Alleinerziehende können seit 2004 einen Entlastungsbetrag in Höhe von 1.308 Euro geltend machen, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das sie Kindergeld oder den steuerlichen Kinderfreibetrag erhalten, und ansonsten im Haushalt keine andere erwachsene Person lebt. Er wird gekürzt um ein Zwölftel für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen dafür nicht vorliegen. Er wird nur einmal gewährt, auch wenn mehrere Kinder vorhanden sind (§ 24b EStG).
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Steuererklärung für Studenten – So funktioniert‘s!
In Deutschland sind mehr als 2,6 Millionen Studenten an deutschen Hochschulen eingeschrieben (Stand 2013 / 2014) und damit deutlich mehr als noch vor zehn Jahren, hier lag die Anzahl noch bei unter zwei Millionen. Studieren ist modern, bedeutet im Regelfall aber finanzielle Einschnitte über mehrere Jahre hinweg. Ein großer Anteil ist von Studienkrediten oder auf die finanzielle Unterstützung der Eltern angewiesen und geht neben dem Studium arbeiten.Was viele Studenten nicht wissen ist, dass sich eine Steuererklärung durchaus lohnen kann.
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Kindergeld: Anspruch auch während der Vorbereitung auf die Promotion?
Für Kinder in Schul- oder Berufsausbildung haben die Eltern bis zum vollendeten 25. Lebensjahr Anspruch auf Kindergeld oder die steuerlichen Kinderfreibeträge sowie alle damit verbundenen kindbedingten Steuervergünstigungen. Zur Berufsausbildung im Sinne des Kindergeldrechts gehört auch die Vorbereitung auf eine Promotion, wenn diese im Anschluss an das Studium ernsthaft und nachhaltig durchgeführt wird.
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Gibt es Kindergeld für die Dauer der Grundausbildung?
Ebenso wie beim früheren gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst werden Kinder auch beim freiwilligen Wehrdienst steuerlich grundsätzlich nicht berücksichtigt, denn es handelt sich hierbei nicht um einen Freiwilligendienst gemäß § 32 Abs. 4 Nr. 2d EStG. Anders als beim Bundesfreiwilligendienst oder beim freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr erhalten die Eltern für die Dauer der Dienstzeit weder Kindergeld noch die steuerlichen Freibeträge für das Kind.
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Kosten zur Ausübung des Umgangsrechts mit Kind nicht absetzbar
Oftmals zieht nach der Trennung der sorgeberechtigte Elternteil mit dem gemeinsamen Kind weg an einen entfernten Ort. Will der andere Elternteil (meist der Vater) den Kontakt mit seinem Kind aufrechterhalten, muss er weite Wege und damit hohe Aufwendungen für Fahrten, Verpflegung und Übernachtung, ggf. auch für Flüge und Mietwagen vor Ort in Kauf nehmen. Die Kosten dürfen allerdings nicht in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Warum?
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Kindergeld: Wenn das Kind den Ausbildungsplatz nicht antritt
Für Kinder über 18 Jahre, die ihre Ausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen können, haben die Eltern Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag sowie auf die damit verbundenen kindbedingten Steuervergünstigungen (§ 32 Abs. 4 Nr. 2c EStG). In einigen Fällen kann der Anspruch auf Kindergeld auch verloren gehen.
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Unterhaltszahler entlastet, Nullrunde für Kinder
Geschiedene Väter und Väter nichtehelicher Kinder müssen Unterhalt an ihre Kinder zahlen, mit denen sie nicht in einem Haushalt zusammenleben. Ein wichtiger Maßstab bei der Bemessung des Unterhalts ist die sog. Düsseldorfer Tabelle. In den Jahren 2011 bis 2014 wurde der Kindesunterhalt nicht erhöht, weil auch der steuerliche Kinderfreibetrag nicht stieg. Allerdings wurde 2011 und 2013 der Selbstbehalt für Unterhaltszahler angehoben.
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Jahressteuergesetz 2015: Weitere Steueränderungen verschiedener Art
Wieder wurde ein umfangreiches Steuerpaket beschlossen. Ähnlich einem Jahressteuergesetz bringt das „Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ (ZollkodexAnpG) vom 22.12.2014 verschiedene Änderungen im steuerlichen Bereich. Wir informieren hier über die wichtigsten Neuregelungen, die im wesentlichen ab 2015 relevant sind und bei Lohnsteuer kompakt berücksichtigt werden.
