Familienförderung: Erhöhung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende

Alleinerziehende können seit 2004 einen Entlastungsbetrag in Höhe von 1.308 Euro geltend machen, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das sie Kindergeld oder den steuerlichen Kinderfreibetrag erhalten, und ansonsten im Haushalt keine andere erwachsene Person lebt. Er wird gekürzt um ein Zwölftel für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen dafür nicht vorliegen. Er wird nur einmal gewährt, auch wenn mehrere Kinder vorhanden sind (§ 24b EStG).
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Steuererklärung für Studenten – So funktioniert‘s!

Steuererklärung für Studenten – So funktioniert‘s!

In Deutschland sind mehr als 2,6 Millionen Studenten an deutschen Hochschulen eingeschrieben (Stand 2013 / 2014) und damit deutlich mehr als noch vor zehn Jahren, hier lag die Anzahl noch bei unter zwei Millionen. Studieren ist modern, bedeutet im Regelfall aber finanzielle Einschnitte über mehrere Jahre hinweg. Ein großer Anteil ist von Studienkrediten oder auf die finanzielle Unterstützung der Eltern angewiesen und geht neben dem Studium arbeiten.Was viele Studenten nicht wissen ist, dass sich eine Steuererklärung durchaus lohnen kann.
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Kindergeld: Anspruch auch während der Vorbereitung auf die Promotion?

Für Kinder in Schul- oder Berufsausbildung haben die Eltern bis zum vollendeten 25. Lebensjahr Anspruch auf Kindergeld oder die steuerlichen Kinderfreibeträge sowie alle damit verbundenen kindbedingten Steuervergünstigungen. Zur Berufsausbildung im Sinne des Kindergeldrechts gehört auch die Vorbereitung auf eine Promotion, wenn diese im Anschluss an das Studium ernsthaft und nachhaltig durchgeführt wird.
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Gibt es Kindergeld für die Dauer der Grundausbildung?

Ebenso wie beim früheren gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst werden Kinder auch beim freiwilligen Wehrdienst steuerlich grundsätzlich nicht berücksichtigt, denn es handelt sich hierbei nicht um einen Freiwilligendienst gemäß § 32 Abs. 4 Nr. 2d EStG. Anders als beim Bundesfreiwilligendienst oder beim freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr erhalten die Eltern für die Dauer der Dienstzeit weder Kindergeld noch die steuerlichen Freibeträge für das Kind.
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Kosten zur Ausübung des Umgangsrechts mit Kind nicht absetzbar

Oftmals zieht nach der Trennung der sorgeberechtigte Elternteil mit dem gemeinsamen Kind weg an einen entfernten Ort. Will der andere Elternteil (meist der Vater) den Kontakt mit seinem Kind aufrechterhalten, muss er weite Wege und damit hohe Aufwendungen für Fahrten, Verpflegung und Übernachtung, ggf. auch für Flüge und Mietwagen vor Ort in Kauf nehmen. Die Kosten dürfen allerdings nicht in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Warum?
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Kindergeld: Wenn das Kind den Ausbildungsplatz nicht antritt

Für Kinder über 18 Jahre, die ihre Ausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen können, haben die Eltern Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag sowie auf die damit verbundenen kindbedingten Steuervergünstigungen (§ 32 Abs. 4 Nr. 2c EStG). In einigen Fällen kann der Anspruch auf Kindergeld auch verloren gehen.
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Unterhaltszahler entlastet, Nullrunde für Kinder

Geschiedene Väter und Väter nichtehelicher Kinder müssen Unterhalt an ihre Kinder zahlen, mit denen sie nicht in einem Haushalt zusammenleben. Ein wichtiger Maßstab bei der Bemessung des Unterhalts ist die sog. Düsseldorfer Tabelle. In den Jahren 2011 bis 2014 wurde der Kindesunterhalt nicht erhöht, weil auch der steuerliche Kinderfreibetrag nicht stieg. Allerdings wurde 2011 und 2013 der Selbstbehalt für Unterhaltszahler angehoben.
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Jahressteuergesetz 2015: Weitere Steueränderungen verschiedener Art

Jahressteuergesetz 2015: Weitere Steueränderungen verschiedener Art

Wieder wurde ein umfangreiches Steuerpaket beschlossen. Ähnlich einem Jahressteuergesetz bringt das „Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ (ZollkodexAnpG) vom 22.12.2014 verschiedene Änderungen im steuerlichen Bereich. Wir informieren hier über die wichtigsten Neuregelungen, die im wesentlichen ab 2015 relevant sind und bei Lohnsteuer kompakt berücksichtigt werden.
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Formulare für die Lohnsteuer

Antrag auf Lohnsteuerermäßigung: Neue Formulare für die Lohnsteuer 2022

Hier finden Sie die amtlichen Formulare für die Beantragung einer Lohnsteuerermäßigung oder einen Wechsel der Steuerklasse.

