Schlagwort: Selbstständiger

Elterngeld: Vorteilhafte neue Berechnungsmethode bei Selbstständigen

Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Einkommen aus Erwerbstätigkeit in den 12 Monaten vor der Geburt des Kindes, das der betreuende Elternteil durchschnittlich pro Monat erzielt hat. Bei Selbstständigen ist grundsätzlich der steuerliche Gewinn des letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraums vor der Geburt des Kindes maßgebend – das ist im Allgemeinen das letzte Kalenderjahr (§ 2b Abs. 2 BEEG).
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Privatnutzung von PC, Tablet usw.: Keine Steuerfreiheit wie bei Arbeitnehmern

Privatnutzung von PC, Tablet usw.: Keine Steuerfreiheit wie bei ArbeitnehmernDie private Nutzung von betrieblichen Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten ist steuerfrei. Dies betrifft PC, Laptop, Notebook, Ultrabook, Tablet-PC, Fax, Telefon, Handy, Autotelefon, Smartphone, Internet – mitsamt Peripheriegeräten, Zubehör und zugehöriger Software. Die Steuerfreiheit gilt allerdings ausdrücklich nur für Arbeitnehmer (§ 3 Nr. 45 EStG).
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Wie unterscheiden sich Einkünfte aus Gewerbebetrieb und aus selbstständiger Arbeit?

Je nachdem ob Sie ein Gewerbe betreiben oder als Freiberufler tätig sind, müssen Sie im Bereich „Einkünfte aus Gewerbebetrieb“ oder „Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit“ im Feld „Ergebnis lt. eigener Ermittlung“ den ermittelten Gewinn bzw. Verlust (Einnahmen – Ausgaben) eintragen.
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