Schlagwort: Reparaturkosten

Unfall: Außergewöhnliche Abschreibung bis zum achten Jahr möglich

Unfall: Außergewöhnliche Abschreibung bis zum achten Jahr möglich

Aufwendungen aufgrund eines Verkehrsunfalls auf beruflicher oder dienstlicher Fahrt sind als Werbungskosten absetzbar. Anerkannt werden Reparaturkosten, Auslagen für die Selbstregulierung, Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung, Schäden an privaten Gegenständen, Aufwendungen für Gutachter, Anwalt und Gericht sowie sonstige Auslagen, die im Zusammenhang mit dem Unfall anfallen. Bei einem Totalschaden sowie bei einem Unfallschaden, der nicht repariert wird, können Sie eine „Absetzung für außergewöhnliche technische Abnutzung“ (AfaA) geltend machen. Was genau ist das?
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Immobilien als Kapitalanlage: Kredite können langfristig sparen helfen

Mit Sparbüchern und Co kann man in der heutigen Zeit keine wirklichen Gewinne mehr machen. Alternativen müssen her. Und da bietet sich eine Investition in Immobilien geradezu an. Viele Anleger träumen von hohen Renditen durch Mieteinkünfte und wenig Aufwand. Dabei vertrauen sie jedoch auf Modellrechnungen der Verkäufer oder planen zu optimistisch. Doch wer mit der richtigen Taktik an einen Immobilienkauf herangeht und die passenden Kredite findet, kann sogar bei der Steuer sparen.
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Unfallkosten: Wie das Finanzamt bei Schnee- und Glatteisunfällen hilft

Unfallkosten: Wie das Finanzamt bei Schnee- und Glatteisunfällen hilft

Gerade im Winter kommt es witterungsbedingt oft zu Schnee- und Glatteisunfällen. Bezüglich der Schadensregulierung denken die Unfallbeteiligten dann natürlich zuerst an ihre Versicherung. Falls sich jedoch der Unfall auf einer beruflichen Fahrt ereignet hat, hilft das Finanzamt bei eigenen Schäden. Diese Steuersparchance ist häufig nicht bekannt.
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