Startschuss: Finanzämter fangen bald die Bearbeitung an

Normalerweise beginnen die Finanzämter Mitte März mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärung. Grund hierfür sind die gesetzlichen Fristen, die Arbeitgebern, Versicherungen und anderen Institutionen bis Ende Februar eines Jahres Zeit lassen, um der Finanzverwaltung die erforderlichen Daten, wie Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen, zur Bearbeitung der Steuererklärung zu übermitteln.

Den Finanzämtern stehen zudem die bundeseinheitlichen Programme zur Berechnung der Steuern in der Regel erst ab Mitte März zur Verfügung, sodass eine frühere Bearbeitung ausgeschlossen ist. Erst mit der Bereitstellung der Software können die Finanzämter loslegen.

 

2023 waren die Finanzämter langsamer

Obwohl es letztes Jahr die ersten Steuerbescheide bereits am 07. März 2023 gab, also einen Tag früher als im Vorjahr, hat sich die durchschnittliche Bearbeitungsdauer negativ zum Vorjahr verändert. Es gibt deutliche Unterschiede, was die Bearbeitungszeit angeht. Diese liegt für eine Steuererklärung bei 56,86 Tagen für das gesamte Bundesgebiet. Damit ist deutlich, die Finanzämter brauchten im letzten Jahr einfach etwas länger gegenüber dem Vorjahr. 2022 lag die Bearbeitungszeit einer Steuererklärung mit 53,6 Tagen. Die Verzögerungen ergeben sich unter anderem durch die neue Grundsteuererklärung. Die Finanzämter haben bereits in 2022 auf eine große Arbeitsbelastung hierdurch hingewiesen.

Doch auch wenn die Bearbeitung erst im März beginnt, lohnt es sich, mit der Erstellung der Steuererklärung 2023 so früh wie möglich zu beginnen. Bei Lohnsteuer kompakt zum Beispiel gibt es ∅ 1.220 € Rückerstattung in nur 25 Minuten – so schnell kann es gehen. Widersprüche, Anträge und Bescheide sowie angeforderte Unterlagen können ganz einfach an das Finanzamt übermittelt werden.

Bürgerinnen und Bürger, die die Steuererklärung auf Papierformularen abgeben wollen und nicht zur elektronischen Abgabe verpflichtet sind, finden die Vordrucke hier als Download. Ebenfalls können die Vordrucke im Finanzamt und in den meisten Bürgerbüros der Städte und Gemeinden abgeholt werden. In begründeten Ausnahmefällen – zum Beispiel bei gehbehinderten, sehr alten oder schwerkranken Menschen – können die Vordrucke auf telefonische Anfrage auch zugeschickt werden.

 

Abgabefristen für die Steuererklärung

Im Vierte Corona-Steuerhilfegesetz wurde festgelegt, dass die Abgabefrist für die Steuererklärung 2023 vom 31. Juli 2024 auf den 31. August 2024 verlegt wird. Angesichts der Tatsache, dass dieser Tag auf einen Samstag fällt, haben Steuerpflichtige die Möglichkeit, ihre Steuererklärung bis zum Montag, dem 2. September 2024, einzureichen und somit die Frist einzuhalten.

Steuerbürger, die die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nehmen, bekommen ebenfalls mehr Zeit. Für sie verlängert sich die Frist vom 31. Dezember des Folgejahres auf den 28. beziehungsweise 29. Februar des übernächsten Jahres (siehe Tabelle). Für das Steuerjahr 2023 gilt als letzter Abgabetermin der 28. Februar 2025. Bis zu diesem Datum müssen Sie die Steuererklärungen für das Jahr 2023 dem Finanzamt vorliegen.

Wenn Sie Ihre Steuererklärung… … freiwillig abgeben: …abgeben müssen
(mit Steuerberater):
Für das Steuerjahr 2022 31.12.2026 30.09.2023
(31.07.2024)
Für das Steuerjahr 2023 31.12.2027 31.08.2024
(31.05.2025)
Für das Steuerjahr 2024 31.12.2028 31.07.2025
(30.04.2026)