Schlagwort: Steuer-Identifikationsnummer

Kindergeld: Ab 2016 nur mit Steuer-Identifikationsnummer

Familien können sich zum Jahreswechsel erneut über ein höheres Kindergeld bzw. einen höheren Kinderfreibetrag freuen.  Allerdings muss für Kindergeld-Neuanträge ab 2016 die Steuer-ID zwingend der Familienkasse mitgeteilt werden, sonst wird kein Kindergeld ausgezahlt. Wer bereits Kindergeld erhält, muss sich erst einmal keine Sorgen machen!


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Freistellungsauftrag: Künftig nur noch mit Steueridentifikationsnummer gültig

Den Abzug von Abgeltungsteuer können Sie verhindern, wenn Sie der Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Der Freistellungshöchstbetrag beträgt für Alleinstehende 801 Euro und für Verheiratete 1 602 Euro. Mit dem Jahressteuergesetz 2010 wurde gefordert, dass ab 2011 im Freistellungsauftrag zusätzlich die Steuer-Identifikationsnummer angegeben werden muss.


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