Schlagwort: Gemeinschaftsveranstaltung

Unfallversicherung: Schutz bei betrieblichem Grillabend

Unfallversicherung: Schutz bei betrieblichem Grillabend

Arbeitsunfälle sind Unfälle von Arbeitnehmern bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit. Sie sind versichert über die gesetzliche Unfallversicherung und werden durch die Berufsgenossenschaften medizinisch, beruflich und sozial rehabilitiert. Dies gilt auch, wenn der Unfall sich während des Betriebssports oder einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung ereignet (§ 8 SGB VII).
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