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Formulare für die Lohnsteuer
Hier finden Sie die amtlichen Formulare für die Beantragung einer Lohnsteuerermäßigung oder einen Wechsel der Steuerklasse.
Formulare für die Lohnsteuer ab 2025
• Anleitung zum Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen ab 2025
• Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen ab 2025 – Hauptvordruck
• Anlage Kinder ab 2025 – Lohnsteuer-Ermäßigung
• Anlage Werbungskosten ab 2025 – Lohnsteuer-Ermäßigung
• Anlage Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen ab 2025 – Lohnsteuer-Ermäßigung
• Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen / Energetische Maßnahmen ab 2025 – Lohnsteuer-Ermäßigung
• Anlage Vereinfachter Antrag / Sonstiges ab 2025 – Lohnsteuer-Ermäßigung
• Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten / Lebenspartnern 2025
• Merkblatt zur Steuerklassenwahl von Arbeitnehmer-Ehegatten ab 2023
Formulare für die Lohnsteuer 2024
• Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2024 – Hauptvordruck einschließlich Antrag auf Lohnsteuerermäßigung im vereinfachten Verfahren
• Anlage Kinder 2024 – Angaben für kindbezogene Steuerermäßigungen zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag
• Anlage Werbungskosten 2024- Angaben zu beruflich veranlassten Aufwendungen (z.B. Entfernungspauschale, Arbeitszimmer)
• Anlage Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen 2024 zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag
• Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen / Energetische Maßnahmen zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag 2024
• Anleitung/Merkblatt für den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2024 zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag
• Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten / Lebenspartnern 2024
• Merkblatt 2024 zur Steuerklassenwahl von Arbeitnehmer-Ehegatten
Sonstige Anträge
• Antrag auf Vergabe einer steuerlichen Identifikationsnummer für nicht meldepflichtige Personen (ab 2023)
• Antrag bei erweiterter unbeschränkter Einkommensteuerpflicht (ab 2022)
• Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft (ab 2019)
• Erklärung zum dauernden Getrenntleben bis 2024
• Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug (ab 2022)
• Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung nach dem Auslandstätigkeitserlass (ab 2023)
• Versicherung zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (Steuerklasse II) (ab 2015)
• Antrag auf Nichtveranlagungs-Bescheinigung für natürliche Personen – NV 1 A
• Anlage K – Zustimmung zur Übertragung von Kinderfreibeträgen und Freibeträgen für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf
• Anlage U – für Unterhaltsleistungen an den geschiedenenEhegatten / Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten / Lebenspartner
Hinweis:
Dieser Artikel wird regelmäßig aktualisiert und an die aktuelle Gesetzeslage angepasst.
Kein Kindergeldanspruch mehr für wissenschaftliche Mitarbeiter?

Elterngeld 327/365: Flickr/ Dennis Skley, Lizenz: CC BY-ND 2.0
Ein Kind, das nach abgeschlossenem Hochschulstudium als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität tätig ist und gleichzeitig seine Promotion betreibt, ist im Sinne des Kindergeldrechts noch in Berufsausbildung. Sofern das Kind noch keine 25 Jahre alt ist, hatten bisher die Eltern Anspruch auf Kindergeld oder die steuerlichen Kinderfreibeträge. Allerdings konnten die hohen Einkünfte aus dem Beschäftigungsverhältnis zum Verlust der Vergünstigungen führen. So war es bis 2011. Und wie ist es ab 2012?
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Kindergeld für Zeiten vor und nach dem Freiwilliger Wehrdienst
Eltern erhalten für volljährige Kinder bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld oder die steuerlichen Freibeträge, wenn sie in Berufsausbildung sind oder einen sozialen Dienst leisten. Ebenfalls berücksichtigt werden Übergangszeiten von bis zu vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten sowie zwischen einem Ausbildungsabschnitt und der Ableistung eines Freiwilligendienstes und umgekehrt. Dies gilt bisher allerdings nicht für den freiwilligen Wehrdienst.
