenheit, die Investition in 2021 ohne negative steuerliche Folgen (Rückgängigmachung, Verzinsung der Steuernachforderung) nachzuholen.

(2020): Was sind Investitionsabzugsbeträge?



Wann erfolgt eine Hinzurechnung von Investitionsabzugsbeträgen?

Wird das begünstigte Wirtschaftsgut, für das ein Investitionsabzugsbetrag gebildet worden ist, innerhalb des Investitionszeitraums von 3 Jahren angeschafft oder hergestellt, gilt Folgendes (§ 7g Abs. 2 EStG):

  • Der für das angeschaffte Wirtschaftsgut gebildete Investitionsabzugsbetrag muss nun außerbilanziell gewinnerhöhend hinzugerechnet werden. Die Hinzurechnung beträgt 40 Prozent (bis 2019) bzw. 50 Prozent (ab 2020) der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, ist jedoch auf den abgezogenen Betrag für das begünstigte Wirtschaftsgut begrenzt. Die entsprechenden Angaben sind anhängig von dem Jahr in dem der Investitionsabzugsbetrag gebildet wurde, einzutragen.
  • Die tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts werden um den früher in Anspruch genommenen Investitionsabzugsbetrag gewinnmindernd reduziert. Allerdings darf die Herabsetzung nicht höher sein als der Investitionsabzugsbetrag. Dieser Kürzungsbetrag ist buchmäßig zu erfassen und muss bei Lohnsteuer kompakt den "Betriebsausgaben > Absetzung für Abnutzung" in der Zeile "Herabsetzungsbeträge nach § 7g Abs. 2 S. 2 EStG" eingetragen werden.

Hinweis: Falls im Jahre 2017 Investitionsabzugsbeträge berücksichtigt wurden, müssen diese spätestens bis zum 31.12.2020 investiert sein - oder sie müssen aufgelöst und verzinst werden. In vielen Fällen ist eine solche Investition infolge der Corona-Krise jetzt nicht wie geplant möglich.

Zur Vermeidung dieser negativen Effekte und zur Steigerung der Liquidität der Unternehmen wird die Frist für Investitionsabzugsbeträge, deren dreijährige Investitionsfrist in 2020 ausläuft, um ein Jahr auf vier Jahre verlängert (§ 52 Abs. 16 EStG, eingefügt durch das "Zweite Corona-Steuerhilfegesetz" vom 29.6.2020). Dadurch haben Steuerpflichtige, die in 2020 investieren wollen, aber wegen der Corona-Krise nicht investieren können, die Gelegenheit, die Investition in 2021 ohne negative steuerliche Folgen (Rückgängigmachung, Verzinsung der Steuernachforderung) nachzuholen.

(2020): Wann erfolgt eine Hinzurechnung von Investitionsabzugsbeträgen?



Wie funktioniert die Auflösung des Investitionsabzugsbetrages?

Die Auflösung des Investitionsabzugsbetrages führt bei drei möglichen Szenarien zu unterschiedlichen Auswirkungen:

(1) Tatsächliche Kosten entsprechen den prognostizierten Investitionskosten:
Entsprechen die prognostizierten Investitionskosten den tatsächlichen Kosten, ergeben sich im Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung bei Inanspruchnahme der maximalen Herabsetzung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten keine Gewinnauswirkungen. Die außerbilanzielle gewinnerhöhende Hinzurechnung kann durch die gewinnmindernde Kürzung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des investierten Wirtschaftsgutes vollständig kompensiert werden.

(2) Tatsächliche Kosten sind höher als die prognostizierten Investitionskosten:
Sind die tatsächlichen Kosten höher als die prognostizierten Investitionskosten, übersteigt die höchstmögliche gewinnmindernde Kürzung der Bemessungsgrundlage den hinzuzurechnenden, in einem Vorjahr berücksichtigten Investitionsabzugsbetrag. In Höhe der Differenz ergibt sich jedoch kein gewinnmindernder Aufwand, weil die Kürzung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht höher sein darf als der tatsächlich in Anspruch genommene Investitionsabzugsbetrag.

