Die vereinfachte Steuererklärung

Vier Seiten Mantelbogen und drei Seiten Anlage N – das ist das Minimum an Steuererklärung, das Arbeitnehmer auszufüllen haben. Zumindest normalerweise. Was Sie vielleicht nicht wissen: Es geht auch kürzer! Mit der sogenannten „vereinfachten Steuererklärung“ machen Sie Ihre Einkommensteuererklärung im Schnelldurchlauf. Das Formular hat gerade mal zwei Seiten, das Ausfüllen dauert also keine halbe Stunde. Alles was Sie brauchen ist das Formular EST 1V.

Statt sämtliche Daten von der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung abzutippen, müssen Sie auf dem Kurzformular nur Ihre „eTIN“ eingeben. Dann werden Ihre Daten zu Einkünften und gezahlten Steuern vom Finanzamt automatisch übernommen. Sinnvoll ist das ganze aber nur, wenn Sie Ihre Einkommensteuererklärung handschriftlich ausfüllen wollen, für das Elster-Verfahren ist die verkürzte Variante nämlich nicht vorgesehen. Und: „vereinfacht“ heißt nicht, dass Sie um Nachweise und Belege herum kommen. Die will das Finanzamt auch bei der Mini-Steuererklärung sehen.

Für wen ist die vereinfachte Steuererklärung geeignet?

Die vereinfachte Steuererklärung kommt grundsätzlich dann für Sie in Frage, wenn Sie Arbeitnehmer sind und keine weiteren Einkünfte hatten. Auch Ehepaare können die kurze Einkommensteuererklärung abgeben, egal welche Kombination von Steuerklassen sie gewählt haben. Entscheidend ist nur, dass Sie sich zusammen veranlagen lassen.

Ob Sie pflichtveranlagt sind oder Ihre Einkommensteuer-Erklärung freiwillig abgeben, spielt keine Rolle. Wenn Sie zwar nicht als Arbeitnehmer gearbeitet haben, aber Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Arbeitslosengeld oder Krankengeld bekommen haben, steht Ihnen die vereinfachte Steuererklärung ebenfalls offen.

Wenn Sie selbständig oder Freiberufler sind, gibt es hingegen keinen schnellen Weg durch die Formulare. Außerdem kommt die vereinfachte Steuererklärung nicht in Frage, wenn Sie:

  • Einkünfte aus Renten erhalten oder
  • Mieteinnahmen beziehen
  • Zinsen oder Kapitalerträge über dem Sparerfreibetrag (801 Euro für Alleinstehende/1602 Euro für Verheiratete) hatten, für die Sie noch keine Abgeltungssteuer gezahlt haben
  • Ehegattenunterhalt bezogen haben, den Ihr Ex-Partner über die Anlage U von der Steuer absetzt

Welche Werbungskosten kann man absetzen?

Abgesehen davon ist die vereinfachte Einkommensteuererklärung für Sie nur dann eine Option, wenn Ihr Steuerfall relativ einfach ist. Das Formular sieht nämlich nur Standardoptionen vor. Das betrifft beispielsweise die Werbungskosten. Hier können Sie die Pendlerpauschale absetzen, indem Sie die Entfernungskilometer zur Arbeit und die Zahl Ihrer Arbeitstage angeben. Neben der Entfernungspauschale können Sie auch Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel geltend machen.

Dann gibt es noch ein Feld, in dem Sie Ihre gesammelten übrigen Werbungskosten eintragen können. Dazu zählen beruflich bedingte Flug- und Fährkosten sowie andere Reisekosten bei Auswärtstätigkeiten, die Ihr Arbeitgeber nicht ersetzt hat. Außerdem können Sie Aufwendungen für Arbeitsmittel, Fortbildungen und Bewerbungskosten geltend machen, dazu Kontoführungsgebühren (pauschal erkennt das Finanzamt 16 Euro an) und Beiträge zu Berufsverbänden.

Wollen Sie ein häusliches Arbeitszimmer anerkannt haben oder doppelte Haushaltsführung absetzen, dann kommen Sie um die normale Einkommensteuererklärung und die komplette Anlage N nicht herum.

Wie sieht es mit Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und haushaltsnahen Dienstleistungen aus?