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Lohnsteuerermäßigung: Jetzt Freibetrag beim Finanzamt beantragen
Vom Monatsgehalt behält der Arbeitgeber Lohnsteuer nach den Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmalen (ELStAM) ein. Dies sind Lohnsteuerklasse, Familienstand, Religionszugehörigkeit, Zahl der Kinderfreibeträge, Pauschbetrag für Behinderte sowie ein Lohnsteuerfreibetrag (für hohe Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen). Im monatlichen Lohnsteuertarif sind u. a. der Arbeitnehmerpauschbetrag (1.000 Euro) und der Sonderausgabenpauschbetrag (36 Euro bzw. 72 Euro) mit einem Zwölftel bereits berücksichtigt.
Die vereinfachte Steuererklärung
Vier Seiten Mantelbogen und drei Seiten Anlage N – das ist das Minimum an Steuererklärung, das Arbeitnehmer auszufüllen haben. Zumindest normalerweise. Was Sie vielleicht nicht wissen: Es geht auch kürzer! Mit der sogenannten „vereinfachten Steuererklärung“ machen Sie Ihre Einkommensteuererklärung im Schnelldurchlauf. Das Formular hat gerade mal zwei Seiten, das Ausfüllen dauert also keine halbe Stunde. Alles was Sie brauchen ist das Formular EST 1V.
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Einkommensteuererklärung
Lohnsteuer kompakt ist 100% unabhängig vom Finanzamt.
Erstellen Sie jetzt für das Steuerjahr 2024
Erhalten Sie einfach & schnell zu viel gezahlte Steuern zurück
1.250 € Rückerstattung im Durchschnitt
- Komfortable Online-Erstellung Ihrer Einkommenssteuererklaerung für 2024
Durch automatische Updates brauchen Sie sich um nichts zu kümmern und genießen zudem den angenehmen Zugriff von zu Hause oder unterwegs. - Kostenlose Live-Berechnung Ihrer Rückerstattung
Sehen Sie transparent und kostenfrei, wie sich jede Eingabe auf Ihre Steuererstattung auswirkt. Nur bei Abgabe der Steuererklärung fallen einmalig 34,95 €* an. - Steuererklärung einfach und sicher übermitteln
Übermitteln Sie Ihre Steuererklärung auf Wunsch online verschlüsselt per ELSTER© an Ihr Finanzamt.
Das schreibt die Fachpresse:
FOCUS Money (02/2023)
Das übersichtliche Design passt die Darstellung optimal an PCs, Macs, Tablets und Mobilgeräte an. […] Es gibt umfassende Steuertipps und Hilfen sowie hohe Datensicherheit.
Das sagen unsere Kunden:
Wie funktioniert Lohnsteuer Kompakt?
Wir von Lohnsteuer kompakt haben es uns zur Aufgabe gemacht, dass Steuerpflichtige ihre private
Einkommenssteuer online, schnell, einfach und dennoch korrekt beim zuständigen
Finanzamt einreichen können. Dabei stellen wir Ihnen zahlreiche und wertvolle
Steuertipps sowie umfangreiche Hintergrundinformationen zur Verfügung, wie Sie bei
Ihrer Einkommenssteuererklärung Steuern sparen können.
Nach erfolgreicher Anmeldung steht Ihnen unser „Steuer-Cockpit“ zur
Verfügung, in dem Sie all Ihre Steuerfälle hinterlegen können. Im Reiter
„Daten prüfen“ beispielsweise werden Ihre Eingaben von uns auf Plausibilität
geprüft. Unter „Meine Dokumente“ finden Sie alle wichtigen
Dokumente sowie Musterbriefe, die Sie für Ihre Steuererklärung benötigen. In unserem
Steuer-Cockpit finden Sie folgende Menüpunkte und Unterpunkte:
- Steuerdaten eingeben
- Steuererklärung abgeben
- Meine Dokumente
- Validierung Ihrer Eingaben
- Wahl der Abgabeart
- Berechnung der Erstattung / Steuerschuld
Zusätzlich können Sie über unser Helpcenter einen Taschenrechner aufrufen,
Notizzettel anlegen, unseren Ratgeber aufrufen oder uns über den Chat eine Frage zu Ihrer
Eingabe stellen.
