Eltern erhalten für volljährige Kinder bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld oder die steuerlichen Freibeträge, wenn sie in Berufsausbildung sind oder einen sozialen Dienst leisten. Ebenfalls berücksichtigt werden Übergangszeiten von bis zu vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten sowie zwischen einem Ausbildungsabschnitt und der Ableistung eines Freiwilligendienstes und umgekehrt. Dies gilt bisher allerdings nicht für den freiwilligen Wehrdienst.
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Schlagwort: Kindergeld
Arbeitslose Kinder: Neue großzügige Regelung zur Arbeitslosmeldung
Für arbeitslose Kinder im Alter von 18 bis 21 Jahre haben die Eltern Anspruch auf Kindergeld oder auf die steuerlichen Freibeträge sowie auf die anderen kindbedingten Steuervergünstigungen und außersteuerlichen Vergünstigungen, die an das Kindergeld anknüpfen. Vorausgesetzt, das Kind hat sich bei einer Agentur für Arbeit in Deutschland als Arbeitsuchend gemeldet (§ 32 Abs. 4 Nr. 1 EStG).
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Kindergeld: Militärische Ausbildung bei der Bundeswehr als Berufsausbildung
Die Bundeswehr sucht auch junge Menschen, die dort mit ihrer abgeschlossenen Ausbildung im erlernten Beruf als Soldat auf Zeit Dienst leisten. So können beispielsweise Kfz-Mechatroniker im Bereich der Kfz- und Panzertechnik eingesetzt werden. Wegen der abgeschlossenen Berufsausbildung werden sie dann gleich mit einem höheren Dienstgrad eingestellt, z. B. als Stabsunteroffizier.
Neu ab 2014 – Pflichtangabe der Familienkasse
Für Eltern wird ab 2014 folgende Zusatzangabe in ihrer Steuererklärung für das Steuerjahr 2013 Pflicht: die Angabe der Familienkasse.
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Neues Merkblatt zur Steuerklassenwahl 2013
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat gemeinsam mit den obersten Finanzbehörden der Länder ein neues Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2013 herausgegeben. Das Merkblatt soll Ehegatten, die beide Arbeitnehmer sind, die richtige Wahl der Steuerklasse erleichtern.
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Kindergeld bei Au-Pair-Aufenthalten im Ausland
Sprachaufenthalte im Rahmen eines Au-pair-Verhältnisses im Ausland sind nur dann als Berufsausbildung anzusehen, wenn sie von einem durchschnittlich mindestens zehn Wochenstunden umfassenden theoretisch-systematischen Sprachunterricht begleitet werden. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Urteil (III R 58/08) in Hinblick auf die Zahlung von Kindergeld klargestellt.
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Semestergebühren sind abziehbare Ausbildungskosten
Semestergebühren sind Ausbildungskosten. Deshalb können sie in voller Höhe vom Einkommen des Kindes abgezogen werden. Das gilt auch dann, wenn in den Semestergebühren ein Studententicket enthalten ist, wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 22.09.2011 Az. III R 38/08 entschied. Über diese und über anzuerkennende Aufwendungen informiert der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V.
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