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Rundfunkbeitrag steuerlich absetzen: Neues Musterverfahren sorgt für Diskussionen

Rundfunkbeitrag steuerlich absetzen: Neues Musterverfahren sorgt für Diskussionen

Ob der Rundfunkbeitrag steuerlich absetzbar ist, beschäftigt aktuell die Finanzgerichte. Bislang gilt: Privatpersonen können den Rundfunkbeitrag grundsätzlich nicht als Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Nun unterstützt der Bund der Steuerzahler ein Musterverfahren vor dem Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern.
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