Schlagwort: Geldwäsche

Geldwäsche: Nachweispflicht bei Bareinzahlungen ab 10.000 Euro

Geldwäsche: Nachweispflicht bei Bareinzahlungen ab 10.000 Euro

Die Überwachung wird immer dichter und die Kontrolle immer strenger – alles mit dem Argument der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die Überwachungspflichten wurden in den letzten Jahren immer weiter verschärft. Herabgesetzt wurde dabei auch die Schwelle für anonyme Bargeldzahlungen, z.B. beim Kauf von Goldmünzen und Goldbarren, Kunstwerken und Antiquitäten.


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Geldwäsche: Herabsetzung der Schwelle für anonyme Bargeldzahlungen

Die Überwachung wird immer dichter und die Kontrolle immer strenger – alles mit dem Argument der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Seit dem 15.12.2005 ist bereits die 3. EU-Geldwäsche-Richtlinie in Kraft („Richtlinie 2005/60/EG). Damit wurde der Begriff der Geldwäsche auf jede Art von Transaktionen ausgedehnt, unabhängig davon, ob das Geld legal oder illegal erworben wurde. Die Überwachungspflichten wurden deutlich verschärft. Seitdem gibt es mehr Überwachungsfälle, mehr Überwachungspflichtige und mehr Überwachungspflichten.
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