Schlagwort: Kontrollmitteilungen

Kapitalerträge: Automatische Kontrollmitteilungen ab September 2017

Kapitalerträge: Automatische Kontrollmitteilungen ab September 2017

Viele Steuerbürger werden nach September 2017 Post von ihrem Finanzamt bekommen, falls die in ihrer Steuererklärung angegebenen Kapitalerträge aus ausländischen Konten nicht mit den Kontendaten übereinstimmen, die die deutsche Finanzverwaltung künftig automatisch von ausländischen Finanzbehörden erhält. Denn eine Revolution steht vor der Tür: Im September 2017 werden erstmals zahlreiche Staaten Kontrollmitteilungen über Kapitalerträge an die Heimatländer der ausländischen Anleger versenden.


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Auslandskonten: Umfassendere Meldung ab 2016

Auslandskonten: Umfassendere Meldung ab 2016

Seit 2005 senden Banken im EU-Ausland von Zinsen und ähnlichen Erträge ausländischer Anleger automatisch Kontrollmitteilungen über die Auslandskonten an den deutschen Fiskus. Zuletzt hat nur noch Österreich statt Kontrollmitteilungen eine EU-Zinssteuer von 35 % einbehalten. Die EU-Zinssteuer erheben auf Druck der EU ebenfalls die Nicht-EU-Staaten Schweiz, Liechtenstein, Monaco, Andorra und San Marino. Auch einige abhängige und assoziierte Gebiete der EU gehen diesen Weg.
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Luxemburg: Bankgeheimnis für Steuerausländer wird gelüftet

Schon seit 2005 versenden so gut wie alle EU-Staaten Kontrollmitteilungen über Zinserträge von Anlegern aus anderen EU-Staaten an die heimischen Finanzbehörden. Nur zwei EU-Mitgliedsländer haben bislang ihr Bankgeheimnis bewahrt und behalten stattdessen eine Zinssteuer von derzeit 35 % ein: Dies sind Österreich und Luxem-burg. Gleiches gilt für die Nicht-EU-Staaten Schweiz, Liechtenstein, Monaco, Andorra und San Marino.
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