Bearbeitungszeit: Steuerbescheide dauern länger!

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Derzeit haben die Finanzämter mit einem Bearbeitungsstau zu kämpfen, der zu einer längeren Bearbeitungszeit bei der Einkommensteuererklärung führen kann. Bereits im Jahr 2022 sind die Bearbeitungszeiten für Steuererklärungen in den Finanzämtern erstmals seit Jahren wieder gestiegen. Im Jahr 2022 dauerte es im Durchschnitt 54 Tage, bis der deutsche Fiskus einen Steuerbescheid erstellte – fünf Tage länger als im Jahr 2021. Dieser Trend scheint sich auch im Jahr 2023 fortzusetzen, wie zahlreiche Nutzeranfragen zeigen.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in vielen Finanzämtern kommen mit der Bearbeitung nicht hinterher, da in den letzten Jahren zusätzliche Aufgaben zu den regulären Aufgaben hinzugekommen sind. Neben den zahlreichen Entlastungspaketen während der Corona-Krise belasten vor allem die Grundsteuererklärungen die Ämter, da sie auch von einer Einspruchswelle überrollt werden.

Allein in Berlin sind bis April 2023 761.003 Grundsteuererklärungen abgegeben worden, teilte die Senatsverwaltung dem Berliner Abgeordnetenhaus auf Anfrage der Linksfraktion mit. Auf die bis dahin bereits ausgestellten 302.675 Grundsteuerwertbescheide wurden demnach bis dahin 44.671 Einsprüche geltend gemacht, die alle bearbeitet werden müssen.

Neben der großen Anzahl an Erklärungen verlängert auch Personalmangel die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten in den Ämtern. Laut einem Bericht der „Welt am Sonntag“ rechnet das Bundesfinanzministerium in diesem Jahr mit weiteren Verzögerungen für die Bürgerinnen und Bürger. „Es ist wohl auch im Jahr 2023 noch von steigenden Bearbeitungszeiten auszugehen“, teilte das Ministerium mit.

Bearbeitungsstand: Auskunft erteilt nur das Finanzamt

Die Bearbeitung der Steuererklärung erfolgt immer durch das zuständige Finanzamt. Daher kann auch nur Ihr Sachbearbeiter über den aktuellen Bearbeitungsstand nach der Abgabe eine Auskunft erteilen.

Wenn Sie Ihrer Steuererklärung mit Lohnsteuer kompakt an Ihr Finanzamt übermittelt haben, erhalten Sie eine Empfangsbestätigung. Diese gilt auch als Nachweis für den Eingang Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt.

Eine Zusammenfassung der übermittelten Daten finden Sie in Ihrem Kundenkonto. Dort werden Ihnen auch die Kontaktdaten Ihres Finanzamts für Rückfragen zum Bearbeitungsstand angezeigt.

Bei Nachfragen ist es immer sinnvoll die eigene Steuernummer angeben zu können!

Wer darf auf einen „schnellen“ Bescheid hoffen?

Auch beim Finanzamt hält die Automatisierung Einzug: Prüft nur der Computer die Steuererklärung, darf bereits nach 10 bis 14 Tagen mit der Steuerbescheid gerechnet werden. Allerdings wurden in 2021 – ja nach Bundesland – nur 13 bis 22 Prozent der Steuererklärung automatisch erstellt, ohne dass ein Finanzbeamter sich die Erklärung angeschaut hat.

Je einfacher eine Erklärung ist, um so eher wird diese auch nur automatisiert bearbeitet. Sobald in einer Erklärung allerdings Besonderheiten auftauchen, wird diese immer von einem Beamten geprüft. Das ist beispielsweise der Fall, wenn erstmalig Vermietungseinkünfte erklärt werden, Unterstützungsleistungen an andere Personen geleistet wurden oder andere besondere Aufwendungen geltend gemacht werden.

Bis wann muss das Finanzamt die Steuererklärung bearbeiten?

Leider gibt es keine Frist, innerhalb derer das Finanzamt Ihre Steuererklärung bearbeiten muss! Im Zweifelsfall kann es sinnvoll sein, telefonisch bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter nachzuhaken, wenn Sie nach zwei bis drei Monaten noch keinen Steuerbescheid erhalten haben. Die Kontaktdaten und Ansprechpartner können Sie einfach Ihrem letzten Steuerbescheid entnehmen oder Sie nutzen einfach unsere Finanzamt-Suche.

Wichtig: Auch das Finanzamt kann sich für Ihre Steuererklärung nicht beliebig lange Zeit lassen. Vergehen seit der Abgabe der Steuererklärung mehr als sechs Monate, ohne dass das Finanzamt tätig wird, haben Sie die Möglichkeit einen sogenannten Untätigkeitseinspruch einzureichen. Diesen legen Sie bei Ihrem Finanzamt schriftlich ein (§ 347 Abs. 1 Satz 2 AO).

