Schlagwort: § 3 EStG

Steuerfreibetrag kommunales Ehrenamt 2026: Höhere Beträge rückwirkend ab Januar

Steuerfreibetrag kommunales Ehrenamt 2026: Höhere Beträge rückwirkend ab Januar

Wer sich ehrenamtlich in einer Gemeinde, Stadt oder einem Landkreis engagiert, kann für seine Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung erhalten. Beim Steuerfreibetrag für das kommunale Ehrenamt 2026 gibt es eine wichtige Verbesserung: Seit dem 1.1.2026 können Aufwandsentschädigungen grundsätzlich bis zu 275 Euro monatlich beziehungsweise 3.300 Euro jährlich steuerfrei bleiben. Je nach Bundesland, Funktion und Größe der Kommune können höhere Beträge gelten.
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