Aktivrente steuerfrei: Bis zu 2.000 Euro monatlich hinzuverdienen

Aktivrente steuerfrei: Bis zu 2.000 Euro monatlich hinzuverdienen
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Immer mehr Menschen möchten im Ruhestand weiterarbeiten – sei es aus Freude an der Tätigkeit oder zur finanziellen Absicherung. Ab 2026 soll genau das mit der neuen Aktivrente steuerfrei möglich sein. Was das konkret bedeutet, wer davon profitiert und welche Bedingungen gelten, erfahren Sie hier im Überblick.

Was ist die steuerfreie Aktivrente?

Die Bundesregierung plant ab dem 1. Januar 2026 die Einführung der sogenannten Aktivrente, um freiwillige Weiterarbeit im Ruhestand attraktiver zu machen. Mit der Aktivrente steuerfrei sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Erreichen der Regelaltersgrenze bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen können – zusätzlich zur gesetzlichen Altersrente oder bei aufgeschobenem Rentenbezug.

Ziel der Regelung ist es, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und gleichzeitig eine zusätzliche finanzielle Anreize für ältere Erwerbstätige zu schaffen. Ein Gesetzesentwurf liegt bereits vor, das parlamentarische Verfahren steht allerdings noch aus. Eine erste Evaluation ist zwei Jahre nach Inkrafttreten vorgesehen.

Wer kann die Aktivrente steuerfrei nutzen?

Voraussetzung für die Nutzung der steuerfreien Aktivrente ist, dass die betreffende Person:

  • die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht hat (derzeit 67 Jahre, inklusive Übergangsregelungen)
  • in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis steht

Nicht begünstigt sind:

  • Selbstständige und Freiberufler
  • Land- und Forstwirte
  • Minijobber
  • Beamte

Die Steuerfreiheit gilt unabhängig davon, ob die Person bereits Altersrente bezieht oder den Renteneintritt hinauszögert.

Welche steuerlichen Regelungen gelten?

Das Herzstück der neuen Regelung: Der Hinzuverdienst von bis zu 2.000 Euro monatlich ist vollständig steuerfrei. Dabei wird der Betrag nicht auf andere Einkünfte angerechnet und nicht dem Progressionsvorbehalt unterworfen – anders als ursprünglich diskutiert.

Wichtig: Wird die Freigrenze überschritten, ist nur der übersteigende Betrag steuerpflichtig.

Trotz Steuerfreiheit fallen weiterhin Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an.

Weitere Hinweise zur Aktivrente steuerfrei

Einige wichtige Details zur Aktivrente sind bereits öffentlich bekannt:

  • Nur Einkünfte aus Tätigkeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze sind steuerfrei. Tätigkeiten, die vor Erreichen der Altersgrenze ausgeführt, aber erst später ausgezahlt werden, sind nicht begünstigt. Damit soll eine missbräuchliche Gestaltung verhindert werden.
  • Im Hinblick auf das Wohngeld gelten Einkünfte aus der Aktivrente als zu berücksichtigendes Einkommen. Laut § 14 Absatz 2 WoGG zählen auch steuerfreie Einnahmen, sofern sie zur Sicherung des Lebensunterhalts beitragen, zum wohngeldrechtlichen Einkommen. Da die Aktivrente dem Lebensunterhalt dient, wird sie also beim Wohngeld angerechnet.

Fazit: Aktivrente steuerfrei bringt neue Chancen im Ruhestand

Die neue Regelung zur Aktivrente steuerfrei eröffnet Rentnerinnen und Rentnern ab 2026 neue Perspektiven. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann steuerfrei bis zu 24.000 Euro im Jahr hinzuverdienen – ein erheblicher Vorteil gegenüber der bisherigen Regelung. Für viele bedeutet das: Weiterarbeiten lohnt sich wieder – nicht nur ideell, sondern auch finanziell.