(3) Tatsächliche Kosten sind niedriger als die prognostizierten Investitionskosten:
Sind die tatsächlichen Kosten niedriger als die prognostizierten Investitionskosten, kann der maximal gebildete Investitionsabzugsbetrag nicht vollständig hinzugerechnet werden, da die Hinzurechnung auf 40 Prozent (bis 2019) bzw. 50 Prozent (ab 2020) der (geringeren) Investitionskosten beschränkt ist. Der verbleibende Restbetrag ist spätestens nach Ablauf der Investitionsfrist rückwirkend im Ursprungsjahr gewinnerhöhend zu erfassen. Auf die Steuernachforderung werden Nachforderungszinsen von 0,5 % pro Monat ab dem 15. Monat nach dem Ursprungsjahr berechnet (§ 7g Abs. 3 EStG).

Hinweis: Falls im Jahre 2017 Investitionsabzugsbeträge berücksichtigt wurden, müssen diese spätestens bis zum 31.12.2020 investiert sein - oder sie müssen aufgelöst und verzinst werden. In vielen Fällen ist eine solche Investition infolge der Corona-Krise jetzt nicht wie geplant möglich.

Zur Vermeidung dieser negativen Effekte und zur Steigerung der Liquidität der Unternehmen wird die Frist für Investitionsabzugsbeträge, deren dreijährige Investitionsfrist in 2020 ausläuft, um ein Jahr auf vier Jahre verlängert (§ 52 Abs. 16 EStG, eingefügt durch das "Zweite Corona-Steuerhilfegesetz" vom 29.6.2020). Dadurch haben Steuerpflichtige, die in 2020 investieren wollen, aber wegen der Corona-Krise nicht investieren können, die Gelegenheit, die Investition in 2021 ohne negative steuerliche Folgen (Rückgängigmachung, Verzinsung der Steuernachforderung) nachzuholen.

(2020): Wie funktioniert die Auflösung des Investitionsabzugsbetrages?


Field help

Newly formed investment deductions 2020

For the planned acquisition or production of movable assets, you can deduct an investment deduction amount of up to 50 percent (until 2019: 40 percent) of the expected acquisition or production costs, up to a maximum of 200.000 Euro, from your investment and off-balance sheet profit. Enter here the investment deduction amount formed in 2020.

Assets
Assets
Assets
Assets

Enter a name for the asset for which the investment deduction amount was created.

Addition of the investment deduction
Addition of the investment deduction
Addition of the investment deduction
Addition of the investment deduction

The investment deduction amount formed for the purchased asset must now be added to the off-balance sheet profit. The addition amounts to 40 % (until 2019) or 50 % (from 2020) of the actual acquisition or production costs (maximum: investment deduction amount).

Profit margin in accordance with sect. 6c in conjunction with sect. 6b paras 7 and 10 of the Income Tax Act (EStG)

Enter here the profit margin according to sect. 6c in conjunction with section 6b, paras. 7 and 10 of the Income Tax Act (EStG).

The profit margin is related to reinvestment reserves in accordance with sect. 6b Income Tax Act (EStG). If such reserves are not or are not fully used up for the planned new investment, they must be released to income and recorded as operating income. At the same time, a profit margin of 6 % of the released reserve amount must also be booked and entered as operating income for each full marketing year in which the reserve existed (sect. 6b paras. 7 and 10 Income Tax Act (EStG) 2006).

Addition of investment deductions 2016

The investment deduction amount formed for the purchased asset must now be added to the off-balance sheet profit. The additional amount is 40 % of the actual acquisition or production costs (maximum of the investment deduction amount).

Addition of investment deductions 2017
Addition of investment deductions 2017

The investment deduction amount formed for the purchased asset must now be added to the off-balance sheet profit. The additional amount is 40 % of the actual acquisition or production costs (maximum of the investment deduction amount).

Addition of investment deductions 2018
Addition of investment deductions 2018

The investment deduction amount formed for the purchased asset must now be added to the off-balance sheet profit. The additional amount is 40 % of the actual acquisition or production costs (maximum of the investment deduction amount).

Addition of investment deductions 2019
Addition of investment deductions 2019

The investment deduction amount formed for the purchased asset must now be added to the off-balance sheet profit. The additional amount is 40 % of the actual acquisition or production costs (maximum of the investment deduction amount).


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