Formulare für die Lohnsteuer ab 2025

Anleitung zum Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen ab 2025
Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen ab 2025 – Hauptvordruck

Anlage Kinder ab 2025 – Lohnsteuer-Ermäßigung
Anlage Werbungskosten ab 2025 – Lohnsteuer-Ermäßigung

Anlage Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen ab 2025 – Lohnsteuer-Ermäßigung
Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen / Energetische Maßnahmen ab 2025 – Lohnsteuer-Ermäßigung

Anlage Vereinfachter Antrag / Sonstiges ab 2025 – Lohnsteuer-Ermäßigung

Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten / Lebenspartnern 2025
Merkblatt zur Steuerklassenwahl von Arbeitnehmer-Ehegatten ab 2023


Formulare für die Lohnsteuer 2024

Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2024 – Hauptvordruck einschließlich Antrag auf Lohnsteuerermäßigung im vereinfachten Verfahren
Anlage Kinder 2024 – Angaben für kindbezogene Steuerermäßigungen zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag 

Anlage Werbungskosten 2024- Angaben zu beruflich veranlassten Aufwendungen (z.B. Entfernungspauschale, Arbeitszimmer)
Anlage Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen 2024 zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag

Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen / Energetische Maßnahmen zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag 2024
Anleitung/Merkblatt für den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2024 zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag

Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten / Lebenspartnern 2024
Merkblatt 2024 zur Steuerklassenwahl von Arbeitnehmer-Ehegatten


Sonstige Anträge

Antrag auf Vergabe einer steuerlichen Identifikationsnummer für nicht meldepflichtige Personen (ab 2023)
Antrag bei erweiterter unbeschränkter Einkommensteuerpflicht (ab 2022)

Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft (ab 2019)
Erklärung zum dauernden Getrenntleben bis 2024

Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug (ab 2022)
Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung nach dem Auslandstätigkeitserlass (ab 2023)

Versicherung zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (Steuerklasse II) (ab 2015)
Antrag auf Nichtveranlagungs-Bescheinigung für natürliche Personen – NV 1 A

Anlage K – Zustimmung zur Übertragung von Kinderfreibeträgen und Freibeträgen für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf
Anlage U – für Unterhaltsleistungen an den geschiedenenEhegatten / Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten / Lebenspartner

 

 


Hinweis:

Dieser Artikel wird regelmäßig aktualisiert und an die aktuelle Gesetzeslage angepasst.


 


Kein Kindergeldanspruch mehr für wissenschaftliche Mitarbeiter?

Kein Kindergeldanspruch mehr für wissenschaftliche Mitarbeiter?

Elterngeld 327/365: Flickr/ Dennis Skley, Lizenz: CC BY-ND 2.0

Ein Kind, das nach abgeschlossenem Hochschulstudium als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität tätig ist und gleichzeitig seine Promotion betreibt, ist im Sinne des Kindergeldrechts noch in Berufsausbildung. Sofern das Kind noch keine 25 Jahre alt ist, hatten bisher die Eltern Anspruch auf Kindergeld oder die steuerlichen Kinderfreibeträge. Allerdings konnten die hohen Einkünfte aus dem Beschäftigungsverhältnis zum Verlust der Vergünstigungen führen. So war es bis 2011. Und wie ist es ab 2012?
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Kindergeld für Zeiten vor und nach dem Freiwilliger Wehrdienst

Eltern erhalten für volljährige Kinder bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld oder die steuerlichen Freibeträge, wenn sie in Berufsausbildung sind oder einen sozialen Dienst leisten. Ebenfalls berücksichtigt werden Übergangszeiten von bis zu vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten sowie zwischen einem Ausbildungsabschnitt und der Ableistung eines Freiwilligendienstes und umgekehrt. Dies gilt bisher allerdings nicht für den freiwilligen Wehrdienst.
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Lohnsteuerermäßigung: Jetzt Freibetrag beim Finanzamt beantragen

