Schlagwort: Bankgeheimnis

Auslandskonten: Umfassendere Meldung ab 2016

Auslandskonten: Umfassendere Meldung ab 2016

Seit 2005 senden Banken im EU-Ausland von Zinsen und ähnlichen Erträge ausländischer Anleger automatisch Kontrollmitteilungen über die Auslandskonten an den deutschen Fiskus. Zuletzt hat nur noch Österreich statt Kontrollmitteilungen eine EU-Zinssteuer von 35 % einbehalten. Die EU-Zinssteuer erheben auf Druck der EU ebenfalls die Nicht-EU-Staaten Schweiz, Liechtenstein, Monaco, Andorra und San Marino. Auch einige abhängige und assoziierte Gebiete der EU gehen diesen Weg.
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Österreich: Ende des Bankgeheimnisses für Ausländer und Inländer

Das österreichische Bankgeheimnis in seiner weltweit einzigartigen Weise bietet der österreichischen und internationalen Kundschaft ein breites Maß an Diskretion und Sicherheit in Finanzangelegenheiten. Mit dem Kontodaten-Infoaustausch mit anderen Staaten fällt das Bankgeheimnis für Ausländer ab dem 4. Quartal 2016.


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Bankgeheimnis: Kontrollmitteilungen ab 2018 auch aus der Schweiz

Wer Konten in der Schweiz hat und die Erträge daraus vor dem deutschen Fiskus verheimlichen will, hat daran schon lange keine Freude mehr, sondern vielmehr Herzrasen und schlaflose Nächte. Denn zum einen könnte sein Name auf Daten-CDs enthalten sein, die der Fiskus von Dieben angekauft hat, zum anderen drängen die Schweizer Banken ihn zur Offenbarung oder zur Kontenauflösung, und zum dritten ist eine Selbstanzeige seit Jahresbeginn deutlich schwieriger und teurer geworden. Und jetzt droht noch ein viertes Problem.
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