Nachdem Sie alle erforderlichen Angaben zu Ihrer Steuererklärung gemacht haben, zeigen wir
Ihnen die Steuerberechnung an. Nun haben Sie die Wahl, ob Sie Ihre
Einkommenssteuererklärung per ELSTER© an das Finanzamt über eine sichere
SSL-Verbindung und verschlüsselt übermitteln, oder ob Sie die ausgefüllten Steuerformulare
ausdrucken und zusammen mit den dazugehörigen Belegen per Post an das Finanzamt schicken.
Zu unseren kostenlosen Leistungen zählen die Eingabe und Prüfung
Ihrer Daten, die Steuerberechnung, Steueroptimierung, der Ratgeber sowie alle ergänzenden
Hilfsmittel wie zum Beispiel der Rechner und Vorlagen. Erst wenn Sie Ihre
Steuererklärung online oder ausgedruckt abgeben möchten, erheben wir einmalig eine Gebühr von 34,95€. Sie haben zusätzlich die Auswahl mehrerer Steuererklärungs-Pakete. Zum Shop
Welche Steuererklärungen kann ich mit Lohnsteuer Kompakt erstellen?
Mit Lohnsteuer kompakt können Sie Ihre Steuererklärung
für alle Steuerjahre ab 2016 anfertigen!
Die aktuelle Version von Lohnsteuer kompakt umfasst folgende Anlagen:
EST1A | Mantelbogen: insbesondere Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Pflegeaufwendungen und haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen |
N | Arbeitnehmereinkünfte / Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit |
Kind | Kinder |
K | Zustimmung zur Übertragung von Kinderfreibeträgen |
V | Vermietung und Verpachtung |
N-AUS | Ausländische Arbeitnehmereinkünfte / Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit |
AV | Riester-Verträge |
KAP | Einkünfte aus Kapitalvermögen |
R | Renteneinkünfte, Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen |
SO | Sonstige Einkünfte, private Veräußerungsgeschäfte, ohne Abgeordnetenbezüge und begünstigte Einkünfte |
U | Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten. Anlage ist als PDF-Datei verfügbar. |
G | Einkünfte aus Gewerbebetrieb: Feststellungsergebnisse, Betriebseinnahmen bis 17.500 Euro. Anlage EÜR wird nicht unterstützt. |
S | Einkünfte aus selbstständiger Arbeit: Feststellungsergebnisse, Betriebseinnahmen bis 17.500 Euro. Anlage EÜR wird nicht unterstützt. |
EÜR | Einnahmenüberschussrechnung (für Selbständige und Gewerbetreibende) |
Vorsorgeaufwand | Vorsorgeaufwendungen: insbesondere Altersvorsorge, Kranken- und Pflegeversicherung |
Pflege | Pflegeaufwendungen |
Finanzamt Musterschreiben:
Wir bieten Ihnen zahlreiche vorformulierte Schreiben, die das Finanzamt betreffen.
So finden Sie immer die richtigen Worte.
Komfortable Berechnung:
Wir unterstützen Ihre Eingaben mit automatisch rechnenden Tabellenblättern
(Zusatzanlagen mit Berechnungsfunktion für das Finanzamt).
Tipps zum Steuern sparen:
Sie erhalten aktuelle Steuertipps, die auf Ihren Steuerfall abgestimmt sind.
Lohnsteuer kompakt hilft Ihnen so schnell und effizient, bei Ihrer Steuererklärung noch mehr zu sparen.
Wie gebe ich meine Steuererklärungen am einfachsten ab?
Bei Lohnsteuer kompakt haben Sie die Wahl: Nach Eingabe Ihrer Daten können
Sie alle Steuerformulare für den Druck ausfüllen lassen. Noch einfacher
und schneller: Übertragen Sie Ihre Daten mit unserer Hilfe einfach und online
per ELSTER© an das Finanzamt.
Abgabe „in Papierform“ – Steuerformulare als Ausdruck
Wenn Sie Ihre Daten eingegeben haben, können Sie sich Ihre fertigen Steuerunterlagen anzeigen
lassen. Bei der klassischen Abgabe Ihrer Steuererklärung überträgt Lohnsteuer kompakt Ihre
Angaben auf die amtlichen Steuerformulare, die in Abmessungen und Layout den
amtlichen Vorgaben entsprechen.
Anschließend drucken Sie diese einfach aus und senden sie unterschrieben an das für Sie zuständige
Finanzamt.