Lohnsteuerermäßigung: Jetzt Freibetrag beim Finanzamt beantragenVom Monatsgehalt behält der Arbeitgeber Lohnsteuer nach den Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmalen (ELStAM) ein. Dies sind Lohnsteuerklasse, Familienstand, Religionszugehörigkeit, Zahl der Kinderfreibeträge, Pauschbetrag für Behinderte sowie ein Lohnsteuerfreibetrag (für hohe Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen). Im monatlichen Lohnsteuertarif sind u. a. der Arbeitnehmerpauschbetrag (1.000 Euro) und der Sonderausgabenpauschbetrag (36 Euro bzw. 72 Euro) mit einem Zwölftel bereits berücksichtigt.


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Die vereinfachte Steuererklärung

Vier Seiten Mantelbogen und drei Seiten Anlage N – das ist das Minimum an Steuererklärung, das Arbeitnehmer auszufüllen haben. Zumindest normalerweise. Was Sie vielleicht nicht wissen: Es geht auch kürzer! Mit der sogenannten „vereinfachten Steuererklärung“ machen Sie Ihre Einkommensteuererklärung im Schnelldurchlauf. Das Formular hat gerade mal zwei Seiten, das Ausfüllen dauert also keine halbe Stunde. Alles was Sie brauchen ist das Formular EST 1V.
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Einkommensteuererklärung

 

Erstellen Sie jetzt für das Steuerjahr 2024

Erhalten Sie einfach & schnell zu viel gezahlte Steuern zurück

 

1.250 € Rückerstattung im Durchschnitt

  • Komfortable Online-Erstellung Ihrer Einkommenssteuererklaerung für 2024
    Durch automatische Updates brauchen Sie sich um nichts zu kümmern und genießen zudem den angenehmen Zugriff von zu Hause oder unterwegs.
  • Kostenlose Live-Berechnung Ihrer Rückerstattung
    Sehen Sie transparent und kostenfrei, wie sich jede Eingabe auf Ihre Steuererstattung auswirkt. Nur bei Abgabe der Steuererklärung fallen einmalig 34,95 €* an.
  • Steuererklärung einfach und sicher übermitteln
    Übermitteln Sie Ihre Steuererklärung auf Wunsch online verschlüsselt per ELSTER© an Ihr Finanzamt.

 

 

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Das schreibt die Fachpresse:

 

FOCUS Money (02/2023)

Das übersichtliche Design passt die Darstellung optimal an PCs, Macs, Tablets und Mobilgeräte an. […] Es gibt umfassende Steuertipps und Hilfen sowie hohe Datensicherheit.

Das sagen unsere Kunden:

Kommentar vom 01.06.2025

Schnelle Bearbeitung möglich, gut erklärt.

 

Kommentar vom 30.05.2025

Schnell und einfach zu bedienen. Das die Daten vom Vorjahr übernommen werden, erleichtert die unangenehme Aufgabe enorm.

 

Kommentar vom 25.05.2025

Mache schon seit Jahren meine Steuererklärung über Lohnsteuerkompakt. Wird mit mit wesentlichen Daten bereits vorbelegt und ist einfach und schnell zu bearbeiten. Hilfestellungen werden gegeben falls erforderlich. Die angegeben Steuererstattungen/Nachzahlung stimmen meistens.

 

Welche Steuererklärungen kann ich mit Lohnsteuer Kompakt erstellen?

Mit Lohnsteuer kompakt können Sie Ihre Steuererklärung
für alle Steuerjahre ab 2016 anfertigen!


Die aktuelle Version von Lohnsteuer kompakt umfasst folgende Anlagen:

