Kapitalerträge: Automatische Kontrollmitteilungen ab September 2017

Kapitalerträge: Automatische Kontrollmitteilungen ab September 2017
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Viele Steuerbürger werden nach September 2017 Post von ihrem Finanzamt bekommen, falls die in ihrer Steuererklärung angegebenen Kapitalerträge aus ausländischen Konten nicht mit den Kontendaten übereinstimmen, die die deutsche Finanzverwaltung künftig automatisch von ausländischen Finanzbehörden erhält. Denn eine Revolution steht vor der Tür: Im September 2017 werden erstmals zahlreiche Staaten Kontrollmitteilungen über Kapitalerträge an die Heimatländer der ausländischen Anleger versenden.

Grundlage dafür ist ein Abkommen über den „automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen“, das am 29. Oktober 2014 in Berlin 51 Staaten (EU-Zinsbesteuerungsabkommen) unterzeichnet hatten.

Achtung: Der erste automatische Informationsaustausch wird also am 30. September 2017 stattfinden, er wird aber auch Daten zu Konten umfassen, die bereits Ende 2015 berstanden haben! Finanzinstitute müssen mit Stichtag 31.12.2015 den Altbestand ihrer Konten erfassen und ab dem 1.1.2016 bei Neukunden die steuerliche Ansässigkeit feststellen.

Gemeldet werden alle Arten von Kapitalerträgen, z. B. Zinsen, Dividenden, Ein-nahmen aus bestimmten Versicherungsverträgen und andere Erträge, aber auch Guthaben auf Auslandskonten oder Erlöse aus der Veräußerung von Finanzvermögen. Zu den Meldedaten gehören Name, Anschrift, Steueridentifikationsnummer, Geburtsdatum, Kontostand, Kontonummer.

Aktuell informiert das Bundesfinanzministerium über die Staaten, mit denen der erste Datenaustausch zum 30.9.2017 erfolgt und für welche die meldepflichtigen deutschen Bankinstitute ihre Finanzkontendaten erstmals zum 31.7.2017 an des Bundeszentralamt für Steuern übermitteln müssen (BMF-Schreiben vom 6.4.2017, IV B 6-S 13151/13/210021).

Am automatischen Informationsaustausch nehmen jetzt u.a. folgende Staaten teil:

Liechtenstein, Luxemburg, Österreich, Malta, San Marino, Vereinigtes Königreich und die unmittelbar der englischen Krone unterstehenden Gebiete (Isle of Man, Guernsey und Jersey) sowie die Überseegebiete des Vereinigten Königreiches (Anguillа, Bermuda, Britische Jungferninseln, Gibraltar, Kaimaninseln, Montserrat, Turks- und Caicosinseln), Niederlande mit den karibischen Inseln Bonaire, Sint Eustatius und Saba, Frankreich mit Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion und Saint-Barthélemy. Insgesamt beinhaltet die Auflistung 53 Länder.

 

Hinweis

Ab September 2018 kommen weitere Länder hinzu, u.a. die Schweiz, Andorra, Monaco, Singapur. Dann sind gut 100 Staaten dabei!

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