Abgabe „per ELSTER©“ – Elektronische Übermittlung, Unterschrift per
Post
In diesem Fall wird die sogenannte komprimierte Steuererklärung für Sie erzeugt.
Sie enthält nur Ihre relevanten Daten, entspricht in der Struktur aber den amtlichen
Steuerformularen und wird vom Finanzamt offiziell akzeptiert. Hierzu bringt
Lohnsteuer kompakt Ihre Angaben automatisch in die richtige Struktur und füllt alle notwendigen
Formulare aus. Der Vorteil bei der Abgabe per ELSTER©, besteht in der bevorzugten
und schnelleren Bearbeitung durch Ihr Finanzamt und die Gewissheit, dass Tippfehler
ausgeschlossen sind.
Die komprimierte Steuererklärung wird vorab mithilfe des Internets (online) an Ihr Finanzamt
übertragen. Anschließend brauchen Sie die Dokumente nur noch auszudrucken, zu unterschreiben
und Ihrem Finanzamt zuzusenden. Ohne diese unterschriebene Version werden Ihre Daten nicht vom
Finanzamt bearbeitet und nach einigen Monaten automatisch gelöscht.
Getrennte Veranlagung: Wann lohnt sie sich?
Nicht nur romantische Gründe sprechen fürs Heiraten. Dank des Ehegattensplittings gilt der Bund fürs Leben auch als Steuersparmodell. Insbesondere Paare, bei denen einer deutlich mehr als der andere verdient, profitieren von der Zusammenveranlagung. Dabei werden die zu versteuernden Einkünfte zusammengerechnet und dann halbiert, so dass jeder Partner gleich viel Steuern bezahlen muss – insgesamt normalerweise weniger, als wenn jeder seine eigene Steuererklärung machen würde.
Steuerbescheid prüfen
Selbst in Zeiten von ELSTER kann der Steuerbescheid vom Finanzamt fehlerhaft sein. Es ist also wichtig, seinen Steuerbescheid genau zu prüfen, um kein Geld zu verschenken.
Mit Lohnsteuer kompakt geht das auch ohne Steuerberater.
Ob man zu viel gezahlte Steuern zurückbekommt oder nachzahlen muss, geht aus der Festsetzungstabelle hervor. Hier gilt es zu prüfen, ob die gezahlten Beträge für Einkommensteuer, Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag mit Ihren übermittelten Daten übereinstimmen.
Vor der Prüfung der Berechnung sollten Sie unbedingt auch Ihre persönlichen Daten, inklusive Ihrer Kontoverbindung auf Fehler kontrollieren. Es wäre doch sehr ärgerlich, wenn Ihre Steuererstattung wegen eines Zahlendrehers nicht auf Ihrem Konto landet.
Nach den persönlichen Informationen folgt eine Übersicht mit den Angaben zur Steuerberechnung. Prüfen Sie Ihren Bescheid auch auf diese Punkte sorgfältig.
1. Ihr Steuerabzug und Ihre Steuererstattung
Gleich auf der ersten Seite Ihres Steuerbescheids sehen Sie, ob und wie viel Geld vom Finanzamt erstattet werden. Kontrollieren Sie hier, ob der Steuerabzug vom Lohn richtig übernommen wurde. Vergleichen Sie dazu die Zahlen aus den Lohnsteuerbescheinigungen Ihrer Arbeitgeber. Hat der Finanzbeamte möglicherweise zu viel Lohnsteuer berechnet?
Besonders genau hinschauen sollten Sie, wenn Sie im Steuerjahr bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt waren. Prüfen Sie an dieser Stelle auch, ob die Sparzulagen für vermögenswirksame Leistungen korrekt ausgewiesen sind.

2. Ihre Einkünfte und Werbungskosten
Im nächsten Schritt prüfen Sie die Übersicht Ihrer Einkünfte. Hat das Finanzamt hier alle Werbungskosten richtig erfasst oder etwas nicht anerkannt? Wenn Sie mit Ihren Werbungskosten unterhalb der 1.000-Euro-Grenze liegen, sollten Sie darauf achten, dass der Arbeitnehmer-Pauschbetrag in dieser Höhe abgezogen wurde.