EST1A Mantelbogen: insbesondere Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen,
Pflegeaufwendungen und haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen
und Handwerkerleistungen
N Arbeitnehmereinkünfte / Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
Kind Kinder
K Zustimmung zur Übertragung von Kinderfreibeträgen
V Vermietung und Verpachtung
N-AUS Ausländische Arbeitnehmereinkünfte / Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
AV Riester-Verträge
KAP Einkünfte aus Kapitalvermögen
R Renteneinkünfte, Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen
SO Sonstige Einkünfte, private Veräußerungsgeschäfte, ohne Abgeordnetenbezüge und
begünstigte Einkünfte
U Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten. Anlage ist
als PDF-Datei verfügbar.
G Einkünfte aus Gewerbebetrieb: Feststellungsergebnisse, Betriebseinnahmen bis 17.500 Euro.
Anlage EÜR wird nicht unterstützt.
S Einkünfte aus selbstständiger Arbeit: Feststellungsergebnisse, Betriebseinnahmen bis
17.500 Euro. Anlage EÜR wird nicht unterstützt.
EÜR Einnahmenüberschussrechnung (für Selbständige und Gewerbetreibende)
Vorsorgeaufwand Vorsorgeaufwendungen: insbesondere Altersvorsorge, Kranken- und Pflegeversicherung
Pflege Pflegeaufwendungen

Finanzamt Musterschreiben:

Wir bieten Ihnen zahlreiche vorformulierte Schreiben, die das Finanzamt betreffen.
So finden Sie immer die richtigen Worte.


Komfortable Berechnung:

Wir unterstützen Ihre Eingaben mit automatisch rechnenden Tabellenblättern
(Zusatzanlagen mit Berechnungsfunktion für das Finanzamt).


Tipps zum Steuern sparen:

Sie erhalten aktuelle Steuertipps, die auf Ihren Steuerfall abgestimmt sind.
Lohnsteuer kompakt hilft Ihnen so schnell und effizient, bei Ihrer Steuererklärung noch mehr zu sparen.


Getrennte Veranlagung: Wann lohnt sie sich?

Nicht nur romantische Gründe sprechen fürs Heiraten. Dank des Ehegattensplittings gilt  der Bund fürs Leben auch als Steuersparmodell. Insbesondere Paare, bei denen einer deutlich mehr als der andere verdient, profitieren von der Zusammenveranlagung. Dabei werden die zu versteuernden Einkünfte zusammengerechnet und dann halbiert, so dass jeder Partner gleich viel Steuern bezahlen muss – insgesamt normalerweise weniger, als wenn jeder seine eigene Steuererklärung machen würde.


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Steuerbescheid prüfen

Selbst in Zeiten von ELSTER kann der Steuerbescheid vom Finanzamt fehlerhaft sein. Es ist also wichtig, seinen Steuerbescheid genau zu prüfen, um kein Geld zu verschenken.

Mit Lohnsteuer kompakt geht das auch ohne Steuerberater.

Ob man zu viel gezahlte Steuern zurückbekommt oder nachzahlen muss, geht aus der Festsetzungstabelle hervor. Hier gilt es zu prüfen, ob die gezahlten Beträge für Einkommensteuer, Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag mit Ihren übermittelten Daten übereinstimmen.

Vor der Prüfung der Berechnung sollten Sie unbedingt auch Ihre persönlichen Daten, inklusive Ihrer Kontoverbindung auf Fehler kontrollieren. Es wäre doch sehr ärgerlich, wenn Ihre Steuererstattung wegen eines Zahlendrehers nicht auf Ihrem Konto landet.

Nach den persönlichen Informationen folgt eine Übersicht mit den Angaben zur Steuerberechnung. Prüfen Sie Ihren Bescheid auch auf diese Punkte sorgfältig.

1. Ihr Steuerabzug und Ihre Steuererstattung

Gleich auf der ersten Seite Ihres Steuerbescheids sehen Sie, ob und wie viel Geld vom Finanzamt erstattet werden. Kontrollieren Sie hier, ob der Steuerabzug vom Lohn richtig übernommen wurde. Vergleichen Sie dazu die Zahlen aus den Lohnsteuerbescheinigungen Ihrer Arbeitgeber. Hat der Finanzbeamte möglicherweise zu viel Lohnsteuer berechnet?

Besonders genau hinschauen sollten Sie, wenn Sie im Steuerjahr bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt waren. Prüfen Sie an dieser Stelle auch, ob die Sparzulagen für vermögenswirksame Leistungen korrekt ausgewiesen sind.


2. Ihre Einkünfte und Werbungskosten

Im nächsten Schritt prüfen Sie die Übersicht Ihrer Einkünfte. Hat das Finanzamt hier alle Werbungskosten richtig erfasst oder etwas nicht anerkannt? Wenn Sie mit Ihren Werbungskosten unterhalb der 1.000-Euro-Grenze liegen, sollten Sie darauf achten, dass der Arbeitnehmer-Pauschbetrag in dieser Höhe abgezogen wurde.


