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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Welchen Vorteil bringt die Kappung der Kirchensteuer?

Wenn Sie einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehören, sind Sie verpflichtet, Kirchensteuer zu zahlen. Die Kirchensteuer ist eine Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer und richtet sich grundsätzlich nach Ihrem Wohnsitz.

  • 8 Prozent der festgesetzten Einkommensteuer in Bayern und Baden-Württemberg
  • 9 Prozent in allen übrigen Bundesländern

Berechnungsgrundlage ist dabei immer die festgesetzte Einkommensteuer, nicht das zu versteuernde Einkommen. Je höher die Einkommensteuer, desto höher fällt auch die Kirchensteuer aus.

Beispiel (2024):

  • Einkommensteuer: 52.397 Euro
  • Kirchensteuer (9 Prozent): 4.715 Euro

Kappung der Kirchensteuer bei hohem Einkommen

Bei hohen Einkommen kann die Kirchensteuer in bestimmten Fällen unverhältnismäßig hoch ausfallen. Um dies zu begrenzen, sehen die Kirchensteuergesetze der Bundesländer die Möglichkeit einer sogenannten Kappung vor. Die dabei entstehende reduzierte Kirchensteuer wird als Kappungsteuer bezeichnet.

Im Rahmen der Kappung wird die Kirchensteuer nicht mehr anteilig zur Einkommensteuer berechnet, sondern auf einen festen Prozentsatz des zu versteuernden Einkommens begrenzt. Dieser Prozentsatz – der sogenannte Kappungssatz – ist je nach Bundesland unterschiedlich und liegt zwischen 2,75 Prozent und 4,00 Prozent.

Beispiel (Berlin, 2024):

  • Zu versteuerndes Einkommen: 150.000 Euro
  • Einkommensteuer: 52.397 Euro
  • Normale Kirchensteuer (9 Prozent): 4.715 Euro
  • Kappungssatz Berlin: 3 Prozent
  • Kappungsteuer (Deckelung): 4.500 Euro

Ergebnis: Die Kappung führt in diesem Fall zu einer Ersparnis von 215 Euro bei der Kirchensteuer.

Automatische oder beantragte Kappung?

Ob eine Kappung der Kirchensteuer automatisch erfolgt oder ein gesonderter Antrag erforderlich ist, hängt vom jeweiligen Bundesland ab. In einigen Ländern wird die Kappungsteuer automatisch bei der Steuerberechnung berücksichtigt. In anderen ist ein Antrag bei der zuständigen Kirche nötig.

Antrag auf Kappung der Kirchensteuer

In Bundesländern ohne automatische Kappung müssen Sie einen formlosen Antrag auf Kappungsteuer stellen. Der Antrag ist an Ihre zuständige Diözese (bei katholischer Konfession) oder Landeskirche (bei evangelischer Konfession) zu richten.

Dem Antrag sollten Sie eine Kopie Ihres letzten Einkommensteuerbescheids beilegen. Nur so kann geprüft werden, ob eine Kappung gewährt werden kann und wie hoch die maximale Kirchensteuer (also die Kappungsteuer) ausfallen darf.

Hinweis: Die Kappung wird nicht über das Finanzamt, sondern direkt über die Kirche abgewickelt.

Fazit: Die Kappungsteuer kann bei hohen Einkommen zu einer spürbaren Entlastung führen. Prüfen Sie, ob Ihr Bundesland eine automatische Kappung vorsieht oder ob Sie selbst aktiv werden müssen.

 

 

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