3. Die Aufwendungen für die Altersvorsorge
Hat das Finanzamt alle Aufwendungen für die Altersvorsorge angerechnet? Sind die Beiträge für Riester-Verträge angerechnet worden? Kontrollieren Sie die angegebene Höhe der Einzahlungen mit Ihren eigenen Unterlagen. Maximal zieht das Finanzamt 2.100 Euro einschließlich der Zulagen ab.

4. Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen
Stimmen die Ausbildungskosten mit den eigenen Daten überein? Wurden alle Spendenzahlungen berücksichtigt? Sind die Aufwendungen für die Haushaltshilfe, die Heimunterbringung oder den Unterhalt korrekt, ebenso wie die Kosten für die haushaltsnahen Dienstleistungen?
Wenn Sie Kinder haben sollten auch die Kinderbetreuungskosten richtig erfasst worden sein (2/3 der Kosten, maximal 4.000 Euro).
5. Steuerfreie Leistungen
Wenn Sie im Steuerjahr steuerfrei Leistungen erhalten haben, sollten Sie diesen Passus genau prüfen. Auch wenn Krankengeld, Elterngeld oder Kurzarbeitergeld steuerfreie Einnahmen sind, haben sie doch Einfluss auf die Höhe des Steuersatzes. Kontrollieren Sie also die Erläuterungen zu diesen Punkten.
6. Frei- und Pauschbeträge
Last but not least prüfen Sie, ob alle Frei- und Pauschbeträge wie der Kinderfreibetrag oder der Ausbildungsfreibetrag vom Finanzamt berücksichtigt wurden.
Unser Tipp: Achten Sie insbesondere auf die „Erläuterung zur Festsetzung“ (Fließtext unter der Berechnung des Finanzamtes), da dort das Finanzamt genau angibt, wenn es bestimmte Werbungskosten oder Sonderausgaben nicht anerkannt hat! Hier kann es auch hilfreich sein, bei Ihrem Finanzamt telefonisch nachzufragen, welche Werbungskosten nicht anerkannt wurden und warum.
Lesen Sie auf der folgenden Seite, wie Sie bei einem fehlerhaften Steuerbescheid Einspruch einlegen.
Fehler gefunden? Einspruch einlegen!
Der Steuerbescheid stimmt nicht? Dann wird es höchste Zeit, etwas dagegen zu tun und Einspruch einzulegen. Nach Erhalt des Steuerbescheids haben Sie nur einen Monat Zeit, Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen. Nach Ablauf der Frist ist der Steuerbescheid „bestandskräftig“. Können Sie dem Finanzamt nachweisen, dass Sie im Urlaub oder auf Kur waren und das amtliche Schreiben erst später in Augenschein nehmen konnten, steht einer entsprechenden Verlängerung meistens nichts im Wege.
Wollen Sie gegen den Steuerbescheid Widerspruch einlegen können Sie das Muster-Formular von Lohnsteuer kompakt nutzen, das in Ihrem Nutzerbereich zu finden ist. Die Begründung, was und warum etwas beanstandet wird, trägt man dazu in den entsprechenden Feldern ein.
Das Einspruchsverfahren ist für jeden Steuerzahler kostenlos. Das Einspruchsschreiben kann formlos beim Finanzamt abgegeben werden. Das Gesetz verlangt nur einen schriftlichen Einspruch mit Abgabe des Absenders.
Übrigens: Wenn auf dem Steuerbescheid die E-Mail-Adresse des Finanzamts angegeben ist, kann man auch per Mail Einspruch einlegen. Damit lässt sich die Rechtsbehelfsfrist von einem Monat besser einhalten als mit einem Brief, der erst dann als eingegangen gilt, wenn er im Hausbriefkasten des Finanzamts oder den Beamten auf dem Tisch liegt. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich.
Natürlich kann sich die erneute Prüfung aber auch als Boomerang erweisen: Gibt die Finanzbehörde dem Einspruch zwar statt und findet aber zusätzliche steuererhöhende Sachverhalte, muss das Finanzamt auf diese Verböserung hinweisen. Dann hat der Steuerpflichtige immer noch die Möglichkeit, seinen Einspruch zurückzunehmen und es bleibt alles beim Alten.
Sollte man vor dem Finanzamt gescheitert sein, kann man vor dem Finanzgericht eine Klage dagegen einreichen und noch auf eine zufrieden stellendes Urteil hoffen, vielleicht sogar inklusive Schadensersatzgeld.