Auch bei den Sonderausgaben sind die Möglichkeiten begrenzt: Eintragen können Sie hier Kirchensteuer sowie Spenden und Mitgliedsbeiträge. Wollen Sie Unterhaltszahlungen an Ex-Ehepartner angeben, kommen Sie mit der vereinfachten Steuererklärung nicht weiter. Die außergewöhnlichen Belastungen beschränken sich im Kurz-Formular für die Einkommensteuer auf Standard-Angaben. So können Sie den Behinderten-Pauschbetrag und Fahrtkosten für behinderte Menschen eintragen.

Außerdem gibt es ein Feld für Pflege-, Kur- und Krankheitskosten. Für andere Ausgaben, etwa für den Einbau eines Treppenlifts oder für Hausrat nach einer Überschwemmung, ist kein Platz.

Handwerkerleistungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen können Sie aber problemlos in der Vereinfachten Einkommenssteuererklärung geltend machen.

Muss man auch Anlagen abgeben?

Auch zur vereinfachten Steuererklärung können und sollten Sie Anlagen hinzufügen, um noch mehr Steuern zu sparen. Möglich sind:

  • die Anlage Kind, wenn Sie Kinderfreibeträge oder den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Anspruch nehmen wollen
  • die Anlage AV, wenn Sie einen Riester-Vertrag besparen
  • die Anlage VL, wenn Sie Arbeitnehmersparzulage für vermögenswirksame Leistungen beantragen möchten
  • die Anlage Vorsorgeaufwand, wenn Sie Versicherungsbeiträge absetzen möchten. Dazu zählen die Einzahlungen in die Renten-, Kranken und Pflegeversicherung, außerdem Prämien zur Unfall-, Haftpflicht- oder Risikolebensversicherung.

Ist die vereinfachte Steuererklärung wirklich so einfach?

Wenn Sie so wenig wie möglich mit der Einkommensteuererklärung zu tun haben wollen, kann die vereinfachte Variante eine gute Option sein. Jedenfalls dann, wenn Sie die Formulare per Hand ausfüllen möchten. Ansonsten ist der Weg über das Elster-Verfahren und die Nutzung einer Software wie z.B. Lohnsteuer kompakt die bessere Variante, insbesondere wenn Sie ein Programm zur Online-Einkommensteuer nutzen.

Denn auch hier bekommen Sie nur die Felder und Anlagen angezeigt, die Sie auch tatsächlich ausfüllen müssen. Zusätzlich gibt es Hilfetexte und Steuertipps und Ihre Angaben werden noch einmal geprüft. Am Ende ist die Steuererklärung 2014 Online nicht viel aufwendiger, am Ende bekommen Sie aber oft deutlich mehr Einkommensteuer zurück.

34 Kommentare zu “Die vereinfachte Steuererklärung”:

  1. petra melech

    Wo kann ich auswärtstätigkeit von meinem mann eintragen? Hat zwar dienstauto gehabt…war aber ein halbes jahr in münchen..von suhl aus..von montag bis freitag

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Frau Melech,

      bei der vereinfachten Steuererklärung ist die Angabe von Reisekosten oder Auswärtstätigkeit nicht vorgesehen.

      Wenn Sie Lohnsteuer kompakt nutzen, können Sie Reisekosten mit und ohne Verpflegungsmehraufwand bei Dienstreisen, Einsatzwechseltätigkeit oder Fahrtätigkeit im Bereich Werbungskosten als Arbeitnehmer eintragen. Sie finden den Eingabe-Bereich unter „Arbeitnehmer > Werbungskosten“ eintragen.

      Viel Erfolg bei Ihrer Steuererklärung!

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Janine,

      für die vereinfachte Steuererklärung 2014 gelten die gleichen Abgabefristen wie bei der Abgabe der „normalen“ Formulare für die Steuererklärung. Es gibt auch deswegen keinen Unterschied, da bei der vereinfachten Steuererklärung lediglich ein verkürzter Formularsatz durch die Finanzbehörden zur Verfügung gestellt wird.

      Wenn Sie Ihre Steuererklärung freiwillig abgeben, können Sie sich bis zum 31.12.2018 Zeit lassen. Allerdings kann man allen Steuerzahlen nur raten, die Steuererklärung früher abzugeben, da die durchschnittliche Erstattung immerhin rund 1.000 Euro beträgt. Die mühe lohnt sich also meistens. Weitere Informationen zu den Abgabefristen finden Sie in unserem Blog.

      Übrigens: Wenn Sie Lohnsteuer kompakt nutzen und Ihre Daten elektronisch an das Finanzamt übertragen, wird sogar automatisch eine komprimierte Steuererklärung erzeugt, die wirklich nnur die Daten enthält, die Sie auch eingegeben haben!