8 Kommentare zu “Bearbeitungszeit: Steuerbescheide dauern länger!”:

  1. Berschet Danijela

    Guten Tag, telefonisch erreiche ich Sie leider gerade nicht. Können Sie mir bitte sagen, wir haben in Mai unsere Steuererklärung abgegeben bzw. Unsere Steuerberater. Wir haben bis heute keine Bestätigung bekommen, nichts. Unsere Steuernummer: (Steuernummer entfernt, Ihre Redaktion).

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Danijela,

      bitte wenden Sie sich bezgl. dem Bearbeitungsstand Ihrer Steuererklärung direkt an Ihren Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer-kompakt.de

  2. Steuerzahler

    Erst steht da, es gäbe keine Frist für die Bearbeitung der Steuererklärung durch das Finanzamt – und dann beträgt sie sechs Monate.

    Das widerspricht sich.

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Steuerzahler,

      tatsächlich besteht keine gesetzlich festgelegte Frist für die Bearbeitung der Steuererklärung durch das Finanzamt. Das bedeutet, dass das Finanzamt theoretisch keine konkrete Frist einhalten muss.

      Wenn jedoch mehr als sechs Monate vergangen sind, seitdem Sie Ihre Steuererklärung eingereicht haben, und das Finanzamt noch nicht aktiv geworden ist, haben Sie die Möglichkeit, einen sogenannten Untätigkeitseinspruch zu stellen. Das bedeutet, Sie können das Finanzamt auffordern, die Bearbeitung Ihrer Steuererklärung voranzutreiben. Diese Maßnahme können Sie ergreifen, wenn das Finanzamt über einen längeren Zeitraum inaktiv bleibt.

      Das bedeutet, dass Sie nach sechs Monaten der Untätigkeit diese rechtliche Option haben, jedoch bedeutet dies nicht, dass das Finanzamt innerhalb dieser sechs Monate die Bearbeitung abschließen muss.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer-kompakt.de

  3. Thomas Reiniger

    Als ich vor einigen Jahren meine erste Steuererklärung einreichen musste, war ich unsicher und überwältigt von der Komplexität des Steuerrechts. Glücklicherweise fand ich einen kompetenten Steuerberater, der mir nicht nur bei der Erstellung meiner Steuererklärung half, sondern auch die Automatisierung des Prozesses einführte, was die Bearbeitungszeit erheblich verkürzte. Diese Erfahrung hat mir gezeigt, wie wertvoll die Dienste eines guten Steuerberaters sein können, insbesondere in Bezug auf Effizienz und Genauigkeit.

    (Werbelink entfernt; Grund: kommerzielle Werbung; Ihre Redaktion)

  4. Sieber

    Einkommensteuererklärung 2022 eingereicht via Elster am 30.09.22. und noch keinen Bescheid … wehe wenn der Steuerzahler….
    Muss man dann weitere Vorauszahlungen leisten?
    Benötigt man einen Anwalt um der Vorauszahlung wirksam zu widersprechen?
    Dieser Staat veplempert unser Steuergeld, verlangt Altersvorsorge, um dann seine Gesetze so anzupassen, dass er bei Auszahlung wieder gewaltig abkassieren kann! Danke für nichts!

    Ihnen besten Dank für die Beantwortung.

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Sieber,

      in Deutschland ist es üblich, dass die Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Die Finanzämter streben an, die Bescheide möglichst zeitnah zu erstellen, jedoch kann es zu Verzögerungen kommen, insbesondere wenn viele Steuererklärungen eingereicht wurden oder bei komplexen Sachverhalten.

      Bei Rückfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Steuererklärung wenden Sie sich bitte direkt an Ihr Finanzamt.

      In unserer Finanzamt-Suche sind auch die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten für einzelne Finanzämter, basierend auf dem Vorjahr, hinterlegt.

      Solange Sie keinen Steuerbescheid erhalten haben, sind Sie nicht verpflichtet, weiterhin die ausstehenden Vorauszahlungen zu leisten. Die Vorauszahlungen basieren normalerweise auf den Angaben in Ihrem letzten Steuerbescheid.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer-kompakt.de

  5. Roland Ringes

    Nach 6 Monaten ohne irgendwelche Reaktionen vom Finanzamt griff ich zum Telefon ( am besten 1 Tag Urlaub nehmen bevor man jemanden an die Strippe bekommt )……. Auskunft erfolgte auch : in den nächsten Monaten hören sie von uns ……uihhhhhhh damit war mir echt geholfen ! Trauma Finanzamt

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