3. Die Aufwendungen für die Altersvorsorge

Hat das Finanzamt alle Aufwendungen für die Altersvorsorge angerechnet? Sind die Beiträge für Riester-Verträge angerechnet worden? Kontrollieren Sie die angegebene Höhe der Einzahlungen mit Ihren eigenen Unterlagen. Maximal zieht das Finanzamt 2.100 Euro einschließlich der Zulagen ab.


4. Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen

Stimmen die Ausbildungskosten mit den eigenen Daten überein? Wurden alle Spendenzahlungen berücksichtigt? Sind die Aufwendungen für die Haushaltshilfe, die Heimunterbringung oder den Unterhalt korrekt, ebenso wie die Kosten für die haushaltsnahen Dienstleistungen?

Wenn Sie Kinder haben sollten auch die Kinderbetreuungskosten richtig erfasst worden sein (2/3 der Kosten, maximal 4.000 Euro).

5. Steuerfreie Leistungen

Wenn Sie im Steuerjahr steuerfrei Leistungen erhalten haben, sollten Sie diesen Passus genau prüfen. Auch wenn Krankengeld, Elterngeld oder Kurzarbeitergeld steuerfreie Einnahmen sind, haben sie doch Einfluss auf die Höhe des Steuersatzes. Kontrollieren Sie also die Erläuterungen zu diesen Punkten.

 

6. Frei- und Pauschbeträge

Last but not least prüfen Sie, ob alle Frei- und Pauschbeträge wie der Kinderfreibetrag oder der Ausbildungsfreibetrag vom Finanzamt berücksichtigt wurden.

Unser Tipp: Achten Sie insbesondere auf die „Erläuterung zur Festsetzung“ (Fließtext unter der Berechnung des Finanzamtes), da dort das Finanzamt genau angibt, wenn es bestimmte Werbungskosten oder Sonderausgaben nicht anerkannt hat! Hier kann es auch hilfreich sein, bei Ihrem Finanzamt telefonisch nachzufragen, welche Werbungskosten nicht anerkannt wurden und warum.

Lesen Sie auf der folgenden Seite, wie Sie bei einem fehlerhaften Steuerbescheid Einspruch einlegen.

Fehler gefunden? Einspruch einlegen!

Der Steuerbescheid stimmt nicht? Dann wird es höchste Zeit, etwas dagegen zu tun und Einspruch einzulegen. Nach Erhalt des Steuerbescheids haben Sie nur einen Monat Zeit, Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen. Nach Ablauf der Frist ist der Steuerbescheid „bestandskräftig“. Können Sie dem Finanzamt nachweisen, dass Sie im Urlaub oder auf Kur waren und das amtliche Schreiben erst später in Augenschein nehmen konnten, steht einer entsprechenden Verlängerung meistens nichts im Wege.

Wollen Sie gegen den Steuerbescheid Widerspruch einlegen können Sie das Muster-Formular von Lohnsteuer kompakt nutzen, das in Ihrem Nutzerbereich zu finden ist. Die Begründung, was und warum etwas beanstandet wird, trägt man dazu in den entsprechenden Feldern ein.


Das Einspruchsverfahren ist für jeden Steuerzahler kostenlos. Das Einspruchsschreiben kann formlos beim Finanzamt abgegeben werden. Das Gesetz verlangt nur einen schriftlichen Einspruch mit Abgabe des Absenders.

Übrigens: Wenn auf dem Steuerbescheid die E-Mail-Adresse des Finanzamts angegeben ist, kann man auch per Mail Einspruch einlegen. Damit lässt sich die Rechtsbehelfsfrist von einem Monat besser einhalten als mit einem Brief, der erst dann als eingegangen gilt, wenn er im Hausbriefkasten des Finanzamts oder den Beamten auf dem Tisch liegt. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich.

Natürlich kann sich die erneute Prüfung aber auch als Boomerang erweisen: Gibt die Finanzbehörde dem Einspruch zwar statt und findet aber zusätzliche steuererhöhende Sachverhalte, muss das Finanzamt auf diese Verböserung hinweisen. Dann hat der Steuerpflichtige immer noch die Möglichkeit, seinen Einspruch zurückzunehmen und es bleibt alles beim Alten.