Berichtigungsantrag – Die schnelle Variante
Hat man im Steuerbescheid nur „kleine“ Fehler wie Schreib- oder Rechenfehler gefunden, kann man auf einen Einspruch verzichten und stattdessen einen Berichtigungsantrag stellen.
Wegen des geringeren Verwaltungsaufwandes erhält man schneller eine Entscheidung des Finanzamtes. Jedoch kann dann im Gegensatz zum Einspruch gegen die Entscheidung des Finanzamtes nicht mehr gerichtlich vorgegangen werden. Kleiner Tipp: Geben Sie nicht nur einen Berichtigungsantrag, sondern gleichzeitig auch ein Einspruchsschreiben mit ab!
Formulare für die Steuererklärung 2010
Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung für das Steuerjahr 2010 noch machen müssen, finden hier die Formulare für die Einkommensteuererklärung 2010. Die Steuerformulare für 2010 können Sie sich kostenfrei als pdf downloaden.
Steuerformulare für alle Bürger
• Einkommensteuer-Mantelbogen – ESt 1A
• Anlage AV – Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben nach § 10a EStG
• Anlage KAP – Einkünfte aus Kapitalvermögen
• Anlage Vorsorgeaufwand – Angaben zu Vorsorgeaufwendungen und zu Altersvorsorgebeiträge
Steuerformulare für Arbeitnehmer
• Anlage N – Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Steuerformulare für Selbständige und Gewerbetreibende
• Anlage EÜR
• Anlage EÜR – Anlageverzeichnis
• Anlage EÜR – Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen
• Anlage G – Einkünfte aus Gewerbebetrieb
• Anlage S – Einkünfte aus selbständiger Arbeit
Steuerformulare für Eltern
• Anlage Kind
Steuerformulare für Rentner
• Anlage R – Renten und andere Leistungen
weitere Anlagen für die Steuererklärung
• Einkommensteuer-Mantelbogen für beschränkt Steuerpflichtige – ESt 1C
• Anlage AUS – Ausländische Einkünfte und Steuern
• Anlage Forstwirtschaft
• Anlage FW – Förderung des Wohneigentums
• Anlage K – Zustimmung zur Übertragung von Kinderfreibeträgen und Freibeträgen für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf
• Anlage L – Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
• Anlage SO – Sonstige Einkünfte
• Anlage St – Statistische Angaben
• Anlage U – Abzug von Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten als Sonderausgaben
• Anlage Unterhalt
• Anlage V – Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
• Anlage VL – Bescheinigung vermögenswirksamer Leistungen
• Anlage Weinbau
• Anlage zur Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns (§ 34 a EStG)
• Anlage Zinsschranke
Anleitungen zur Steuererklärung
• Anleitung zur Einkommensteuererklärung 2010
• Anleitung zur Einkommensteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige
• Anleitung zur Anlage AUS
• Anleitung zur Anlage EÜR
• Anleitung zur Anlage AV
• Anleitung zur Anlage KAP
• Anleitung zur Anlage FW
• Anleitung zur Anlage SO
• Anleitung zur Anlage R
• Anleitung zur Anlage V
Die Formulare für Steuererklärung 2011 können Sie sich ebenfalls kostenlos als pdf downloaden: Steuerformulare 2011 kostenlos
Unser Tipp:
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Steuererklärung mit Lohnsteuer kompakt zu erledigen. Im Vergleich zur Nutzung der Steuerformulare bieten sich folgenden Vorteile:
Lohnsteuer kompakt | Steuerformular | |
Datenabfrage per Interview | Ja | Nein |
Automatische Steuerberechnung | Ja | Nein |
Verständliche Erklärung relevanter Eingaben | Ja | Teilweise |
Import alter Steuerdaten | Ja | Nein |
Briefvorlagen und Musterschreiben | Ja | Nein |
Online-Abgabe per ELSTER | Ja | Nein |
Prüfung vor der Abgabe | Ja | Nein |
Umfangreiches Steuerhandbuch | Ja | Nein |
Speicherung der Eingaben | Ja | Nein |
Automatische Berechnung von Wegstrecken | Ja | Nein |
Optimierung der Veranlagungsart bei Ehepaaren | Ja | Nein |