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Geldwäsche: Herabsetzung der Schwelle für anonyme Bargeldzahlungen

Die Überwachung wird immer dichter und die Kontrolle immer strenger – alles mit dem Argument der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Seit dem 15.12.2005 ist bereits die 3. EU-Geldwäsche-Richtlinie in Kraft („Richtlinie 2005/60/EG). Damit wurde der Begriff der Geldwäsche auf jede Art von Transaktionen ausgedehnt, unabhängig davon, ob das Geld legal oder illegal erworben wurde. Die Überwachungspflichten wurden deutlich verschärft. Seitdem gibt es mehr Überwachungsfälle, mehr Überwachungspflichtige und mehr Überwachungspflichten.
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