20 Kommentare zu “Aktivrente steuerfrei: Bis zu 2.000 Euro monatlich hinzuverdienen”:

  1. Etzelsdorfer Werner

    Wird der Zuschlag für langjährige Versicherte ab 1.1.2026 bei der steuerfreien Hinzuverdienstmöglichkeit von bis zu 2000.-E für Rentner weiterhin von der monatlichen Rente gegengerechnet

    mfG
    Etzelsdorfer Werner

  2. Herden

    Meine Regelaltersgrenze liegt bei 64 Jahren. Dadurch, dass ich langjährig, versichert bin und die 45 Beitragsjahre voll habe, kann ich abschlagsfrei im nächsten Jahr in Rente gehen. Kann ich trotzdem von den 2000 € profitieren? Ich würde dem Arbeitsmarkt ja sonst verloren gehen.
    Vielen Dank für Ihre Antwort

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo,

      das Gesetz zur steuerfreien Aktivrente ist noch nicht endgültig verabschiedet. Nach aktuellem Stand soll die Steuerfreiheit nur gelten, wenn die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht ist – unabhängig von 45 Beitragsjahren. Änderungen sind noch möglich.

      Für eine verbindliche Einschätzung empfehlen wir die Beratung durch einen Rentenberater.

      Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung anbieten dürfen. Für detaillierte und verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt, der auf Steuerrecht spezialisiert ist.

      Mit freundlichen Grüßen
      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer-kompakt.de

  3. Rudi G.

    Ich gehe mit 64 und 8 Monaten am 1.12.2026 ohne Abschläge in Rente. Werde mit reduzierter Stundenzahl weiter im meiner Firma arbeiten.
    Mein gesetzlicher Rentenbeginn ist der 01.12.2028
    Kann ich von der Aktivrente, 2000 € Steuerfrei profitieren?

    Mfg
    Rudi G.

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Rudi,

      nach aktuellem Stand gilt die steuerfreie Aktivrente erst ab Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze. Da Sie diese erst am 01.12.2028 erreichen, profitieren Sie vorher voraussichtlich nicht von der Steuerfreiheit.

      Bitte wenden Sie sich zur Klärung an einen Rentenberater.

      Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung anbieten dürfen. Für detaillierte und verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt, der auf Steuerrecht spezialisiert ist.

      Mit freundlichen Grüßen
      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer-kompakt.de

  4. Andrea Özgör

    Gibt es hier schon eine Handlungsempfehlung wie das für Arbeitgeber/Lohnabrechner funktionieren wird, dass dem Arbeitnehmer 2.000 EUR steuerfrei ausgezahlt werden?
    Müssen sich die Arbeitnehmer einen Freibetrag eintragen lassen oder muss der Arbeitgeber hierfür extra Lohnarten anlegen, die bis zu einem Betrag von 2000 EUR steuerfrei aber SV-pflichtig sind? Der Arbeitnehmer bekommt ja wenn er in Aktivrente weiterarbeitet sein ganz normales Entgelt weiter (eventuell in Teilzeit). Aber hier werden ja bereits ab ca. 1500 EUR Bruttoverdienst Steuern fällig.

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Andrea,

      das Gesetzgebungsverfahren zur steuerfreien Aktivrente ist noch nicht abgeschlossen. Konkrete Vorgaben zur Umsetzung in der Lohnabrechnung fehlen derzeit. Voraussichtlich müssen Arbeitgeber eine separate Lohnart für die bis zu 2.000 € steuerfreien, aber sozialversicherungspflichtigen Beträge anlegen.

      Bitte stimmen Sie sich mit Ihrem Steuerberater oder Lohnabrechnungsdienst ab.

      Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung anbieten dürfen. Für detaillierte und verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt, der auf Steuerrecht spezialisiert ist.

      Mit freundlichen Grüßen
      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer-kompakt.de

  5. Sandy Grigat

    Guten Tag. Wenn ich als Vollrentner 6 Monate im Jahr mit 3000 Brutto im Jahr arbeite, gilt dann die Grenze von 2000 Monat oder werden die 18.000 Brutto dem Jahreshöchstbetrag abgeschmolzen? Und ich bekomme Fahrgeld in Höhe von 50 EUR. Werden diese dem Betrag hinzugerechnet? Herzlichen Dank

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo,

      die 2.000 Euro monatlich stellen einen Freibetrag dar, keinen Jahreshöchstbetrag. Wird die Tätigkeit nur 6 Monate ausgeübt, gilt der Freibetrag ausschließlich für diese Monate.

      Der Arbeitslohn über 2.000 Euro pro Monat ist voll steuerpflichtig.

      Fahrgeld zählt nur dann nicht mit, wenn es steuerfrei gezahlt wird (z. B. § 3 Nr. 16 EStG). Andernfalls gehört es zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.

      Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung anbieten dürfen. Für detaillierte und verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt, der auf Steuerrecht spezialisiert ist.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer-kompakt.de

  6. André Kersten

    Hallo. Meine Frage an Euch:
    Ich habe eine AN, die die 67 überschritten hat, seit einiger Zeit ihr Rente bezieht, bei mir im Minijob arbeitet und privat versichert ist. Sie möchte nun aufstocken auf die Aktivrente, allerdings fragt sie sich, ob andere Kosten/Abzüge auf sie und mich als AG zukommen? Vielen Dank für eure Hilfe. VG

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo

      Bei Aufstockung über den Minijob hinaus liegt eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor.

      Nach Erreichen der Regelaltersgrenze fallen bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nur Kranken- und Pflegeversicherung an.

      Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung anbieten dürfen. Für detaillierte und verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt, der auf Steuerrecht spezialisiert ist.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer-kompakt.de

  7. Maria Schindler

    Guten Tag, wie verhält es sich mit SFN-Zuschlägen, auf die keine Sozialabgaben zu zahlen sind. Fallen diese in die 2000 Euro oder müssen sie nicht berücksichtigt werden?

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo

      nach den bislang bekannten Planungen zur Aktivrente sollen nur steuerpflichtige Erwerbseinkünfte bis 2.000 Euro begünstigt sein. Steuerfreie SFN-Zuschläge (für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit) würden danach nicht einbezogen.
      Eine endgültige Klarstellung zu diesem Themenbereich steht unseres Wissens aktuell noch aus.

      Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung anbieten dürfen. Für detaillierte und verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt, der auf Steuerrecht spezialisiert ist.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer-kompakt.de

  8. Dieter W.

    Hallo und guten Tag,
    wird die Steuerfreiheit nur gewährt, wenn ich bei der Firma angestellt bin?
    Auf der Basis, das der Arbeitnehmer Steuern und Abgaben selbst zu regeln hat, trifft die Steuerfreiheit bis 2000€ auch zu?

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Dieter,

      die Steuerfreiheit bis 2.000 Euro gilt nur für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer nach Erreichen der Regelaltersgrenze.

      Nicht begünstigt sind daher Selbstständige, Freiberufler, Land- und Forstwirte, Minijobber und Beamte.

      Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung anbieten dürfen. Für detaillierte und verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt, der auf Steuerrecht spezialisiert ist.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer-kompakt.de

  9. Scheule Barbara

    Ich bin 76 Jahre und beziehe Vollrente und habe ein Vollzeitarbeitsverhältnis als Angestellte.

    Frage:
    Bekomme ich auch die Aktivrente (2.000 Euro steuerfrei, sozialversicherungspflichtig), oder ist es an ein Datum gebunden?

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Barbara,

      die Aktivrente ist zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Seit diesem Zeitpunkt können Personen, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben und sozialversicherungspflichtig weiterarbeiten, bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen.

      Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung anbieten dürfen. Für detaillierte und verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt, der auf Steuerrecht spezialisiert ist.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer-kompakt.de

  10. Storms Georgette

    Guten Tag
    Ich bin seit 1.10.2025 in Regelrente,gehe weiter Teizeit angemeldet arbeiten .
    Jetzt wurde mir trotzdem ich unter 2000 Euro verdiene die Lohnsteuer abgezogen.
    Die Aussage von der Buchhaltung, es gibt keine Möglichkeit das nicht abzurechnen.
    Wenn ich die Lohnsteuer nicht bezahle hätte ich eine grosse Nachzahlung bei der nächsten Steuererklärung.
    Wie verhält sich das ?
    Mit freundlichen Grüßen Georgette Storms

  11. Birgitt Mack

    Hallo
    ich habe dasselbe Problem wie Frau Storms! Ich bin seit Februar 2024 Vollrentner, arbeite trotzdem in Teilzeit weiter und habe nun beim Januargehalt `26 die volle Lohnsteuer abgezogen bekommen bei ca. 2400 € Bruttolohn.
    Kann ich die Lohnabrechnung/Steuerberaterfirma mit entsprechend Nachdruck darauf aufmerksam machen??
    Also – dass sie verpflichtet sind, das Gehalt neu zu berechnen???
    Freundliche Grüße
    Birgitt Mack

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