      Mit freundlichen Grüßen
      Thilo Rudolph

  2. Jenny

    Hallo,

    mich würde interessieren, ob ich die vereinfachte Steuererklärung nutzen kann, wenn ich eine Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags einreichen will. Kann ich den Mantelbogen benutzen und dort nur ein Häkchen vor das entsprechende Feld setzen und diesen Mantelbogen mit dem Formular zur vereinfachten Steuererklärung kombinieren? Oder kann ich den Mantelbogen nur mit der Anlage N benutzen?

    Vielen Dank

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Jenny,

      das Formular für die vereinfachte Steuererklärung (Formular ESt1V) ersetzt den Mantelbogen (Formular ESt1A) und die Anlage N, d.h die Kombination von Mantelbogen mit dem Formular zur vereinfachten Steuererklärung schließen sich per definitionem aus.

      Mit freundlichen Grüßen
      Thilo Rudolph

  3. Jonas

    Hallo,
    kann ich als Student eine vereinfachte Steuererklärung machen?
    Ich habe letztes Jahr in den Semesterferien über die Grenze von 450€ verdient und habe dann von Juli bis Dezember 2015 Steuern gezahlt. Bekomme ich die komplett zurück? Mehr als 10.000€ habe ich in diesem Jahr auch nicht verdient.

    MfG
    Jonas

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Jonas,

      auch als Student kann man die vereinfachte Steuererklärung nutzen. Wenn das zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, sollten auch die gezahlten Steuern zurück erstattet werden.

      Der Grundfreibetrag ist auch 2015 wieder gestiegen, und zwar um 118 Euro. Er liegt jetzt bei 8.472 Euro für Ledige und 16.944 Euro für Verheiratete

      Viel Erfolg bei Ihrer Steuererklärung!

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

  4. Vera

    Hallo!

    Ich bin Studentin und mir wurden im Laufe des Jahres 2015 Steuern aus kurzfristigen Beschäftigungen abgezogen. Ich habe bisher meine Steuererklärung immer über Elster Formular gemacht, nun meinten Freunde, dass es über die vereinfachte Steuererklärung noch viel einfacher gehen würde. Nun frage ich mich, ob ich hierbei auch wie über Elster Formular neben der Lohnsteuer und dem Soli auch die Kirchensteuer wie sonst auch immer zurück bekomme? Ich war mir nämlich nicht sicher, ob ich da was extra für eintragen muss oder ob das Finanzamt diese ebenfalls über die eTin mitgeteilt bekommt und an mich zurück abführt.

    Viele Grüße,

    Vera

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Vera,

      auf dem Formular für die vereinfachte Steuererklärung gibt man nur die eTIN an. Über die eTIN kann das FA alle Daten der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung abfragen, die dein Arbeitgeber an das FA übermittelt hat. Dazu zählen neben dem Bruttoeinkommen, die Lohnsteuer und der Solidaritätszuschlag und natürlich auch die gezahlte Kirchensteuer sowie alle Sozialversicherungsbeiträge.

      Mit freundlichen Grüßen
      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

  5. Franziska

    Hallo! Welche Mitgliedsbeiträge werden denn anerkannt? Ich zahle einen jährlichen Beitrag bei einem Hundezuchtverband. Kann ich dies auch einreichen? Ich muss sagen, dass ich zum ersten Mal die Lohnsteuererklärubg mache und habe daher keinerlei Erfahrung. Ich befinde mich im Angestelltenverhältnis. Und bis zu welchem Zeitpunkt muss ich die Nachweise bringen? Rückwirkend ein Jahr? Oder länger?

    Vielen Dank für die Geduld, und herzlichen Dank für die Antwort!

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Franziska,

      Das Finanzamt akzeptiert nicht jede Spende und nicht jeden Mitgliedsbeitrag als Sonderausgabe. Mitgliedsbeiträge für den Sportverein kann der Steuerzahler zum Beispiel nicht absetzen. Auch Beiträge für den Karnevals-, den Heimat-, den Tierzucht- oder den Gesangsverein erkennt das Finanzamt nicht an. Wenn Sie aber einem Verein angehören, der sich im Bereich Natur, Wohlfahrt, Gender, Tier- oder Denkmalschutz engagiert, dürfen Sie sowohl Ihre Spenden als auch Ihren Mitgliedsbeitrag von der Steuer absetzen.

