Immer mehr Menschen möchten im Ruhestand weiterarbeiten – sei es aus Freude an der Tätigkeit oder zur finanziellen Absicherung. Ab 2026 soll genau das mit der neuen Aktivrente steuerfrei möglich sein. Was das konkret bedeutet, wer davon profitiert und welche Bedingungen gelten, erfahren Sie hier im Überblick.
Was ist die steuerfreie Aktivrente?
Die Bundesregierung plant ab dem 1. Januar 2026 die Einführung der sogenannten Aktivrente, um freiwillige Weiterarbeit im Ruhestand attraktiver zu machen. Mit der Aktivrente steuerfrei sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Erreichen der Regelaltersgrenze bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen können – zusätzlich zur gesetzlichen Altersrente oder bei aufgeschobenem Rentenbezug.
Ziel der Regelung ist es, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und gleichzeitig eine zusätzliche finanzielle Anreize für ältere Erwerbstätige zu schaffen. Ein Gesetzesentwurf liegt bereits vor, das parlamentarische Verfahren steht allerdings noch aus. Eine erste Evaluation ist zwei Jahre nach Inkrafttreten vorgesehen.
Wer kann die Aktivrente steuerfrei nutzen?
Voraussetzung für die Nutzung der steuerfreien Aktivrente ist, dass die betreffende Person:
- die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht hat (derzeit 67 Jahre, inklusive Übergangsregelungen)
- in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis steht
Nicht begünstigt sind:
- Selbstständige und Freiberufler
- Land- und Forstwirte
- Minijobber
- Beamte
Die Steuerfreiheit gilt unabhängig davon, ob die Person bereits Altersrente bezieht oder den Renteneintritt hinauszögert.
Welche steuerlichen Regelungen gelten?
Das Herzstück der neuen Regelung: Der Hinzuverdienst von bis zu 2.000 Euro monatlich ist vollständig steuerfrei. Dabei wird der Betrag nicht auf andere Einkünfte angerechnet und nicht dem Progressionsvorbehalt unterworfen – anders als ursprünglich diskutiert.
Wichtig: Wird die Freigrenze überschritten, ist nur der übersteigende Betrag steuerpflichtig.
Trotz Steuerfreiheit fallen weiterhin Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an.
Weitere Hinweise zur Aktivrente steuerfrei
Einige wichtige Details zur Aktivrente sind bereits öffentlich bekannt:
- Nur Einkünfte aus Tätigkeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze sind steuerfrei. Tätigkeiten, die vor Erreichen der Altersgrenze ausgeführt, aber erst später ausgezahlt werden, sind nicht begünstigt. Damit soll eine missbräuchliche Gestaltung verhindert werden.
- Im Hinblick auf das Wohngeld gelten Einkünfte aus der Aktivrente als zu berücksichtigendes Einkommen. Laut § 14 Absatz 2 WoGG zählen auch steuerfreie Einnahmen, sofern sie zur Sicherung des Lebensunterhalts beitragen, zum wohngeldrechtlichen Einkommen. Da die Aktivrente dem Lebensunterhalt dient, wird sie also beim Wohngeld angerechnet.
Fazit: Aktivrente steuerfrei bringt neue Chancen im Ruhestand
Die neue Regelung zur Aktivrente steuerfrei eröffnet Rentnerinnen und Rentnern ab 2026 neue Perspektiven. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann steuerfrei bis zu 24.000 Euro im Jahr hinzuverdienen – ein erheblicher Vorteil gegenüber der bisherigen Regelung. Für viele bedeutet das: Weiterarbeiten lohnt sich wieder – nicht nur ideell, sondern auch finanziell.

Wird der Zuschlag für langjährige Versicherte ab 1.1.2026 bei der steuerfreien Hinzuverdienstmöglichkeit von bis zu 2000.-E für Rentner weiterhin von der monatlichen Rente gegengerechnet
mfG
Etzelsdorfer Werner
Meine Regelaltersgrenze liegt bei 64 Jahren. Dadurch, dass ich langjährig, versichert bin und die 45 Beitragsjahre voll habe, kann ich abschlagsfrei im nächsten Jahr in Rente gehen. Kann ich trotzdem von den 2000 € profitieren? Ich würde dem Arbeitsmarkt ja sonst verloren gehen.
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Hallo,
das Gesetz zur steuerfreien Aktivrente ist noch nicht endgültig verabschiedet. Nach aktuellem Stand soll die Steuerfreiheit nur gelten, wenn die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht ist – unabhängig von 45 Beitragsjahren. Änderungen sind noch möglich.
Für eine verbindliche Einschätzung empfehlen wir die Beratung durch einen Rentenberater.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung anbieten dürfen. Für detaillierte und verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt, der auf Steuerrecht spezialisiert ist.
Mit freundlichen Grüßen
Thilo Rudolph
Lohnsteuer-kompakt.de
Ich gehe mit 64 und 8 Monaten am 1.12.2026 ohne Abschläge in Rente. Werde mit reduzierter Stundenzahl weiter im meiner Firma arbeiten.
Mein gesetzlicher Rentenbeginn ist der 01.12.2028
Kann ich von der Aktivrente, 2000 € Steuerfrei profitieren?
Mfg
Rudi G.
Hallo Rudi,
nach aktuellem Stand gilt die steuerfreie Aktivrente erst ab Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze. Da Sie diese erst am 01.12.2028 erreichen, profitieren Sie vorher voraussichtlich nicht von der Steuerfreiheit.
Bitte wenden Sie sich zur Klärung an einen Rentenberater.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung anbieten dürfen. Für detaillierte und verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt, der auf Steuerrecht spezialisiert ist.
Mit freundlichen Grüßen
Thilo Rudolph
Lohnsteuer-kompakt.de
Gibt es hier schon eine Handlungsempfehlung wie das für Arbeitgeber/Lohnabrechner funktionieren wird, dass dem Arbeitnehmer 2.000 EUR steuerfrei ausgezahlt werden?
Müssen sich die Arbeitnehmer einen Freibetrag eintragen lassen oder muss der Arbeitgeber hierfür extra Lohnarten anlegen, die bis zu einem Betrag von 2000 EUR steuerfrei aber SV-pflichtig sind? Der Arbeitnehmer bekommt ja wenn er in Aktivrente weiterarbeitet sein ganz normales Entgelt weiter (eventuell in Teilzeit). Aber hier werden ja bereits ab ca. 1500 EUR Bruttoverdienst Steuern fällig.
Hallo Andrea,
das Gesetzgebungsverfahren zur steuerfreien Aktivrente ist noch nicht abgeschlossen. Konkrete Vorgaben zur Umsetzung in der Lohnabrechnung fehlen derzeit. Voraussichtlich müssen Arbeitgeber eine separate Lohnart für die bis zu 2.000 € steuerfreien, aber sozialversicherungspflichtigen Beträge anlegen.
Bitte stimmen Sie sich mit Ihrem Steuerberater oder Lohnabrechnungsdienst ab.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung anbieten dürfen. Für detaillierte und verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt, der auf Steuerrecht spezialisiert ist.
Mit freundlichen Grüßen
Thilo Rudolph
Lohnsteuer-kompakt.de