Viele Arbeitgeber gewähren ihren Mitarbeitern Zuschüsse zu Mahlzeiten in Form von Restaurantschecks oder Essenmarken, auch Menüschecks genannt. Die Zuschüsse können als Papier- oder digitale Essenmarken, beispielsweise per App, ausgegeben werden. Arbeitnehmer können sie für ihre arbeitstägliche Verpflegung etwa in Gaststätten, Restaurants, Bäckereien, Metzgereien sowie Lebensmittel- und Feinkostgeschäften einlösen.
Schlagwort: Menüschecks
Menüschecks: Besser essen und mehr Netto
Falls Sie nicht in einer betriebseigenen Kantine zu Mittag essen können, sondern sich jeden Tag selbst verköstigen müssen, wissen Sie selber: Entweder ist das „tägliche Brot“ auf Dauer zuwider, oder das Tagesessen in umliegenden Lokalitäten ziemlich teuer. Um nun das Essen schmackhafter und preiswerter zu machen, gewähren viele Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Essensgeldzuschüsse oder Essenmarken.
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Menüschecks: Besser essen und mehr Netto durch interessanten Steuervorteil
Eine elegante Methode zur finanziellen Unterstützung beim täglichen Mittagessen sind Restaurantchecks oder Menüschecks. Diese Gutscheine können Sie für Ihre arbeitstägliche Verköstigung in nahe gelegenen Gaststätten, Restaurants, Bäckereien, Metzgereien, Lebensmittel- und Feinkostgeschäften einlösen. Und dabei können Sie sogar von einer sehr vorteilhaften steuerlichen Regelung profitieren.
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