Sollte man vor dem Finanzamt gescheitert sein, kann man vor dem Finanzgericht eine Klage dagegen einreichen und noch auf eine zufrieden stellendes Urteil hoffen, vielleicht sogar inklusive Schadensersatzgeld.

Berichtigungsantrag – Die schnelle Variante

Hat man im Steuerbescheid nur „kleine“ Fehler wie Schreib- oder Rechenfehler gefunden, kann man auf einen Einspruch verzichten und stattdessen einen Berichtigungsantrag stellen.

Wegen des geringeren Verwaltungsaufwandes erhält man schneller eine Entscheidung des Finanzamtes. Jedoch kann dann im Gegensatz zum Einspruch gegen die Entscheidung des Finanzamtes nicht mehr gerichtlich vorgegangen werden. Kleiner Tipp: Geben Sie nicht nur einen Berichtigungsantrag, sondern gleichzeitig auch ein Einspruchsschreiben mit ab!


Formulare für die Steuererklärung 2010

Lohnsteuer kompakt – Wir rechnen, Sie sparen.

Lohnsteuer kompakt – Wir rechnen, Sie sparen.

Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung für das Steuerjahr 2010 noch machen müssen, finden hier die Formulare für die Einkommensteuererklärung 2010. Die Steuerformulare für 2010 können Sie sich kostenfrei als pdf downloaden.

Steuerformulare für alle Bürger
Einkommensteuer-Mantelbogen – ESt 1A
Anlage AV – Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben nach § 10a EStG
Anlage KAP – Einkünfte aus Kapitalvermögen
Anlage Vorsorgeaufwand – Angaben zu Vorsorgeaufwendungen und zu Altersvorsorgebeiträge

Steuerformulare für Arbeitnehmer
Anlage N – Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

Steuerformulare für Selbständige und Gewerbetreibende
Anlage EÜR
Anlage EÜR – Anlageverzeichnis
Anlage EÜR – Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen
Anlage G – Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Anlage S – Einkünfte aus selbständiger Arbeit

Steuerformulare für Eltern
Anlage Kind

Steuerformulare für Rentner
Anlage R – Renten und andere Leistungen

weitere Anlagen für die Steuererklärung
Einkommensteuer-Mantelbogen für beschränkt Steuerpflichtige – ESt 1C
Anlage AUS – Ausländische Einkünfte und Steuern
Anlage Forstwirtschaft
Anlage FW – Förderung des Wohneigentums
Anlage K – Zustimmung zur Übertragung von Kinderfreibeträgen und Freibeträgen für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf
Anlage L – Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
Anlage SO – Sonstige Einkünfte
Anlage St – Statistische Angaben
Anlage U – Abzug von Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten als Sonderausgaben
Anlage Unterhalt
Anlage V – Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Anlage VL – Bescheinigung vermögenswirksamer Leistungen
Anlage Weinbau
Anlage zur Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns (§ 34 a EStG)
Anlage Zinsschranke

Anleitungen zur Steuererklärung
Anleitung zur Einkommensteuererklärung 2010
Anleitung zur Einkommensteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige
Anleitung zur Anlage AUS
Anleitung zur Anlage EÜR
Anleitung zur Anlage AV
Anleitung zur Anlage KAP
Anleitung zur Anlage FW
Anleitung zur Anlage SO
Anleitung zur Anlage R
Anleitung zur Anlage V

Die Formulare für Steuererklärung 2011 können Sie sich ebenfalls kostenlos als pdf downloaden: Steuerformulare 2011 kostenlos

Unser Tipp:
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Steuererklärung mit Lohnsteuer kompakt zu erledigen. Im Vergleich zur Nutzung der Steuerformulare bieten sich folgenden Vorteile:

Lohnsteuer kompakt Steuerformular
Datenabfrage per Interview Ja Nein
Automatische Steuerberechnung Ja Nein
Verständliche Erklärung relevanter Eingaben Ja Teilweise
Import alter Steuerdaten Ja Nein
Briefvorlagen und Musterschreiben Ja Nein
Online-Abgabe per ELSTER Ja Nein
Prüfung vor der Abgabe Ja Nein
Umfangreiches Steuerhandbuch Ja Nein
Speicherung der Eingaben Ja Nein
Automatische Berechnung von Wegstrecken Ja Nein
Optimierung der Veranlagungsart bei Ehepaaren Ja Nein

Lohnsteuer kompakt – Wir rechnen, Sie sparen.