      Weitere Informationen zum Thema „Spenden und Mitgliedsbeiträge“ finden Sie in unseren FAQ unter: https://www.lohnsteuer-kompakt.de/texte/2015/63/spenden_und_mitgliedsbeitraege

      Viel Erfolg bei Ihrer Steuererklärung!

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

  6. Marina Schmidt-Rotermund

    Hallo, kann man den Unterhalt im Trennungsjahr und die Anwaltskosten absetzen? Wenn ja, wo muss ich das eintragen?

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo D.B.,

      das lässt sich pauschal nicht beantworten.

      Die vereinfachte Steuererklärung kommt nur infrage, wenn die dort ausdrücklich genannten und sehr begrenzten Positionen ausreichen. An Sonderausgaben können Sie beispielsweise neben Ihren Vorsorgeaufwendungen und Altersvorsorgebeiträgen (Anlage Vorsorgeaufwand) nur Kirchensteuer und Spendenangeben.

      Auch die Eintragungsmöglichkeiten für die Werbungskosten sind begrenzt. Wenn Sie zum Beispiel ein häusliches Arbeitszimmer, doppelte Haushaltsführung oder Mehraufwendungen für Verpflegung bei Einsatzwechsel- oder Fahrtätigkeit geltend machen wollen, reichen die Eintragungsmöglichkeiten der vereinfachte Steuererklärung nicht aus.

      Prüfen Sie einfach, ob Sie alle notwendigen Eintragungen in den Formularen der vereinfachten Steuererklärung machen können.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

  7. Elli

    Hallo, kann ich die vereinfachte Lohnsteuererklärung auch machen, wenn ich nichts zum absetzen habe? Ich habe keinen Fahrtweg, keine Versicherungen und keine Sonderausgaben. In der Kirche bin ich auch nicht. Oder soll ich es lieber lassen? Danke für eine Info.

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Elli,

      die vereinfachte Steuererklärung kommt grundsätzlich dann in Frage, wenn Sie Arbeitnehmer sind und keine weiteren Einkünfte hatten. Auch wenn Sie keine Werbungskosten haben oder absetzen wollen, müssen Sie diese natürlich nicht erfassen.

      Wenn Sie alle Angaben in unserem Programm Lohnsteuer kompakt eingeben, erhalten Sie ein genaues Ergebnis der voraussichtlichen Steuererstattung!

      Dort werden auch alle Angaben zu möglichen Sonderausgaben und Werbungskosten abgefragt, die Ihnen helfen, die Steuererstattung zu maximieren. Das kostet bei einem einfachen Steuerfall auch nicht viel Zeit und ist einfacher als die Steuerformulare von Hand auszufüllen. Probieren Sie es doch einfach kurz aus!

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt!

  8. Jörg

    Hallo,

    ich habe meinen ersten Job nach dem Studium angefangen und frage mich,ob ich einen Verlust(vor/nach)trag machen kann, obwohl ich in den Jahren zuvor als Student die vereinfachte Steuererklärung abgegeben haben. Ich habe gehört, dass man einen Verlust auch rückwirkend stellen kann. Jedoch habe ich auch gehört, dass die vereinfachte Steuererklärung dies ausschließt.

    LG Jörg

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallol Jörg,

      falls Sie für einzelne Studienjahre bisher keine Steuererklärung abgegeben haben, können Sie dies nachholen und darin die Studienkosten als Werbungskosten geltend machen. Allerdings ist die Abgabe einer Steuererklärung nur möglich, solange die Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Diese beträgt im Allgemeinen 4 Jahre. Also können Sie im Jahre 2017 eine Steuererklärung noch bis ins Jahr 2013 erstellen.

      Wenn Sie bereits eine Steuererklärung für ein Steuerjahr abgegeben haben und Ihnen der Bescheid bereits vorliegt, kann eine Verlustfeststellung nicht mehr für das betreffende Jahr beantragt werden.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle Steuerberatung durchführen dürfen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

  9. Leonie

    Kann ich zusätzlich zur vereinfachten Steuererklärung irgendwie einen Verlustvortrag fürs Studium stellen? Oder muss ich dann eine komplette Einkommenssteuererklärung machen?
    Danke für ihre Antwort!

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Christel,

      die vereinfachte Steuererklärung kommt nicht in Frage, wenn Sie:

      • Einkünfte aus Renten erhalten oder
      • Mieteinnahmen beziehen
      • Zinsen oder Kapitalerträge über dem Sparerfreibetrag (801 Euro für Alleinstehende/1602 Euro für Verheiratete) hatten, für die Sie noch keine Abgeltungssteuer gezahlt haben
      • Ehegattenunterhalt bezogen haben, den Ihr Ex-Partner über die Anlage U von der Steuer absetzt

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Maurice,

      Sie können im Rahmen der vereinfachte Einkommensteuererklärung zwar auch Fortbildungskosten als Werbungskosten oder Berufsausbildungskosten als Sonderausgaben geltend machen, aber im Rahmen der vereinfachte Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer kann kein Antrag auf „Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags“ gestellt werden.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefer gehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

  10. Diana

    Hallo,

    lohnt sich die vereinfachte Lohnsteuererklärung für 2011, wenn ich außergewöhnliche Belastungen von ca. 1.500 € und Sonderausgaben von ca. 2000 € habe.

    Mein Jahreseinkommen in 2011 belief sich auf ca. 27.000 € + Mutterschaftsgeld i. H. v. 1300 €.

    Muss ich die Pauschale für Werbungskosten i. H. v. 1000 € beantragen, oder wird diese automatisch durch das FA in Abzug gebracht? Kann ich die Kosten für den Lohnsteuerhilfeverein für 2010 über diese Pauschale zusätzlich geltend machen, oder sind diese mit der Pauschale von 1000 € abgegolten?

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Diana,

      ob es sich für Sie lohnt eine Steuererklärung abzugeben, lässt sich pauschal nicht beantworten.

      Mit unerem Steuererstattung-Rechner könnne Sie überschlagweise die Erstattungen berechnen.

      Geben Sie doch einfach mal alle Ihre Daten bei Lohnsteuer kompakt ein, um zu prüfen, wie sich die Ausgaben auf Ihrer Steuerschuld auswirken. So lange Sie die Steuererklärung nicht abgeben, können Sie Lohnsteuer kompakt mit allen Hilfen, Tipps, Ratgebern und der Druckvorschau der Steuerunterlagen ausgiebig und kostenlos nutzen.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

  11. F. Hoffmann

    Hallo,

    ist es möglich die vereinfachte Steuererklärung mit elster zu erstellen oder muss ich in elster das komplette Formular für die normale Steuererklärung durcharbeiten? Wenn ja, wo finde ich in elster das Formular hierfür?
    Ist es noch möglich, die Steuererklärung in Papierform einzureichen? Ich habe gehört, dass das ab 2018 nicht mehr möglich ist.

    Vielen Dank und LG
    F.H.

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo F. Hoffmann,

      bei Fragen zur Programmbedienung von ElterFormular, wenden Sie sich bitte direkt an die entsprechende Kontaktstelle: Kontakt zu ELSTER

      Probieren Sie doch einfach mal Lohnsteuer kompakt aus. Unser Programm bietet wesentliche Vorteile, die Ihnen viel Zeit und Geld sparen. Schließlich haben die Finanzämter kein Interesse, Ihnen beim Steuernsparen zu helfen. Das Ausprobieren unserer Anwendung ist kostenfrei. Erst bei der Abgabe Ihrer Steuererklärung fällt der Kaufpreis an.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Ina,

      die Daten Ihrer Lohnsteuerbescheinigung wird von Ihrem Arbeitgeber elektronisch an das Finanzamt übermittelt und liegen diesem folglich bereits vor.

      Sie erhalten von Ihrem Arbeitgeber lediglich einen Kontrollausdruck der übermittelten Daten.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

  12. Helena

    Einkommensteuererklärung fällt manchmal sehr schwer auf. Wir wollen mit meinem Freund eine Einkommensteuererklärung für das Steuerklasse Wechsel machen. Ich informiere mich jetzt, wie es bei Freiberuflern abläuft. Danke für die Info!

  13. Lea

    Hallo,
    was ist denn nun der Ersatz für die „vereinfachte Steuererklärung“ die is es offensichtlich ja mittlerweile nichtmehr gibt?
    Vielen Dank schonmal.

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Lea,

      ab dem Veranlagungszeitraum 2019 ist der Vordruck „Vereinfachte Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer (ESt 1V)“ ersatzlos weggefallen!

      Sie müssen nun die „normalen“ Steuerformulare für Ihre Steuererklärung nutzen. Vielleicht probieren Sie aber einfach auch einmal Lohnsteuer-kompakt.de aus?

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

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